Öffentlich-Öffentliche Kooperation (ÖÖK)
Unter öffentlich- öffentlichen Kooperation versteht man den Zusammenschluss mehrerer öffentlicher Auftraggeber (oder Sektorenauftraggeber) zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels ohne Gründung einer gemeinsamen rechtsfähigen Einrichtung (auch „nicht-institutionalisierte“ bzw. horizontale Kooperation genannt). Öffentlich-öffentliche Kooperationen findet man häufig auf Gemeindeebene zur effizienteren und effektiveren Besorgung von Gemeindeaufgaben (interkommunale Kooperation). Zum Bespiel verfolgen zwei Gemeinden als gemeinsames Ziel die […]