Geheimhaltungspflicht
Angaben, die Angebote betreffen, sind geheim zu halten. Darüber hinaus besteht eine Geheimhaltungspflicht bezüglich bieterbezogener Angaben, die zeitlich über das Ende des Vergabeverfahrens hinausgeht.
Die Korrektheit dieses Inhalts wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft.
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