Alternativangebot

Bei einem Alternativangebot handelt es sich um ein Angebot des Bieters, das einen alternativen Leistungsvorschlag enthält. Dem Auftraggeber wird somit eine Abweichung von der ausgeschriebenen Leistung offeriert, welche allerdings die in der Ausschreibung festgelegten Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung erfüllen muss.

Die Korrektheit dieses Inhalts wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft.

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