Unternehmensgröße

Zwar gibt es keine verbindliche Definition um die Einteilung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu bestimmen, als Anhaltspunkt wird aber zumeist dieEmpfehlung betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmender EU-Kommission herangezogen.

Nach dieser basiert die konkrete Zuweisung auf vier Kriterien:

  • Mitarbeiteranzahl
  • Umsatz oder Bilanzsumme
  • Eigenständigkeit

Die Kriterien inkl. Schwellenwerten wurde in dieser Tabelle zusammengefasst:

 MitarbeiterUmsatzBilanzsummeEigenständigkeit
Kleinstunternehmenbis 9≤ 2 Mio Euro≤ 2 Mio EuroiA Kapitalanteile oder Stimmrechte im Fremdbesitz < 25 Prozent (*)
Kleinunternehmenbis 49≤ 10 Mio  Euro≤ 10 Mio EuroiA Kapitalanteile oder Stimmrechte im Fremdbesitz < 25 Prozent (*)
Mittlere Unternehmenbis 249≤ 50 Mio Euro≤ 43 Mio EuroiA Kapitalanteile oder Stimmrechte im Fremdbesitz < 25 Prozent (*)
Großunternehmenab 250> 50 Mio Euro> 43 Mio Euro 

(Quelle: https://www.wko.at/service/zahlen-daten-fakten/KMU-definition.html; 31.07.2023)

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