Variantenangebot

Bei einem Variantenangebot handelt es sich um ein Angebot aufgrund einer Ausschreibungsvariante des Auftraggebers.

Variantenangebote erfolgen auf Initiative des Auftraggebers, denn sie folgen einer auftraggeberseitig geforderten Abweichung von der ausgeschriebenen Hauptvariante. Die Legung von Variantenangeboten kann vom Auftraggeber verpflichtend vorgeschrieben werden.

Wie beim Alternativangebot gilt auch hier, dass Variantenangebote stets neben einem ausschreibungsgemäßen Angebot einzureichen sind. Es ist auch möglich, dass ein Variantenangebot die Hauptvariante ersetzt. Dies muss der Auftraggeber allerdings ausdrücklich gestatten.

Die Korrektheit dieses Inhalts wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft.

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