Generalunternehmer
Ein Generalunternehmer ist ein Geschäftsherr, der zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber einem Dritten einen Subunternehmer heranzieht. Der Generalunternehmer haftet gegenüber seinem Vertragspartner für ein etwaiges Verschulden des Subunternehmers.

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