IFG in der öffentlichen Vergabe: Erste Judikatur und was sie für Unternehmen bedeutet

  • Vergaberecht
  • Post vom 30.03.2026

Beim FSM Vergabefrühstück Ende März 2026 stand ein Thema im Mittelpunkt, das die öffentliche Beschaffung in den kommenden Jahren deutlich prägen wird: das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Seit September 2025 in Kraft, gibt es nun erste gerichtliche Entscheidungen und genau diese wurden beim Frühstück intensiv diskutiert.

Ich war für auftrag.at vor Ort und habe einige Erkenntnisse mitgenommen, die aus meiner Sicht besonders relevant für Unternehmen sind, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen.

Mehr Transparenz, als erwartet aber nicht ohne Grenzen

Was mich besonders überrascht hat: Wie konkret das IFG bereits in der Praxis angekommen ist. In ersten Fällen wurden nicht nur Verträge und Leistungsbeschreibungen herausgegeben, sondern auch Angebote, wenn auch mit Schwärzungen bei sensiblen Inhalten wie Kalkulationen.

Der zentrale Mechanismus dahinter ist der sogenannte Teilzugang. Informationen werden also nicht einfach komplett verweigert, sondern gezielt offengelegt, während schutzwürdige Inhalte unkenntlich gemacht werden. Genau hier zeigt sich der Versuch der Gerichte, Transparenz und wirtschaftliche Interessen miteinander in Einklang zu bringen.

Gleichzeitig wurde klar: Das IFG ist kein theoretisches Konstrukt. Gerichte können aktiv anordnen, dass Informationen herausgegeben werden. Das verändert die Ausgangslage für alle Beteiligten spürbar.

Geheimhaltung ist kein Selbstläufer mehr

Ein weiterer Punkt, der sich wie ein roter Faden durch die Diskussion gezogen hat: Geheimhaltung funktioniert nicht mehr automatisch.

Eine vertragliche Geheimhaltungsklausel allein reicht nicht aus, um Informationen zurückzuhalten. Stattdessen kommt es immer stärker auf eine Interessenabwägung an. Besonders spannend fand ich dabei die Einschätzung, dass mit steigender Auftragssumme auch das öffentliche Interesse wächst. Das heißt konkret: Je größer das Vergabeverfahren, desto eher kann es zu Offenlegungen kommen.

Für Unternehmen bedeutet das aus meiner Sicht vor allem eines: Es braucht ein neues Bewusstsein im Umgang mit sensiblen Informationen. Was früher selbstverständlich vertraulich war, muss heute differenzierter betrachtet werden.

Viele offene Fragen und eine uneinheitliche Praxis

So klar einige Tendenzen sind, so deutlich wurde beim Vergabefrühstück auch, dass wir uns noch in einer frühen Phase befinden.

Die Entscheidungen sind aktuell stark einzelfallbezogen, teilweise unterschiedlich zwischen den Gerichten und in manchen Punkten noch nicht konsistent. Besonders spannend fand ich die Diskussion rund um die Frage, wie stark das IFG überhaupt auf Vergabeverfahren anwendbar ist. In einem Fall wurde etwa argumentiert, dass die Einsicht in den Vergabeakt bereits durch bestehende Regelungen zur Akteneinsicht abgedeckt ist.

Auch Themen wie Public Watchdogs oder die genaue Abgrenzung von Geschäftsgeheimnissen zeigen, dass hier noch viel Bewegung drin ist. Mein Eindruck: Wir stehen erst am Anfang einer Entwicklung, die sich in den nächsten Monaten weiter konkretisieren wird.

Was Unternehmen jetzt schon daraus lernen können

Auch wenn noch nicht alles geklärt ist, lassen sich aus meiner Sicht bereits jetzt konkrete Implikationen ableiten.

Zum einen eröffnet das IFG neue Möglichkeiten, Vergabeverfahren besser zu verstehen. Wenn Verträge, Leistungsbeschreibungen oder Teile von Angeboten zugänglich werden, entsteht eine neue Form von Markttransparenz. Unternehmen können daraus wertvolle Rückschlüsse für ihre eigene Angebotsstrategie ziehen.

Zum anderen steigt aber auch die Verantwortung auf der eigenen Seite. Alles, was heute eingereicht wird, könnte künftig zumindest teilweise öffentlich werden. Das betrifft nicht nur Kalkulationen, sondern auch die Struktur und Argumentation von Angeboten. Entsprechend wichtig wird es, sensible Inhalte klar abzugrenzen und bewusst zu gestalten.

Fazit: Ein Thema, das man jetzt im Blick haben sollte

Mein persönliches Fazit aus dem Vergabefrühstück ist klar: Das IFG wird die öffentliche Vergabe verändern. Vielleicht nicht von heute auf morgen, aber Schritt für Schritt.

Für Unternehmen, die im öffentlichen Markt aktiv sind oder es werden wollen, lohnt es sich jetzt, sich mit den neuen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Denn die Kombination aus mehr Transparenz und gleichzeitig unsicherer Rechtslage schafft sowohl Chancen als auch Risiken.

An dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an die FSM Rechtsanwaltskanzlei für die Einladung und den spannenden Austausch beim Vergabefrühstück.

Ausblick: Wir sind und bleiben dran

Die Entwicklungen rund um das IFG und die öffentliche Vergabe stehen erst am Anfang. Erste Aspekte haben wir bereits in mehreren Blogbeiträgen aufgegriffen und eingeordnet.

Darauf aufbauend werden wir das Thema auf auftrag.at weiter vertiefen und regelmäßig beleuchten, welche konkreten Auswirkungen sich für Unternehmen ergeben.

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Manuel Aghamanoukjan

Manuel Aghamanoukjan

Senior Consultant | auftrag.at | Mediengruppe Wiener Zeitung