Zuschlagsentscheidung
Unter der Zuschlagsentscheidung versteht man die an Bieter übermittelte bzw. für diese bereitgestellte nicht verbindliche Absichtserklärung, welchem Bieter der Zuschlag erteilt werden soll. Mit der Übermittlung bzw. Bereitstellung der Zuschlagsentscheidung beginnt die Stillhaltefrist zu laufen.

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