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Preisangabe falsch: Zuschlag verloren

3 Minuten Lesezeit

Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus Anfang 2025 zeigt, wie schnell kleine formale Fehler in einem Angebot über den Zuschlag entscheiden können.  

In einer Ausschreibung für Sicherheitsdienstleistungen wurde ein Angebot ausgeschlossen, weil statt eines Jahrespreises ein Monatspreis angegeben wurde. Die Korrektur im späteren Angebot half nichts – der Fehler galt als nicht behebbar. 

Formfehler mit Folgen: Monats- statt Jahrespreis 

In den Ausschreibungsunterlagen war vorgegeben, dass die Leistung als Jahrespauschale zu kalkulieren ist. Das Unternehmen hatte jedoch irrtümlich eine Monatspauschale angegeben. Dadurch war das Angebot nicht mit jenen anderer Bieter:innen vergleichbar. 

Auch wenn der Fehler im weiteren Verlauf korrigiert wurde, blieb der Mangel bestehen. Das Erstangebot entsprach nicht den Vorgaben und damit war ein Ausschluss unausweichlich. 

Vorgaben verletzt: Ausschluss ist Pflicht 

Das Gericht stellte klar, dass Auftraggeber:innen bei solchen Fehlern keinen Ermessensspielraum haben. Sobald ein Angebot nicht den Ausschreibungsunterlagen entspricht, muss es ausgeschlossen werden. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht zulässig, weil dadurch die Gleichbehandlung aller Bieter:innen verletzt würde. 

Für Unternehmen bedeutet das: Jede Preisangabe muss exakt den Vorgaben der Ausschreibung entsprechen. Selbst kleine Abweichungen, etwa bei der Verrechnungseinheit oder bei der Art der Preisangabe, können den gesamten Angebotsprozess zu Fall bringen. 

Konzepte müssen aktuell sein 

Im konkreten Fall hatte das Unternehmen außerdem seine eingereichten Konzepte – etwa zum Personal- oder Nachhaltigkeitsmanagement – nicht an den Stand der Verhandlungen angepasst. Auch das wurde negativ bewertet und führte zu einer schlechteren Reihung. Konzepte sollten daher immer den aktuellen Anforderungen entsprechen und nachvollziehbar zeigen, wie die Leistung umgesetzt wird. 

Was Unternehmen daraus lernen können 

  • Sorgfalt vor Abgabe: Preisblätter und Kalkulationsgrundlagen genau prüfen. Jede Einheit und jede Zahl muss stimmen. 
  • Vorgaben einhalten: Ausschreibungsunterlagen sind verbindlich. Kreative Interpretationen oder abweichende Angaben können teuer werden. 
  • Konzepte aktuell halten: Wenn es Verhandlungsrunden gibt, sollten überarbeitete Unterlagen diese Änderungen auch widerspiegeln. 

Fazit: Genauigkeit entscheidet 

Dieser Fall macht deutlich, dass selbst kleine formale Fehler zum Ausschluss führen können. Wer bei Preisangaben oder Konzepten ungenau arbeitet, riskiert den Zuschlag – egal, wie gut das Angebot inhaltlich ist. 

Damit Ihnen das nicht passiert, unterstützt Sie die auftrag.at-Beratung bei der Prüfung und Optimierung Ihrer Ausschreibungsunterlagen – von der Preisangabe bis zum Konzept.Button mit der Aufschrift: "Jetzt individuelle Beratung anfragen"