Vergabeverfahren und das neue Informationsfreiheitsgesetz: Was jetzt gilt
Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhöht die Transparenz in Vergabeverfahren: Öffentliche Stellen müssen Verträge ab 100.000 € künftig proaktiv veröffentlichen.
Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhöht die Transparenz in Vergabeverfahren: Öffentliche Stellen müssen Verträge ab 100.000 € künftig proaktiv veröffentlichen.