Ungewöhnlich niedriges Angebot
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Angemessenheit der Preise in den Angeboten zu prüfen. Eine vertiefte Angebotsprüfung ist unter anderem erforderlich, wenn Angebote einen im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrigen Gesamtpreis aufweisen. Bei der vertieften Angebotsprüfung ist zu prüfen, ob die Preise betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbar sind.
Die Korrektheit dieses Inhalts wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft.
Wir sind Österreichs Plattform für öffentliche Ausschreibungen
Finden Sie passende Ausschreibungen und sichern Sie sich lukrative öffentliche Aufträge.
Wir durchsuchen über 500.000 österreichweite & EU-weite Ausschreibungen für Sie.