Schwellenwerteverordnung 2025: Mehr Direktvergaben, aber nicht für alle Unternehmen
Mit 22. Juli 2025 ist die neue Schwellenwerteverordnung (SchwellenwerteVO 2025) in Kraft getreten. Sie erlaubt es öffentlichen Auftraggebern, Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich bis zu einem Auftragswert von 143 000 Euro (netto) im Direktvergabe-Verfahren zu vergeben – ohne Bekanntmachung, ohne Wettbewerb. Die Regelung gilt bis 31. März 2026 und betrifft auch weiterhin freihändige Vergaben im Baubereich bis 1 Million Euro.
Große Erleichterung für öffentliche Auftraggeber – aber nicht automatisch für Unternehmen
Die Maßnahme soll Verfahren beschleunigen, Bürokratie abbauen und den regionalen Einkauf erleichtern. Tatsächlich kann das insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen, sofern sie von Auftraggebern aktiv eingeladen werden. Weniger Formvorgaben, weniger Aufwand, mehr Flexibilität: das klingt nach fairen Chancen. Doch die Realität ist komplexer.
Keine Ausschreibung, kein Zugang: Wer nicht eingeladen wird, bleibt außen vor
Der größte Nachteil für Unternehmen liegt in der Natur der Direktvergabe selbst: Es gibt keine öffentliche Ausschreibung, keine Veröffentlichung auf Vergabeplattformen, keinen Hinweis auf bevorstehende Aufträge. Das heißt: Nur jene Unternehmen, die öffentliche Auftraggeber bereits kennen und aktiv kontaktieren, haben überhaupt eine Chance auf Teilnahme.
Für Unternehmen bedeutet das konkret:
- Mehr Marketing, mehr Akquise, mehr Netzwerkarbeit.
- Sichtbar werden bei öffentlichen Auftraggebern – proaktiv, regelmäßig, strategisch.
- Auf die „geistige Einkaufsliste“ kommen – bevor vergeben wird.
Gerade für KMU ohne große Vertriebsstrukturen ist das eine hohe Einstiegshürde, die faktisch Transparenz und Wettbewerb reduziert.
Weitere Einschränkungen
Die Verordnung ist bis zum 22. März 2026 befristet. Für Unternehmen bedeutet das Unsicherheit bei der Planung. Zudem wurden besondere Dienstleistungen (z. B. soziale, kulturelle, Gesundheitsbereiche) nicht in die Anhebung der Schwellenwerte aufgenommen. Die politische Stoßrichtung ist klar: Mehr Entscheidungsspielraum für Auftraggeber, weniger offene Marktmechanismen.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Unternehmen sollten diese Übergangsphase aktiv nutzen, aber sich nicht in trügerischer Sicherheit wiegen:
- Eigene Sichtbarkeit steigern: Öffentliches Marketing, gezielte Ansprache, Branchennetzwerke stärken.
- Prozesse anpassen: Kurzfristige Angebote, flexible Preisgestaltung und Referenzen parat haben.
- Direktkontakte zu Beschaffungsstellen aufbauen – proaktiv und nachhaltig.
- Regelmäßig Entwicklungen beobachten – etwa im Rahmen der angekündigten Reform des Vergaberechts.
Fazit und mehr Hintergrund
Die Schwellenwerteverordnung 2025 ist ein zweischneidiges Schwert. Auftraggeber profitieren sofort, Unternehmen nur dann, wenn sie sich strategisch positionieren (können).
Weitere Hintergründe zur rechtlichen Ausgestaltung und zum Geltungszeitraum der SchwellenwerteVO 2025 finden Sie im Blogbeitrag: Direktvergabe bis 143 000 Euro: Schwellenwerteverordnung 2025 in Kraft