Innovationspartnerschaft im Vergaberecht: Wenn es noch keine Lösung am Markt gibt
Was ist eine Innovationspartnerschaft?
Bereits mit dem Bundesvergabegesetz 2018 wurde in Österreich eine neue Art des Vergabeverfahrens eingeführt, die auch EU‑weit vergleichsweise selten genutzt wird: die Innovationspartnerschaft.
Sie ermöglicht es öffentlichen Auftraggeber:innen, innovative Waren, Bau- oder Dienstleistungen zu entwickeln und anschließend zu erwerben, sofern diese noch nicht am Markt verfügbar sind.
Wie läuft eine Innovationspartnerschaft ab?
Ausschreibungsphase bis zur Zuschlagserteilung
In der Ausschreibungsphase, dem ersten Verfahrensabschnitt bis zur Zuschlagserteilung, entspricht der Ablauf der Innovationspartnerschaft weitgehend dem Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung.
Zunächst wird eine unbeschränkte Anzahl an Unternehmen zur Einreichung von Teilnahmeanträgen eingeladen. Jene Bewerber:innen, die die Eignungskriterien am besten erfüllen, werden anschließend zur Angebotsabgabe zugelassen.
Wie im gewöhnlichen Verhandlungsverfahren legt die Ausschreibung die Mindestanforderungen an die gesuchte Lösung sowie die Zuschlagskriterien fest.
Darüber hinaus bestimmt die Auftraggeberin/der Auftraggeber, mit wie vielen Partnern die Innovationspartnerschaft voraussichtlich abgeschlossen werden soll und regelt die Rechte am geistigen Eigentum der im Rahmen der Partnerschaft entwickelten Ergebnisse.
Forschungs und Entwicklungsphase
Nach Zuschlagserteilung beginnt die Forschungs‑ und Entwicklungsphase (F&E-Phase), in der die ausgewählten Partnerinnen/Partner in mehreren, bereits in der Ausschreibung definierten Stufen an der innovativen Lösung arbeiten.
Die Vergütung ist an die ebenfalls vorab festgelegten Leistungsziele der jeweiligen Stufen gekoppelt; nach deren erfolgreicher Erfüllung wird die vereinbarte Teilzahlung geleistet.
Erwerbsphase nach erfolgreicher Entwicklung
Sind die vereinbarten Konditionen (Leistungsniveau und Kostenobergrenze) erfüllt, darf die Leistung beschafft werden ( Erwerbsphase), andernfalls ist das Vergabeverfahren spätestens nach der Forschungs- und Entwicklungsphase zu beenden.
Soll die entwickelte Leistung dennoch erworben werden, ist das Verfahren neuerlich durchzuführen. Außerdem kann die Auftraggeberin/der Auftraggeber nach Abschluss jeder Phase entscheiden, ob die Partnerschaft mit allen oder nur mit einzelnen Partnern fortgeführt wird, sofern diese Möglichkeit in der Ausschreibung ausdrücklich vorgesehen ist und objektive Kriterien dafür festgelegt wurden.
Wann wird eine Innovationspartnerschaft eingesetzt?
Öffentliche Auftraggeberinnen/Auftraggeber wählen die Vergabeart auf Grundlage ihres Bedarfs und der Marktsituation. Steht die benötigte Leistung bereits exakt fest, kommen üblicherweise offene oder nicht offene Verfahren zum Einsatz.
Abgrenzung zu anderen Vergabeverfahren
Lässt sich das Vorhaben hingegen nicht lückenlos beschreiben, greift man auf das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zurück.
Bei besonders komplexen Anforderungen, bei denen die am besten geeignete Marktlösung noch unklar ist, bietet sich der wettbewerbliche Dialog an.
Kann der Bedarf nicht durch bereits verfügbare marktgängige Lösungen gedeckt werden, ist es sinnvoll, auf die Innovationspartnerschaft zurückzugreifen. Da eine reine Beschaffung unmöglich ist, wenn das gewünschte Produkt erst neu entwickelt werden muss, umfasst diese nach der Zuschlagserteilung auch den gesamten Forschungs- und Entwicklungs-Prozess.
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Mag. Sophia Petö
Juristische Redakteurin