Ausschlussgrund

Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung, sieht das Gesetz Gründe für den jederzeitigen Ausschluss von Unternehmen von der Teilnahme am Vergabeverfahren vor. Es handelt sich dabei um Gründe, die auf die mangelnde Eignung des Unternehmens zur Leistungserbringung schließen lassen (z.B. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, schwere berufliche Verfehlungen oder Scheitern des Nachweises der Erfüllung von Eignungsanforderungen).

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