Gewerberegisterauszug für Ausschreibungen: Schritt für Schritt zum GISA-Auszug
Wer an öffentlichen Ausschreibungen teilnimmt, muss häufig nachweisen, dass das eigene Unternehmen für die ausgeschriebene Leistung auch geeignet ist. Diese Nachweise nennt man Eignungsnachweise. Sie zeigen Auftraggeber:innen zum Beispiel, ob ein Unternehmen beruflich befugt, zuverlässig und wirtschaftlich leistungsfähig ist.
Ein wichtiger Nachweis ist der Gewerberegisterauszug aus dem GISA, dem Gewerbeinformationssystem Austria. Er zeigt, welche Gewerbeberechtigungen ein Unternehmen hat, wo diese eingetragen sind und für welchen Gewerbewortlaut sie gelten.
Gerade bei Vergabeverfahren ist das wichtig, weil öffentliche Auftraggeber:innen prüfen müssen, ob ein Unternehmen die ausgeschriebene Leistung überhaupt gewerberechtlich erbringen darf.
Diese Anleitung richtet sich an Unternehmen, deren Gewerbeberechtigung in Österreich eingetragen ist und die einen aktuellen GISA-Auszug als Nachweis für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen benötigen.
Die gute Nachricht: Einen aktuellen GISA-Auszug können Unternehmen online abrufen. Der Auszug kann direkt über gisa.gv.at erzeugt und anschließend als PDF gespeichert werden.
Wichtig ist dabei: Achten Sie darauf, dass der Gewerberegisterauszug amtssigniert ist. Nur dann ist der Nachweis offiziell nachvollziehbar prüfbar und kann in einem Vergabeverfahren als Eignungsnachweis verwendet werden.
In dieser Anleitung zeigen wir Schritt für Schritt, wie Unternehmen über gisa.gv.at einen Gewerberegisterauszug abrufen und als Nachweis für öffentliche Ausschreibungen speichern können.
Was ist ein GISA-Auszug?
Der GISA-Auszug ist ein offizieller Auszug aus dem Gewerbeinformationssystem Austria. Im GISA sind wichtige unternehmensbezogene Daten von Gewerbebetrieben in Österreich enthalten, zum Beispiel Name bzw. Firma, Standort und Wortlaut der Gewerbeberechtigung.
Für Ausschreibungen kann der GISA-Auszug daher als Nachweis dienen, dass ein Unternehmen über die passende Gewerbeberechtigung verfügt. Das ist besonders dann relevant, wenn Auftraggeber:innen prüfen, ob die ausgeschriebene Leistung vom Unternehmen rechtlich erbracht werden darf.
Schritt 1: GISA-Abfrage öffnen und Suchart auswählen
Öffnen Sie die GISA-Abfrage auf gisa.gv.at. Auf der Startseite der Abfrage können Sie auswählen, wonach Sie suchen möchten.
Für Unternehmen ist in der Regel die Suche nach juristischer Person relevant. Diese Suche verwenden Sie zum Beispiel bei GmbHs, Aktiengesellschaften oder Vereinen. Wenn Sie nach einem Einzelunternehmen suchen, kann stattdessen die Suche nach natürlicher Person passend sein.
Im Beispiel auf dem Screenshot ist zunächst noch die Suche nach natürlicher Person ausgewählt. Für eine GmbH oder eine andere juristische Person wechseln Sie auf den Reiter „Suche nach juristischer Person“.

Schritt 2: Unternehmen suchen und auswählen
Nach der Auswahl „Suche nach juristischer Person“ können Sie die Suchdaten des Unternehmens eingeben für das Sie einen Gewerberegisterauszug.
Am einfachsten ist die Suche über den Namen bzw. die Bezeichnung des Unternehmens und, falls bekannt, über die Firmenbuchnummer. Die Firmenbuchnummer hilft dabei, das richtige Unternehmen eindeutig zu finden.
Im Beispiel auf dem Screenshot wird im rot markierten Feld „Name/Bezeichnung“ die Firma „Wiener Digitale Publikationen GmbH“ eingetragen. Im rot markierten Feld „Firmenbuchnummer“ steht zusätzlich die Nummer „196865h“. Diese Kombination macht die Suche besonders eindeutig.
Tragen Sie die Daten des Unternehmens ein für das Sie den Gewerberegisterauszug benötigen. Wenn Sie die Firmenbuchnummer kennen, geben Sie diese ebenfalls ein. Anschließend klicken Sie unten auf „Weiter“.
Praxis-Tipp: Wenn Sie den exakten Unternehmensnamen nicht kennen, können Sie mit Platzhaltern suchen. In der GISA-Abfrage ist eine Wildcard-Suche mit * möglich.

Schritt 3: Benötigte Gewerbeberechtigung auswählen
Auf der Ergebnisseite zeigt GISA die gefundenen Einträge an. Je nach Unternehmen können mehrere Gewerbeberechtigungen angezeigt werden. Das ist normal, wenn ein Unternehmen mehrere Gewerbe angemeldet hat.
Im Beispiel auf dem Screenshot wurden sechs Daten gefunden. Alle Treffer beziehen sich auf dasselbe Unternehmen, aber auf unterschiedliche Gewerbeberechtigungen.
Deshalb sollten Sie nicht automatisch den ersten Treffer verwenden, sondern prüfen, welcher Eintrag zur Anforderung der konkreten Ausschreibung passt.
Achten Sie besonders auf:
- Rechtsträger
- GISA-Zahl
- Standort
- Gewerbebezeichnung
- Status der Gewerbeberechtigung
Im Beispiel ist beim ersten Treffer die Gewerbebezeichnung „Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik“ zu sehen. Wenn genau diese gewerberechtliche Befugnis für die Ausschreibung relevant ist, wählen Sie in der linken Spalte bei diesem Treffer den Link „GISA-Auszug“.
Wenn Sie einen Nachweis mit früheren Daten benötigen, kann auch „GISA-Auszug mit historischen Daten“ relevant sein. Für die meisten aktuellen Ausschreibungen reicht jedoch der aktuelle GISA-Auszug.

Schritt 4: GISA-Auszug prüfen und speichern
Nach dem Klick auf „GISA-Auszug“ wird der Auszug als Dokument erzeugt. Prüfen Sie vor dem Speichern die wichtigsten Angaben.
Im Beispiel auf dem Screenshot sieht man unter anderem den Stichtag 02.06.2026, die GISA-Zahl 24675000, die Bezeichnung „Wiener Zeitung Digitale Publikationen GmbH“, die Firmenbuchnummer 196865h sowie den Gewerbewortlaut „Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik“.
Prüfen Sie bei Ihrem eigenen Auszug insbesondere:
- Stichtag des Auszugs
- Name bzw. Bezeichnung des Unternehmens
- Firmenbuchnummer
- Anschrift
- Gewerbewortlaut
- Standort der Gewerbeberechtigung
- Angaben zur Geschäftsführung, sofern vorhanden
Speichern Sie den GISA-Auszug als PDF ab und legen Sie ihn zu Ihren Ausschreibungsunterlagen. So haben Sie den Nachweis griffbereit, wenn er im Vergabeverfahren verlangt wird.
Praxistipp: Achten Sie außerdem darauf, dass der Auszug amtssigniert ist. Das erkennen Sie am entsprechenden Hinweis im Dokument. Im Beispiel steht unten auf dem Auszug: „Dieses Dokument wurde amtssigniert.“ Ein amtssignierter Auszug ist offiziell nachvollziehbar prüfbar und kann deshalb als Nachweis in einem Vergabeverfahren genutzt werden.

Worauf Unternehmen bei Ausschreibungen achten sollten
Ein GISA-Auszug ist nur dann hilfreich, wenn er zur konkreten Ausschreibung passt. Prüfen Sie daher immer, ob der Gewerbewortlaut zur ausgeschriebenen Leistung passt. Wenn ein Unternehmen mehrere Gewerbeberechtigungen hat, sollte der passende Auszug ausgewählt und eingereicht werden.
Das ist besonders wichtig, wenn auf der GISA-Ergebnisseite mehrere Treffer erscheinen. Im Beispiel sind mehrere Gewerbeberechtigungen für denselben Rechtsträger sichtbar.
Für ein Vergabeverfahren sollte daher jener Auszug gewählt werden, dessen Gewerbewortlaut am besten zur ausgeschriebenen Leistung passt.
Achten Sie außerdem darauf, ob die Ausschreibungsunterlagen besondere Anforderungen enthalten. Manche Auftraggeber:innen verlangen einen aktuellen Auszug, andere geben ein maximales Alter des Nachweises vor. Laden Sie den GISA-Auszug daher möglichst zeitnah vor der Angebotsabgabe herunter.
Wichtig ist auch: Reichen Sie nicht irgendeinen Ausdruck oder Screenshot ein, sondern den amtssignierten GISA-Auszug. Nur ein amtssigniertes Dokument ist als offizieller Nachweis überprüfbar und eignet sich damit für die Verwendung im Rahmen der Teilnahme im Vergabeverfahren.
Fazit: GISA-Auszug online abrufen und Nachweise schneller vorbereiten
Der Gewerberegisterauszug ist ein wichtiger Nachweis für Unternehmen mit in Österreich eingetragener Gewerbeberechtigung, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen möchten. Über gisa.gv.at lässt sich der aktuelle GISA-Auszug einfach online abrufen. Mit wenigen Schritten können Unternehmen prüfen, welche Gewerbeberechtigungen eingetragen sind, den passenden Auszug erzeugen und diesen für die Angebotsabgabe speichern.
Wichtig ist dabei: Der Auszug sollte aktuell und amtssigniert sein, damit er im Vergabeverfahren als offizieller Nachweis verwendet werden kann.
Wer regelmäßig an Ausschreibungen teilnimmt, sollte solche Nachweise frühzeitig vorbereiten. Das spart Zeit, reduziert Stress kurz vor Abgabefristen und hilft dabei, Angebote vollständig und formal korrekt einzureichen.
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Manuel Aghamanoukjan
Senior Consultant | auftrag.at | Mediengruppe Wiener Zeitung