EuGH: Kein Zuschlag bei Angebotsabgabe per Link – Formfehler führt zum Ausschluss
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat aktuell in einer Entscheidung (C-534/23 P) die Anforderungen an die Form von Angeboten präzisiert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat aktuell in einer Entscheidung (C-534/23 P) die Anforderungen an die Form von Angeboten präzisiert.
Der EuGH stellt klar: Garantiepflichten gelten nur, wenn sie in Ausschreibung oder Vertrag eindeutig geregelt sind. Verweise auf unklare nationale Normen reichen nicht aus.
Der EuGH erlaubt die Vergabe von Einzellosen zum günstigsten Gesamtpreis, solange die Regeln klar in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt sind.
Der EuGH urteilt: Gesetzliche Konzessionsverlängerungen ohne Vergabeverfahren sind rechtswidrig. Unternehmen sollten sich auf neue Ausschreibungen und Vergabeverfahren einstellen.
Der EuGH bestätigt: Unternehmen aus Drittstaaten haben keinen automatischen Zugang zu EU-Vergabeverfahren – nationale Stellen dürfen sie aus dem Verfahren ausschließen.