der auftrag.at-Blog

Aktuelles aus der auftrag.at- und Vergabe-Welt

Sektorentätigkeit

Unter einer Sektorentätigkeit versteht man eine Tätigkeit in den Wirtschaftsbereichen Gas, Wärme, Elektrizität, Wasser, Verkehrsleistungen, Postdienste, Erdöl, Gas, Kohle, feste Brennstoffe, Häfen und Flughäfen. Lediglich Auftraggeber, die in einem dieser Bereiche tätig sind, können als Sektorenauftraggeber klassifiziert werden. Beispiele stellen unter anderem Flughafenbetreiber, Trinkwasserverbände oder Energienetzbetreiber dar.

Umgehungsverbot

Das Umgehungsverbot stellt einen der Grundsätze des Vergabeverfahrens dar. Es besagt, dass die Konzeption bzw. Durchführung eines Vergabeverfahrens nicht die Absicht verfolgen darf, das Vergabeverfahren vom Anwendungsbereich des Bundesvergabegesetzes auszunehmen, die Anwendung der Vorschriften zu umgehen oder den Wettbewerb künstlich zu beschränken. Beispielsweise darf durch die Konzeption bzw. Durchführung nicht ein bestimmter Unternehmer auf unzulässige […]

Vergebende Stelle

Unter einer vergebenden Stelle versteht man jene Organisationseinheit oder jene Bevollmächtigte des Auftraggebers, die bzw. der das Vergabeverfahren für den Auftraggeber durchführt. In den Ausschreibungsunterlagen ist die vergebende Stelle neben dem Auftraggeber zu bezeichnen.

Zentrale Beschaffungsstelle

Eine zentrale Beschaffungsstelle ist ein Auftraggeber, der eine zentrale Beschaffungstätigkeit, gegebenenfalls zusammen mit einer Nebenbeschaffungstätigkeit, ausübt. Als zentrale Beschaffungsstellen kommen demnach öffentliche Auftraggeber und alle Arten von Sektorenauftraggebern in Betracht. In Österreich stellt beispielsweise die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) eine zentrale Beschaffungsstelle dar.

Aufgabe nicht gewerblicher Art

Bei der Erbringung einer Aufgabe nicht gewerblicher Art ist relevant, ob die betroffene Einrichtung unter Marktbedingungen agiert, also im Wettbewerb mit Privaten steht oder nicht. Fehlt beispielsweise eine Gewinnerzielungsabsicht oder liegt eine Ausfallhaftung durch den Staat vor, liegt die Annahme nahe, dass es sich um eine Aufgabe nicht gewerblicher Art handelt. Die Einstufung als Aufgaben […]

Parteistellung

Neben dem Antragsteller und dem Auftraggeber genießt Parteistellung im Nachprüfungsverfahren, wer durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung unmittelbar in rechtlichen Interessen betroffen sein könnte. Die Parteistellung dient der Wahrung von Parteirechten im Nachprüfungsverfahren. Im Feststellungsverfahren sind Parteien der Antragsteller, der Auftraggeber und ein Zuschlagsempfänger bzw. ein Bieter, der im Verfahren verblieben ist.

Selbstreinigung

Wenn einem Unternehmer die berufliche Zuverlässigkeit fehlt, kann diese grundsätzlich durch Maßnahmen der Selbstreinigung wiederhergestellt werden. Der Unternehmer kann bei der Beurteilung seiner beruflichen Zuverlässigkeit darlegen, dass er konkrete technische, organisatorische, personelle oder sonstige Maßnahmen getroffen hat, die geeignet sind, das nochmalige Begehen der betreffenden strafbaren Handlungen bzw. Verfehlungen zu verhindern und somit seine eigene […]

Ungewöhnlich niedriges Angebot

Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Angemessenheit der Preise in den Angeboten zu prüfen. Eine vertiefte Angebotsprüfung ist unter anderem erforderlich, wenn Angebote einen im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrigen Gesamtpreis aufweisen. Bei der vertieften Angebotsprüfung ist zu prüfen, ob die Preise betriebswirtschaftlich erklär- und nachvollziehbar sind.

Verhandlungsverbot

Unter dem Verhandlungsverbot versteht man das Verbot, über den Auftragsinhalt zu verhandeln. Ein striktes Verhandlungsverbot besteht beim offenen Verfahren und beim nicht offenen Verfahren. Das Verhandlungsverbot dient dazu, die Gleichbehandlung aller Bieter zu wahren. Aufklärungsgespräche (beispielsweise zur Einholung von Auskünften über die technische Leistungsfähigkeit) sind aber grundsätzlich zulässig, sofern sie nicht zu einer inhaltlichen Abänderung […]

Zentrale Beschaffungstätigkeit

Zentrale Beschaffungstätigkeiten sind einerseits die Beschaffung von bestimmten Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung mit dem Ziel des anschließenden Weiterverkaufs an andere Auftraggeber (= Großhändlermodell). Andererseits versteht man darunter die Vergabe von Aufträgen in fremdem Namen und auf fremde Rechnung bzw. der Abschluss von Rahmenvereinbarungen im Namen anderer Auftraggeber (= Vollmachts- oder Vermittlermodell).