Mit der Unternehmensvorstellung punkten: Neue Auswahlkriterien im Vergabeverfahren

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  • Post vom 25.06.2025

Immer öfter setzen öffentliche Auftraggeber:innen bei mehrstufigen Verfahren nicht nur auf harte Zahlen, sondern auch auf Inhalte: Die Unternehmensvorstellung wird als Auswahlkriterium eingesetzt. Das eröffnet Bieter:innen neue Möglichkeiten, stellt sie aber auch vor Herausforderungen.

Was ändert sich bei der Auswahl öffentlicher Aufträge?

Traditionell wurden Auswahlkriterien in der ersten Stufe auf messbare Angaben wie Referenzen oder Umsatzhöhen gestützt. Doch gerade bei geistigen Dienstleistungenwo Innovationskraft und methodisches Vorgehen entscheidend sindgreifen Auftraggeber:innen zunehmend zu qualitativen Kriterien. Dazu gehört etwa eine schriftliche Unternehmensvorstellung, die durch eine Bewertungskommission beurteilt wird.

Rechtliche Grundlagen: Wann ist eine Unternehmensvorstellung zulässig?

Auswahlkriterien müssen objektiv, diskriminierungsfrei, verhältnismäßig, mit dem Auftragsgegenstand verbunden und unternehmensbezogen sein sowie eine Reihung ermöglichen. Auch eine Unternehmensvorstellung kann diese Anforderungen erfüllenvorausgesetzt, die Bewertung erfolgt nach klar definierten Maßstäben.

Vage Vorgaben wieKenntnis des MarktesoderQualifikationreichen dafür nicht aus. Erforderlich sind nachvollziehbare Kriterien wie relevante Projekterfahrungen oder spezifische Qualifikationen des Teams.

Objektivität bedeutet dabei nicht, dass alles mathematisch messbar sein muss: Bewertungskommissionen dürfen Ermessensspielräume haben, solange diese anhand transparenter und einheitlicher Maßstäbe ausgeübt werden. Rechtlich gilt für Eignungs-, Auswahl- und Zuschlagskriterien ein gleicher Maßstab: Sie müssen eine objektiv nachvollziehbare, diskriminierungsfreie und faire Reihung sicherstellen.

Für Auftraggeber:innen heißt das, präzise Bewertungsgrundlagen festzulegen; für Bieter:innen, ihre Unternehmensvorstellung genau daran auszurichten.

So nutzen Bieter:innen die neue Chance richtig

Die Unternehmensvorstellung bietet die Chance, über die üblichen Nachweise hinaus zu überzeugen. Unternehmen können ihr Selbstverständnis, ihre Spezialisierung und ihren Zugang zur Leistung zeigengerade dort, wo klassische Kennzahlen nicht alles sagen.

Tipps für eine überzeugende Unternehmensvorstellung

  • Struktur und Klarheit: Gliedern Sie Ihre Darstellung logisch und verständlich.
  • Konkret statt allgemein: Belegen Sie Aussagen mit Beispielen.
  • Auftragsbezug wahren: Zeigen Sie, warum gerade Ihr Unternehmen für diesen konkreten Auftrag passt.
  • Bewertungskriterien beachten: Richten Sie Ihre Darstellung an den bekanntgegebenen Maßstäben aus.

Fazit: Strategisch präsentieren, besser punkten

Die Unternehmensvorstellung als Auswahlkriterium ist mehr als ein Nice-to-have. Wer sie strategisch nutzt, kann sich im Wettbewerb früh positiv positionieren. Wichtig ist: Verstehen, was gefordert ist und gezielt überzeugen.

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Mag. Florentina Glüxam

Mag. Florentina Glüxam

Juristin Content Production | auftrag.at | Wiener Zeitung

Mit Unternehmensvorstellung im Vergabeverfahren punkten | auftrag.at