Bekanntgabe
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens müssen Auftraggeber alle vergebenen Aufträge, abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen und das Ergebnis von Ideenwettbewerben öffentlich bekannt geben. Die Bekanntgabe nennt man auch „Bekanntmachung vergebener Aufträge“.
In Österreich erfolgt diese Bekanntgabe, indem der Auftraggeber die Metadaten der Kerndaten von Vergabeverfahren auf der Website https://www.data.gv.at bereitstellt. Die Daten müssen für mindestens fünf Jahre bereitgestellt werden. Für europaweite Bekanntgaben im Oberschwellenbereich müssen Auftraggeber dem europäischen Amt für Veröffentlichungen ein Standardformular übermitteln.
Es bestehen unterschiedliche Bestimmungen je nachdem, ob die Bekanntgabe durch einen Auftraggeber im Vollzugsbereich des Bundes oder der Länder und im Ober- oder Unterschwellenbereich erfolgen soll.
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