Public Procurement Act: Die Eckpunkte im Überblick
Mit einem jährlichen Volumen von rund 2,6 Billionen Euro, was etwa 15 Prozent des europäischen Bruttoinlandsprodukts entspricht, kommt der öffentlichen Beschaffung eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung zu.
Der von der Kommission am 9. September 2026 vorgelegte Public Procurement Act soll bestehenden Defiziten, etwa hohem Verwaltungsaufwand, Rechtsunsicherheit oder einer unzureichenden Nutzung strategischer Ziele bei der Auftragsvergabe entgegenwirken.
Public Procurement Act: Eine Verordnung statt nationaler Vergabegesetze
Mit dem Public Procurement Act will die Kommission das Vergaberecht im Oberschwellenbereich durch eine (unmittelbar anwendbare) Verordnung EU-weit vereinheitlichen und die bisherigen Richtlinien und einschlägige sektorspezifische Rechtsvorschriften ersetzen.
Für die Mitgliedstaaten würde dies das Ende eigener materieller Vergabegesetze im Oberschwellenbereich bedeuten.
Das Ziel einer Vollharmonisierung stößt auf Gegenwind: So drückten zahlreiche Mitgliedstaaten, darunter Österreich, ihre Bedenken aus.
Neue Zuschlagsregeln: Qualität vor Preis und Vorrang für europäische Bieter:innen
Künftig sollen neben dem Preis auch Qualitätskriterien systematisch Berücksichtigung finden, und zwar mindestens im Ausmaß von 30 bzw. bei arbeitsintensiven Aufträgen 50 Prozent.
Das schließt Kriterien wie Umweltschutz, Soziales, Innovation, Sicherheit und Resilienz ein. Wird von Auftraggeberseite davon abgewichen, soll zu begründen sein, wie die Qualität anderweitig gesichert wird („comply or explain“). Außerdem sollen europäische Bieter:innen bei der Auftragsvergabe bevorzugt werden.
Digitaler Marktplatz: Öffentliche Ausschreibungen in der EU leichter finden
Zur Vereinfachung und Harmonisierung der öffentlichen Auftragsvergabe in der EU schlägt die Kommission einen zentralen digitalen Marktplatz vor, der bestehende nationale und lokale Plattformen über gemeinsame Standards miteinander vernetzen soll.
Die Plattform soll Unternehmen den Zugang zu Ausschreibungen erleichtern und öffentlichen Auftraggeber:innen automatisierte Eignungsprüfungen sowie bessere Dateneinblicke bieten.
Sicherheit und Resilienz: Geopolitische Risiken und kritische Infrastruktur in Vergabeverfahren
Öffentliche Auftraggeber:innen sollen auch Sicherheits- und geopolitische Risiken bei Vergabeverfahren einbeziehen können. Dazu zählen etwa Gefahren für die öffentliche Sicherheit, der Umgang mit sensiblen Informationen, Cybersicherheitsrisiken oder ein möglicher Einfluss von Drittstaaten. In bestimmten Fällen ist eine solche Berücksichtigung sogar verpflichtend.
Für Vergaben im Zusammenhang mit kritischer Infrastruktur (z.B. Energie- oder Verkehrsunternehmen) sind neue Vorgaben zur Stärkung der Resilienz und Versorgungssicherheit vorgesehen.
Häufige Fragen zum Public Procurement Act
Der Public Procurement Act ist ein Entwurf der Europäischen Kommission, den sie am 9. September 2026 vorgelegt hat. Er soll das Vergaberecht im Oberschwellenbereich durch eine unmittelbar anwendbare Verordnung in der gesamten EU vereinheitlichen. Die bisherigen Richtlinien und einschlägige sektorspezifische Rechtsvorschriften würden dadurch ersetzt.
Der Entwurf soll bestehenden Defiziten der öffentlichen Beschaffung entgegenwirken. Genannt werden hoher Verwaltungsaufwand, Rechtsunsicherheit und eine unzureichende Nutzung strategischer Ziele bei der Auftragsvergabe.
Ja, der Entwurf sieht vor, europäische Bieter:innen bei der Auftragsvergabe zu bevorzugen.
Die Kommission schlägt einen zentralen digitalen Marktplatz vor. Er soll bestehende nationale und lokale Plattformen über gemeinsame Standards miteinander vernetzen. Unternehmen sollen damit leichter Zugang zu Ausschreibungen erhalten.
Hinweis: Dieser Beitrag fasst die wesentlichen Eckpunkte des Entwurfs überblicksartig zusammen. Im weiteren Verfahrensverlauf kann es noch zu inhaltlichen Änderungen bzw. Anpassungen kommen.
Weitere Informationen: Public Procurement Act | Public Buyers Community.
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Mag. Sophia Petö
Juristische Redakteurin