Bietergemeinschaft und Arbeitsgemeinschaft im Vergaberecht einfach erklärt

  • Vergaberecht
  • Post vom 22.07.2026

Die Hürden für eine erfolgreiche Bewerbung um staatliche Aufträge sind hoch. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen scheitert eine Teilnahme oft an den strengen Anforderungen an Kapazität, Umsatz oder spezifische Fachausbildungen.  

Eine strategische Lösung bietet der Zusammenschluss mehrerer Betriebe zu einer sogenannten Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaft (BIEGE und ARGE). 

Was ist eine Bietergemeinschaft? 

Mehrere Unternehmen können sich mit dem Ziel, ein gemeinsames Angebot für eine öffentliche Ausschreibung einzureichen, zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Eine Bietergemeinschaft bildet die Vorstufe zur Arbeitsgemeinschaft

Was ist eine Arbeitsgemeinschaft? 

Mit der Auftragserteilung an die Bietergemeinschaft, wird diese zur Arbeitsgemeinschaft. Die Arbeitsgemeinschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR).

Wann lohnt sich eine Bietergemeinschaft oder Arbeitsgemeinschaft? 

Eine Arbeitsgemeinschaft oder Bietergemeinschaft bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre individuellen Stärken, Kapazitäten und Fachkenntnisse zu bündeln, um gemeinsam anspruchsvolle Großprojekte zu realisieren, die für einen einzelnen Partner allein nicht stemmbar wären.  

Der wesentliche Sinn liegt in der Risikostreuung und der Ressourcenoptimierung: Durch den Zusammenschluss können finanzielle, personelle und technische Risiken auf mehrere Partner aufgeteilt werden.  

Wichtig: Im Auftragsfall schulden Bietergemeinschaften als Arbeitsgemeinschaften dem öffentlichen Auftraggeber die solidarische Leistungserbringung

Wann sind Bietergemeinschaften unzulässig? 

Da solche Zusammenschlüsse unter Umständen den freien Wettbewerb gefährden können, kann die öffentliche Auftraggeberin/der öffentliche Auftraggeber die Teilnahme oder Bildung von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften in der Ausschreibung für unzulässig erklären, die Mitgliederanzahl beschränken oder eine bestimmte Zusammensetzung vorsehen.

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Mag. Sophia Petö

Mag. Sophia Petö

Juristische Redakteurin