Zuschlagsfrist
Die Zuschlagsfrist bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Ende der Angebotsfrist und der Zuschlagserteilung. Diese ist kurz zu halten und darf nur in Ausnahmefällen fünf Monate überschreiten. Der Bieter ist währenddessen an sein Angebot gebunden. Ist in der Ausschreibung keine Zuschlagsfrist angegeben, gilt sie als mit einem Monat festgesetzt.

Wir sind Österreichs Plattform für öffentliche Ausschreibungen
Finden Sie passende Ausschreibungen und sichern Sie sich lukrative öffentliche Aufträge.
Wir durchsuchen über 500.000 österreichweite & EU-weite Ausschreibungen für Sie.