Verbesserungsfrist
Die Verbesserungsfrist besagt, dass falls der Unternehmer unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen übermittelt hat, ihn der Auftraggeber unter Einräumung einer angemessenen Frist zur Übermittlung, Ergänzung oder Erläuterung aufzufordern hat. Eine Ausnahme hiervon bilden lediglich unbehebbare Mängel.
Die Korrektheit dieses Inhalts wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft.
Wir sind Österreichs Plattform für öffentliche Ausschreibungen
Finden Sie passende Ausschreibungen und sichern Sie sich lukrative öffentliche Aufträge.
Wir durchsuchen über 500.000 österreichweite & EU-weite Ausschreibungen für Sie.