Verbesserungsfrist

Die Verbesserungsfrist besagt, dass falls der Unternehmer unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen übermittelt hat, ihn der Auftraggeber unter Einräumung einer angemessenen Frist zur Übermittlung, Ergänzung oder Erläuterung aufzufordern hat. Eine Ausnahme hiervon bilden lediglich unbehebbare Mängel.

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