Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung
Bei einer Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung wird zunächst einer unbeschränkten Anzahl von Unternehmern die beabsichtigte Vergabe eines Bau-, Liefer– oder Dienstleistungsauftrags bekannt gegeben. Die Bekanntmachung hat zumindest die Bezeichnung des Auftraggebers, den Gegenstand der Leistung sowie den Erfüllungsort und die Lieferfrist zu enthalten. Nach der Einholung von einem oder mehreren Angeboten wird die Leistung formfrei […]