Verfahrenshilfe

Verfahrenshilfe bedeutet, dass ein Rechtsschutzsuchender unter anderem von der Entrichtung von Gebühren für ein Verfahren befreit ist, wenn er außer Stande ist, die Kosten der Führung eines Verfahrens ohne Beeinträchtigung des für sich und seine Familie notwendigen Unterhalts zu bestreiten.

Die Korrektheit dieses Inhalts wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft.

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