#9 Was kommt im Vergaberecht nach Pandemie, eForms und Green Deal?

Ein Rückblick in die Zukunft mit Michael Fruhmann.

  • Veröffentlicht am 12.09.2024
  • 36 Min.

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Anlässlich der auslaufenden Gesetzgebungsperiode ziehen wir mit dem Hauptverantwortlichen für Vergaberecht im Justizministerium, Dr. Michael Fruhmann, Bilanz über die Herausforderungen und Erfolge im Vergabewesen der vergangenen fünf Jahre.

Diese Episode wurde in Kooperation mit Business Circle im Rahmen des Vergabeforums 2024 aufgenommen.

Warum etwa die Einführung der eForms zwar ein wichtiger Schritt hin zu moderner Beschaffung war, aber vor allem bei der Datenqualität nach wie vor massiver Verbesserungsbedarf besteht, erklärt der oberste Vergabe-Beamte anhand erstaunlicher Anekdoten und seiner persönlichen Erfahrungen aus den einschlägigen Arbeitsgruppen der EU.

Weiters verrät Fruhmann, was Bürokratie und Politik in Brüssel unterschätzen, wenn sie neue Auflagen auf den Weg schicken und zu welcher Gruppe sich Österreich im Ringen um das Vergaberecht zählt.

Außerdem stellt Michael Fruhmann in dieser Folge dem Vergabewesen – mit Ausnahmen - ein gutes Zeugnis aus, was den Umgang mit Pandemie und Krieg angeht und stellt klar, warum das Vergaberecht wenig gegen die Folgen von Inflation tun kann.

Schließlich zeichnet er ein Bild für die bevorstehende nächste Legislaturperiode: Seine Erwartungen an die Gestaltung des Vergabewesens durch eine neue Regierung unterteilt er in Pflicht und Kür.

Das Foto von Herr Fruhmann für das Episoden-Icon wurde uns freundlicherweise vom BMJ zu Verfügung gestellt. Copyright: BMJ/Daniel Schalhas

Unser Gast:

Dr. Michael Fruhmann ist Leiter der Stabstelle für Vergaberecht im österreichischen Justizministerium. Er vertritt Österreich in den europäischen Vergaberechtsgremien und bei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

Über Vergabe Insights

Einblicke & Erfahrungen statt Paragrafen & Theorie. Wie vielfältig und lebensnah die Vergabe von und das Bieten für öffentliche Aufträge ist, zeigt Manuel Aghamanoukjan im Gespräch mit seinen Gästen. Im Podcast Vergabe Insights Podcast von auftrag.at teilen öffentliche Auftraggeber:innen und Unternehmer:innen Ihr Wissen und Erfahrungen aus Ihrem Vergabealltag. Hören Sie rein und entdecken Sie wie spannend und chancenreich die Welt der öffentlichen Beschaffung ist.

Welche Themen im Bereich der öffentlichen Vergabe sollen wir in unserem Podcast behandeln? Haben Sie Anregungen und Feedback für uns? Hinterlassen Sie einen Kommentar auf der Podcast-Plattform Ihrer Wahl oder schreiben Sie uns eine E-Mail an podcast@auftrag.at.

Sie können uns aber auch gerne auf unserer Website besuchen oder unserer LinkedIn-Seite folgen.

Transkript

Dr. Michael Fruhmann

Das Ganze ist ein ökonomischer Prozess, den darf man nicht zu Tode regeln.

Gesamtes Transkript anzeigen

Sina Löw

Vergabe Insights, der Podcast von auftrag.at Wissen rund um Vergabeverfahren für Auftragnehmer und Auftraggeber. Wir geben Ihnen Einblicke und halten Sie über die Welt der Vergabe auf dem Laufenden.

Manuel Aghamanoukjan

Hallo und herzlich willkommen bei Vergabe Insights. Mein Name ist Manuel Aghamanoukjan Am 29. September 2024 wird in Österreich ein neuer Nationalrat gewählt. Damit endet die aktuelle Gesetzgebungsperiode voraussichtlich am 24. Oktober 2024 mit der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Nationalrats. Auch wenn die Arbeit der österreichischen Verwaltung zum Glück nicht mit diesem Datum endet, haben wir diese Gelegenheit genutzt, Herrn Doktor Michael Fruhmann in unserem Podcast Vergabe Insights einzuladen. Gemeinsam blicken wir in dieser Episode auf die Entwicklungen der Vergabegesetzgebung der letzten 5 Jahre zurück. Gleichzeitig wagen wir dann aber auch einen Blick in die Zukunft und sprechen darüber, Was die nächsten 5 Jahre in diesen Bereich bringen könnten. Ein kleiner Hinweis: Diese Folge von Vergabe Insights haben wir in Kooperation mit Business Circle aufgenommen, dem Veranstalter des zweitägigen Vergabeforums in Wien. Dieses Forum ist seit über 20 Jahren die wichtigste Veranstaltung zum öffentlichen Auftragswesen in Österreich und findet 2024 am 10. und 11. Manuel Aghamanoukjan: Oktober zum ersten Mal im Museum für Angewandte Kunst in Wien statt. auftrag.at ist Kooperationspartner dieser Veranstaltung und wir sind vor Ort auch aktiv vertreten, genauso wie unser heutiger Gast, Doktor Fruhmann. Er wird beim Vergabeforum nicht nur ein umfassendes Update zum Vergaberecht in Österreich und der EU geben, sondern auch einen eigenen Vortrag zu vertiefenden Spezialfragen der Vergabe halten. Und auch wenn in der Vergabebranche in Österreich alles andere als ein Unbekannter ist, möchten wir ihn doch kurz vorstellen. Doktor Michael Fruhmann leitet die Stabsstelle für Vergaberecht im Bundesministerium für Justiz und ist in seinem Team verantwortlich für die rechtlichen Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens. Und er ist mit seinem Team für die Legistik des österreichischen Bundesvergabegesetzes verantwortlich. Er vertritt Österreich in der EU unter anderem als Delegierter im beratenden Ausschuss fürs öffentliche Vergabewesen und in der Arbeitsgruppe des Europäischen Rates für öffentliche Auftragsvergabe. Darüber hinaus natürlich die Republik Österreich in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. Mit zahlreichen Publikationen und Vorträgen stellt er darüber hinaus aber auch sicher, dass die Vertreterinnen der Vergabebranche in Österreich stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Entwicklungen sind. Herzlich willkommen in unserem Podcast.

Dr. Michael Fruhmann

Vielen Dank für die Einladung.

Manuel Aghamanoukjan

Haben noch irgendwas vergessen in der Vorstellung, wollen wir noch etwas hinzufügen.

Dr. Michael Fruhmann

Nein, das ist eigentlich eh relativ. umfassend gewesen.

Manuel Aghamanoukjan

Herr Doktor Fruhmann, seit 2019, so haben zahlreiche Ereignisentwicklungen wie Covid-Pandemie, Ukrainekrieg und auch die hohe Inflation in Österreich, aber auch auf europäischer Ebene, die öffentliche Beschaffung stark beeinflusst und auch gefordert. Können Sie uns im Rückblick schildern, welche dieser Herausforderungen der letzten 5 Jahre aus Ihrer Sicht die bedeutendsten für die Vergabepraxis waren und wie die öffentliche Beschaffung darauf reagiert hat?

Dr. Michael Fruhmann

Na ja, wie sich zutreffend gesagt haben, es hat einfach sehr, sehr viele Ereignisse gegeben. Wir haben 2018 das jetzt geltende Bundesvergabegesetz, Bundesvergabegesetz Konzessionen beschlossen und seitdem nicht mehr novelliert. Eigentlich würden viele Sachen anstehen, um das Gesetz anzupassen. Ich erwähne nur zum Beispiel das Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache EPIC aus dem Jahre 2022, dass eigentlich die Einführung oder die Neufassung des Gebührensystems im Bundesvergabegesetz erfordern würde. Zahlungsverzugsregelungen sind auch zu überarbeiten und viele andere Sachen. Herausfordernd war aus meiner Sicht natürlich die Covid-19 Pandemie. Da muss man allerdings sagen, dass der rechtliche Rahmen sich im, sag ich mal, im Großen und Ganzen bewährt hat. Man hat gesehen, dass erstens einmal die Kommission relativ schnell reagiert hat mit dieser Mitteilung, wie das Vergaberecht anzuwenden war. Wir haben vorher als Justizministerium bereits ein Rundschreiben herausgegeben und in der Praxis muss ich sagen, hat sich das, wie gesagt, der rechtliche Rahmen bewährt. Ich kann aus eigener Erfahrung berichten, wir mussten innerhalb von Stunden PCs einkaufen, das hat funktioniert, da gab es kein Problem. Was man allerdings gesehen hat, waren eher die praktischen Probleme, die durch diese unerwartete Krise aufgetaucht sind, zum Beispiel, wenn eine Vielzahl von öffentlichen Auftraggebern das gleiche Produkt nachfragen und damit in unmittelbare Konkurrenz auf Nachfrageseite auf den Markt auftreten und das Ganze in einer unkoordinierten Art und Weise erfolgt. Da muss man sagen, da hat einfach die Krise gewisse Schwächen In der Koordination, insbesondere in der gesamtstaatlichen Krisenkoordination, offengelegt und ich glaube, diese Sachen sind erkannt worden und werden auch entsprechend für die Zukunft berücksichtigt werden. Diese Erfahrungen, was man auch sagen muss, was auch das Vergaberecht von der rechtlichen Seite her sehr geprägt hat, war der Ukrainekrieg 2022 mit dem Angriffskrieg Russlands und dem Überfall auf die Ukraine. hat dann die Europäische Union dann ein Sanktionsregime beschlossen. Man muss sagen, es ist ein äußerst komplexes Sanktionsregime, wenn man sich die Verordnung 833 2014 anschaut, insbesondere dann den Artikel 5 K, der das öffentliche Auftragswesen betrifft, aber nicht nur diesen, da muss man sagen, dass das alles andere als das Best-Case-Beispiel für gute Legistik ist. In der Praxis, muss man allerdings sagen, hat dieses Sanktionsregime relativ wenig Auswirkungen gehabt. Österreich ist nur zum Nennen, also Österreich importiert bekanntermaßen viel Gas, auch aus russischen Quellen. Eigentlich sind die handelnden Auftraggeber, die dieses Gas einkaufen, und da gibt es auch einige öffentliche Auftraggeber darunter, verpflichtet, entsprechende Meldungen an das Justizministerium zu erstatten. Ich kann nur sagen, ich hab bis dato keine einzige Meldung bekommen, obwohl hier entsprechende gesetzliche Verpflichtungen bestehen.

Manuel Aghamanoukjan

Haben Sie das von anderen Auftraggebern oder anderen Bereichen, ist ein Thema, weil Sie gesagt haben, Sanktions, das ist relativ komplex, öffentliche Auftraggeberin ist ja wirklich von A. bis Z. Manuel Aghamanoukjan: Reden wir von Gemeinden bis hin zu großen Auftraggebern.

Dr. Michael Fruhmann

Aber die Gemeinden kaufen, die Gemeinden kaufen kein Gas ein und die anderen Sachen, die hier betroffen sind, sind zum Beispiel Einkaufen von Nukleartechnologie, gibt es in Österreich nicht, außer Forschungsreaktoren, Oder diplomatische Sachen, die sind ausgenommen. Auch da sind die Aufträge im Unterschwellenbereich, weil das Vergaben sur place sind, und Einkauf diverser Rohmaterialien. Da könnte man sich vorstellen, aber auch da gibt es keine einzelnen Rückmeldungen und Meldungen gemäß dem Sanktionsgesetz. Also da ist in der Praxis das nicht angekommen, obwohl die Sanktionen eigentlich relativ herb sind. und insbesondere vor dem Hintergrund hätte ich mir erwartet, dass die Verantwortlichen sich hier doch besser informieren über die gesetzliche Lage. Was auch zu beobachten war, dass in den letzten Jahren eine Entwicklung stattgefunden hat, die uns auch in Zukunft weiterhin sehr, sehr beschäftigen wird. Man muss ausgehen davon, dass das, dass wir sagen können, dass Österreich immer im vergabegesetzlichen Bereich einen Fokus gesetzt hat auf ökologische Beschaffungen. Das der Grundsatz der ökologischen Beschaffung ist im Gesetz seit 1993, seit dem ersten Bundesvergabegesetz verankert, auch im Hinblick auf das B-VG Umweltschutz damals nicht. Es gab dann auf österreichischer Ebene den naBe, den Nationalen Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung. Das war die erste Auflage 2010 mit der Überarbeitung 2021. Aber das, was worüber ich hier sprechen möchte oder berichten möchte, ist vielmehr die Entwicklung auf europäischer Ebene. 2021 ist der sogenannte European Green Deal beschlossen worden und damit ist ein sehr, sehr viel breiterer Prozess, insbesondere auf Gesetzgebungsebene, auf Unionsebene, in Gang gesetzt worden, weil diese Festigung dieses strategischen Ziels bis 2050 klimaneutral zu sein und die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um bis zu 55 Prozent zu reduzieren, hat eine bereichsübergreifende Agenda implementiert, wo hier die Kommission in allen möglichen Bereichen Maßnahmen gesetzt hat, um hier dieses Ziel zu erreichen. Und 1 der Instrumente, das wir hier gesehen haben, das Across the Board ausgerollt worden ist, waren vergaberechtliche Bestimmungen. Und Sie finden jetzt fugitive gesetzliche Regelungen auf Unionsebene in der Batterieverordnung, im Pharmabereich, in Emissionsregelungen für schwere LKWs und Busse. Sie finden es in der Ökodesign, Sie finden es in der Bauprodukteverordnung und so weiter und so fort. Und das sind bloß einige der Beispiele, die ich hier nenne und das, was für uns jetzt sehr, sehr herausfordernd ist, derzeit auf der Verhandlungsebene, aber zukünftig sehr, sehr viel mehr auf der praktischen Vollzugsebene im Vergaberecht ist, dass es sich um sehr viele Verordnungen handelt. Das heißt, die sind unmittelbar anwendbar. Ich kann sie nicht umsetzen im Bundesvergabegesetz. Das heißt, die Auftraggeberinnen müssen wissen, dass diese Regelungen existieren. Der erste Punkt und der zweite Punkt ist, dass diese Regelungen teilweise kumulativ anzuwenden sind. Zum Beispiel, wenn ich Batteriebusse einkaufe, dann habe ich die Clean Vehicles Directive zu beachten, ich habe die HDV Verordnung zu beachten, ich habe die Batterieverordnung zu beachten, ich habe gegebenenfalls die Ökodesignverordnung zu beachten und so weiter und so fort. Und diese Rechtsakte entwickeln einen kumulativen Effekt, den die Verantwortlichen auf Unionsebene, nämlich die vorschlagenden Generaldirektionen, als solches oft nicht beachtet haben. Also, wir haben sehr, sehr oft festgestellt, mein Team und ich, dass wenn wir das verhandelt haben und gesagt haben, ja, aber wie verhält sich diese fugitive Regelung zu den allgemeinen Regelungen des Vergaberechtes und oder zu den bereits beschlossenen Regelungen X, Y und Z, dass die verantwortlichen Personen offensichtlich keine Ahnung davon hatten, dass diese anderen Regelungen bereits existieren. Und dieses Problem wird die Praxis in der Zukunft ganz, ganz nachhaltig beschäftigen, weil diese Regelungen oft mit wenig sagen wir es mal, Kenntnis des allgemeinen Vergaberechtes verfasst worden sind. Wir haben versucht, es möglichst gut einzufangen und zu koordinieren mit den allgemeinen Regelungen. Das ist uns manchmal gelungen, manchmal nicht. Manchmal sind wir das einzige Vergabeexperten in dem in der Ratsarbeitsgruppe drinnen gesessen und wenn wir keine Mehrheit gefunden haben, konnten wir nicht durchdringen. Manchmal besser, aber manchmal schlechter gelungen, wie gesagt. Aber insgesamt muss man sagen, ist ein ein sehr, sehr komplexes komplexes Regime, das hier auf auf errichtet worden ist und wie gesagt, das wird sehr, sehr herausfordernd sein. Also das ist etwas, wo ich sagen muss, dass die Entwicklungen, das wird sicherlich die Entwicklungen in den nächsten Jahren ganz, ganz, ganz massiv prägen.

Manuel Aghamanoukjan

Ich hab vorher erwähnt in der Einleitung, dass Sie ja auch viel ja dann tun, dass dass die Vergabe auch rechtlich immer in Österreich am aktuellen Stand ist. Haben Sie so eine Art Übersetzerfunktion oder ich sag mal ein bisschen Missionarsfunktion um genau das, was Sie erwähnt haben, das heißt, dass ich jetzt relevante Materien, die Vergaben betreffen, ja sich auf mehrere Bereiche jetzt verteilen, das doch auch den österreichischen Auftraggebern näher zu bringen und sagen, passt auf drauf.

Dr. Michael Fruhmann

Das ist eine unserer zentralen Funktionen. Wir sind jetzt nicht nur quasi die Stelle, die das den rechtlichen Rahmen vorbereitet, sondern wir müssen natürlich auch, weil wir diesen rechtlichen Rahmen dann auf Unionsebene verhandeln, natürlich auch den betroffenen Kreisen, den Stakeholdern, wie es schon heißt, auch mitteilen, dass diese Regelungen existieren. Und das machen wir eben in Form von Rundschreiben. Also, wenn wir auf unsere Homepage schauen, dann finden Sie unter dem Bereich 'Aktuelles' immer die jeweiligen Rundschreiben und Sie erkennen allein aus dem Umfang der Rundschreiben. Ich verweise jetzt auf das neue Rundschreiben zum Entzieher oder auf zu H.D.V., da haben wir über 10 Seiten gebraucht, um hoffentlich klar darzustellen, was diese neue Regelung, die oft nur einen Artikel umfasst, welche Implikationen der hat. Und was die Auftraggeberinnen in der Praxis zu beachten haben, das ist natürlich eine ganz, ganz wichtige Funktion, die wir wahrnehmen müssen. Wir dürfen diese Verordnungsbestimmung nicht umsetzen. Das heißt, die einzige Kommunikationsmöglichkeit, die wir haben in Österreich, ist diese Form der Rundschreiben, um hier die betroffenen Kreise zu informieren.

Manuel Aghamanoukjan

Man sieht auch sehr schön auch von der Frequenz. Ich hab mir das in der Vorbereitungsgespräch angesehen. Ja, man hat gesehen, es kommen auch mehr Rundschreiben raus. Das heißt, die Informationen sind mehr, die Informationsbedarf ist höher. Und das kann man dann, wobei sicherlich auch ein gewisser, auch eine Verpflichtung für Auftraggeber ist natürlich auch, das wissen sie nicht so wohl. Also ich glaub, die sollte man nicht ganz aus der Verantwortung lassen.

Dr. Michael Fruhmann

Ja, und ich, ich, ich kann jetzt nicht der Watchdog sein und hinter jeder vergebenden Stelle oder hinter jeder, jedem Beamten, jedem Beamten stehen und sagen, O. K., und das musst du auch noch beachten, das können wir allein von der personellen Ressourcen her nicht leisten. Aber wir können diese Informationen anbieten, wir können schauen, dass sie möglichst verbreitet wird und und und so ein zentraler Fokuspunkt ist eben diese Webseite des Justizministerium, wo wir versuchen, möglichst breit diese Informationen zu streuen, neben der klassischen Aussendung im Postweg.

Manuel Aghamanoukjan

Ich glaub, ein Bereich auch noch auch der mit Ukraine zu tun, auch mit der Covid Pandemie ist ja auch noch die hohe Preissteigerung. Da gab es ja auch einige Probleme, gerade ich glaub in den letzten 2 Jahren, das ist ein bisschen, glaub ich, auch bisschen beruhigt, wiederum in diesem Bereich der Inflation hat es auch irgendwie ausgehen gehabt aus ihrer Sicht auf die Vergabe in den letzten Jahren.

Dr. Michael Fruhmann

Na ja, es hat ja schon Auswirkungen, also die die die Hohe Inflationsrate hat natürlich, wenn Auftraggeber mit Fixpreisen gearbeitet haben, dazu geführt, dass die Unternehmen oft nicht in der Lage waren, die vereinbarten Preise letztendlich zu halten. Sie müssen nur denken, wenn ein Vertrag abgeschlossen wird mit einem Erfüllungszeitraum von 78 Monaten und man geht davon aus, mit einer Inflationsrate von unter 2% und auf einmal sind wir bei 11%, dann führt es natürlich zu massiven Preissteigerungen. Und das noch weiter gedacht in der Subunternehmerkette. Können Sie sich vorstellen, welche kumulativen Effekte das Ganze auslöst? Da hatten wir Probleme, ganz sicher. Wir haben da auch entsprechendes Rundschreiben rausgegeben über feste und veränderliche Preise. Letztendlich können wir aber vergaberechtlich hier relativ wenig machen, weil der Rechtsrahmen ist unionsrechtlich determiniert. Man kann dann sagen, OK, man kann Verträge auflösen, aber das ist normales Zivilrecht. Man kann Verträge ändern, da haben wir drauf hingewiesen, dass diese Möglichkeit besteht, die Preisanpassungen im Rahmen der De-minimis Klausel, aber sonst sind hier uns die Hände gebunden. Wir haben es, wie gesagt, versucht zu erläutern. Es war ein temporäres Problem, zum Glück muss man sagen. Wenn das Ganze länger angedauert hätte, dann hätten wir Und sicher etwas auch überlegen müssen, aber dann in Übereinstimmung mit unseren unseren Partnern in der EU, weil das hat ein Problem, das war ja horizontalen Charakters und halt nicht alle in Österreich betroffen.

Manuel Aghamanoukjan

Wenn wir grad beim Stichwort EU bleiben, also jetzt, weil ja wir aus der auftrag.at elektronischen Vergabe unterwegs sind, war ja dann auch noch ein auch ein großes Ereignis. Ich glaube auch für die Auftraggeber, aber vor allem für die Vergabeplattform in Österreich, war ja dann mit der Einführung der eForms beziehungsweise dann auch. Mit dem Beginn des Pflichtbetriebes, der fast schon jetzt fast ein Jahr her ist, also vielleicht eh von nur für die Zuhörerinnen, das sind die, das waren die neuen Standardformulare für Bekanntmachungen, aber europäisch, also Vergabebekanntmachungen auf europäischer Ebene, weil ja doch ein gewisser Einschnitt war und ich glaube im Endeffekt nicht nur für die Vergabeplattformen, sondern glaube im Nachgang vor allem auch für die Auftraggeber, wie sich herausgestellt hat. Wie haben Sie das gesehen? Es war ja da eigentlich auch Mittel, ziemlich im Mittelpunkt, glaube ich. Also, Sie haben ja von allen Seiten vermutlich Beschwerden, Anregungen, ähnliche Dinge bekommen, schätze ich mal.

Dr. Michael Fruhmann

Da haben Sie vollkommen recht. Also, prinzipiell muss ich sagen, dass die Idee der eForms eine gute ist. Also, weiterzumachen in diesen klassischen Papierstandardformularen war keine Option. Das Problem ist, dass die Verantwortlichen auf Unionsebene meines Erachtens nach die Komplexität dieses Projektes massiv unterschätzt haben. Das Mapping der Publikationsverpflichtungen, ich glaube, das ist einfach. Das Problem, aber was Sie unterschätzt haben, war, dass wenn man diese Publikation auf elektronischer Ebene abbildet, dass man hier die dahinterstehende Logik in den Business Rules und den. Codes, wie dieser Baum, dieser Entscheidungsbaum aufgebaut wird, dass man das ganz, ganz, ganz massiv unterschätzt hat. Das hat zum Beispiel dazu geführt, dass die SDKs, diese Software Development Kits, viel zu spät zur Verfügung gestellt worden sind. Also im Oktober 23 ist das Ganze verpflichtend geworden, das SDK war erst im Juli bereitgestellt und da haben wir natürlich die Kommission ganz massiv kritisiert, weil wir gesagt haben, wir brauchen Vorbereitungszeit, die Leute müssen hier die entsprechenden Implementierungsarbeiten in Ruhe vornehmen können und sie brauchen Zeit für den Probebetrieb und das war nicht möglich. Und wir sehen jetzt auch im weiteren, in dem weiteren Fortgang der Entwicklung bei E. Forms, nächste Novelle steht er wieder an im Herbst dieses Jahres. Das leider es bislang nicht gelungen ist, diese Probleme zu beseitigen. Wir finden wirklich immer noch, kommen drauf auf Probleme wie die Verknüpfungen von einzelnen Fällen, dass die nicht funktionieren, dass man hier bestimmte Sachen, die von den Richtlinien gefordert sind, nicht entsprechend in den I. Forms abbilden kann und so weiter und so fort. Das ist extrem bedauerlich, weil es eigentlich diesem sinnvollen Projekt schadet und ich bin total dafür, weil ich glaube, dass diese eForms wirklich einen ganz eminent wichtigen Beitrag leisten können zur Datenqualität und zur Verfügbarkeit der Daten. Weil man muss ja sagen, auch mit den ganzen Standardformularen, jahrzehntelang sind wir auf Unionsebene und in Österreich im Blindflug unterwegs gewesen. Wir haben hier öffentliche Auftragsvergaben durchgeführt, aber Lenkungsmöglichkeiten, Auswertungsmöglichkeiten, ökonomische Analysen und so weiter waren nicht möglich. Wir hätten nie sagen können, wie hoch ist der Anteil der Auftragsvergaben, die in Österreich, die in Österreich bleiben, wie viele grenzüberschreitenden Vergaben gibt es, wie viele Bieter gibt es in einem Vergabeverfahren, was sind die ökonomischen Effekte, gibt es Preisunterschiede zwischen Vorarlberg und Wien, wie lassen sich die gegebenenfalls erklären und so weiter und so fort. All das war nicht möglich und da leisten die eForms einen ganz einen wichtigen Beitrag. Ja, wir hoffen natürlich, dass wir dieses Problem mit der Kommission in Griff bekommen, aber ich sage, es ist nicht einfach. Es ist wirklich extrem komplex und es wurde leider von Anfang an unterschätzt vom Projekt.

Manuel Aghamanoukjan

Ja, den Eindruck hatten wir auch. Aus unserer Erfahrung haben wir das auch gesehen, dass es vor allem auch für Unternehmen, die dran denken, bei öffentlichen Vergaben teilzunehmen, weil viele trauen sich ja nicht, deswegen das ist eine Blackbox, so komplex, denen helfen auch die Daten, wenn sie ein Gefühl dafür bekommen, wie interessant ist der Markt, was heißt das für mich, hilft das auf jeden Fall. Da fand ich auch jetzt spannend. Sie haben ja auch, glaub ich, dieses Jahr war das auch ein Rundschreiben, ja generell zur Datenqualität von Bekanntmachungen herausgegeben. Das hat ja eigentlich mit der eForms weniger zu tun. Vielleicht war vor allem auch, wollen Sie da noch ein paar Worte verlieren? Ich glaub, das war Ihnen schon ein Anliegen, hab ich den Eindruck gehabt, was ich übrigens teile.

Dr. Michael Fruhmann

Daten sind wichtig. Ja, also ich bin jetzt nicht der große Datensammler, dass wir ja alles Mögliche einsammeln im Bereich des Auftragswesens, aber wir müssen Datensätze haben, um sinnvolle faktenbasierte Entscheidungen treffen zu können und deswegen war es mir eigentlich ein Anliegen. Ich hatte lange Zeit nicht die entsprechenden Ressourcen, entsprechende Auswertungen zu haben. Wir haben die Open Data erst seit 2019. Das heißt, erst ab diesem Zeitpunkt war es möglich, für uns hier mit vertretbaren Aufwand entsprechende Auswertungen durchzuführen. Ich habe relativ früh dann angefangen, mit der Hilfe von interessierten Leuten mal zu schauen, O. K., wie schaut denn das aus mit den Daten, insbesondere im Bereich der Direktvergabe? Sie können sich vielleicht erinnern an diese berühmten Grafiken, die ich gezeigt habe beim Vergabeforum, wo es diese sehr interessanten Peaks knapp unterhalb der 100.000 Euro Grenze gab, die natürlich wie soll man sagen, zufällig entstanden sind, vollkommen richtig. Ja, und dann haben wir uns gesagt, O. K., wir müssen das jetzt breiter angehen und haben dann eben, haben uns mal angeschaut, wie ist die Datenqualität bei den Bekanntgaben und haben uns darauf fokussiert, wo fehlen bestimmte Datensätze, die hier eigentlich vom Gesetz her gefordert sind. Und da sind wir eben drauf gekommen, hätte ich nicht erwartet, muss ich sagen, dass wir bei einem Beobachtungszeitraum von 2 Monaten eine Fehlerquote von 43% haben und ich finde, das ist extrem viel. Wir wussten, dass die Datensätze aus Österreich keine besonders hohe Qualität haben. Es gab die entsprechenden Auswertungen von der Kommission, sehr fokussiert auf den Bereich Geschäftszahlen und und und Bekanntgabe des Auftragnehmers über den Scoreboard, aber wir wussten nicht, wie schlecht jetzt die Datenqualität wirklich ist. Und das hat mich schon sehr überrascht, weil es haben haben dann Daten gefehlt, wo man sich fragt, warum diese Sachen fehlen, wenn zum Beispiel die Stammzahl fehlt. Das ist jetzt kein großes Geheimnis und jeder Auftraggeber sollte wissen, was die Stammzahl ist und dass die nicht angegeben worden ist, ist interessant. Das war auch interessant zu sehen, dass Auftraggeber dann Angegeben haben, dass sie eine Direktvergabe über 500.000 Euro durchgeführt haben, auch sehr erstaunlich. Es waren sehr interessante Ergebnisse, möchte ich sagen, und und wir sind bei dieser Auswertung, haben die fortgesetzt, müssen sagen, dass leider bei der nächsten Auswertung früher dieses Jahres hat sich die Fehlerquote nicht wahnsinnig gebessert. Die nächste Auswertung wird jetzt gerade durchgeführt. Also, wir werden das jetzt kontinuierlich machen. Und hoffen, dass wir mit entsprechenden Hinweisen die Auftraggeberinnen dazu bringen, hier die Datenqualität doch schrittweise zu verbessern. Wir haben auch im ersten Rund schon gesagt, wenn sich das nicht wirklich nachhaltig innerhalb absehbarer Zeit verbessert, dann stehen auch andere Mittel zur Verfügung, nämlich das Bundesvergabegesetz sieht dann entsprechende Strafen vor, wenn den Bekanntgabepflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen. wird.

Manuel Aghamanoukjan

Ja, danke, das ist interessant, weil so eine Geschäftszahl, das ist eine Frage, die unser Customer Service oft bekommt von Auftraggebern, was ist meine Geschäftszahl, also das ja, also das kann ich bestätigen, aber es war mir eh schon in Richtung, bisschen auch zukünftige Entwicklungen, was sind jetzt aus ihrer Sicht, ich glaub, wenn wir kurz bei den E. Forms, nehmen Sie die mal als Aufhänger, ja, auch da gibt es ja Pläne, auch E. Forms, so bisschen diese technischen Standards, sag ich einmal, auch für den Unterschwellenbereich zu verwenden, so wie Wie geht es aus ihrer Sicht jetzt weiter, generell jetzt, was das betrifft, aber auch aus ihrer Sicht die nächsten Jahre dann auch mit der neuen Regierung aus ihrer Sicht, was sind das, was heißt das denn für einen Vergabebereich, was steht aus ihrer Sicht an?

Dr. Michael Fruhmann

Also ich glaub, man kann da 2 Bereiche mal da teilen, es gibt einen Bereich, der ist quasi die Pflicht. Die Pflicht ist aus meiner Sicht, dass wir im Bundesvergabegesetz und Bundesvergabegesetz, aber auch im Bereich Bundesvergabegesetz, Verteidigung und Sicherheit, die. Unionsrechtlich erforderlichen Anpassungen vornehmen. Das heißt, wir müssen umstellen auf die eForms. Wir müssen im Unterschwellenbereich, müssen meiner Ansicht nach auch die eForms einführen in den abgespeckten Variante. Es gibt die entsprechend Formulare, gibt es ja. Warum eine Parallelität vom bisherigen System im Unterschwellenbereich und im Oberschwellenbereich der eForms macht aus meiner Sicht wirklich keinen Sinn. Ich hab bereits erwähnt Epic. Ich habe bereits erwähnt, die anderen Rechtsakte der Europäischen Union, die jetzt mit diesen fugitiven Regelungen, die erlassen worden sind. Viele stehen noch an, viele werden jetzt publiziert und so weiter. All das sind quasi Sachen, die müssen wir machen und das ist schon relativ viel, weil wir seit 2018 keine Anpassung mehr durchgeführt haben. Das ist die Pflicht, ne? Und dann die Kür, ja, das wird davon. abhängen, was die neue Bundesregierung uns gegebenenfalls mitgibt. Ich möchte, wenn Sie das Regierungsprogramm der derzeitigen Bundesregierung anschauen, da ist Vergabe ja recht prominent vertreten. Da gab es sehr viele Ideen, hat nicht irgendwie einen Einfluss gehabt, weil keine entsprechende Novellierung des Gesetzes stattgefunden hat. Man wird sehen, was welche welche Fokusse die neue Regierung setzen wird. Aus meiner Sicht sind sind sind aber noch 2 Sachen, 2 weitere Sachen zu erwähnen. Einerseits, wir wollen den Weg, den wir eingeschlagen haben mit der Digitalisierung, den wollen wir fortsetzen. Also, wir wollen schauen, dass wir das Vergabewesen ins 21. Jahrhundert bringen. Was meine ich damit? Wir wollen in einer Strategie ausloten und schauen, wie wir die Potenziale des digitalen Vergabewesens besser nutzen können. Das können jetzt sein von der von den Verfahren her, von den Verfahrenschritten her, aber auch zum Beispiel die Nutzung von Datenbanken. Ich denke hier an Virtual Company Dossiers. Was kann man hier machen? Kann man die verknüpfen? Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind da zu beachten und so weiter und so fort. Da ist meiner Ansicht nach sehr viel Potenzial. Da sind wir dran, an einer Strategie zu arbeiten. Ich hoffe, dass die zukünftige Bundesregierung dieses Projekt weiterhin unterstützt und das andere, was neben den allfälligen Vorgaben der zukünftigen Bundesregierung zu beachten sein wird, ist, dass im Programm von von der Leyen 2 ja angekündigt worden ist, dass die Vergaberichtlinien novelliert werden sollen. Es ist eine knappe Ankündigung, wir wissen nicht, was dahinter steht. Es gibt jetzt 2 denkbare Varianten. die innerhalb der beteiligten Kreise auf Unionsebene diskutiert werden, die eine Möglichkeit bestünde, darin einen Quickfix zu machen. Was meine ich damit? In den Schlussfolgerungen des Rates Binnenmarkt von diesem Jahr wurde die Kommission aufgefordert, im Zusammenhang mit dem, wie ich meine, doch sehr negativen möcht nicht sagen, desaströsen Bericht des Europäischen Rechnungshofes, der gesagt hat, na ja, es sind 10 verlorene Jahre im Europäischen Vergabewesen, weil der Wettbewerb nimmt ab und so weiter und so fort. Im Zusammenhang mit dem Rat Wettbewerbsfähigkeit die Kommission aufgefordert, eine vertiefte Analyse der entsprechenden Ursachen vorzunehmen und anhand dieser Analyse ergibt sich auch entsprechenden Handlungsfelder der Kommission und jetzt könnte es sein, wie gesagt, dass die Kommission sagt, sie löst einige Probleme, die diese Analyse aufzeigt und die andere Option bestünde darin, dass die Kommission sagt, O. K., wir schauen uns das wirklich vertieft an, wir analysieren vertieft, O. K., wo sind die Probleme, haben wir wenig Wettbewerb, weil der Markt sich entsprechend verändert hat. Das betrifft auch einzelne Marktsegmente, Sind das Probleme, die durch nationales Recht verursacht worden sind? Sind das Probleme, die durch das europäische Recht verursacht worden sind? Es gibt verschiedenste Ursachen und wir wissen es derzeit nicht. Und abhängig davon könnte man natürlich auch andenken, die Vergaberichtlinien insgesamt zu reformieren. Zum Beispiel, warum gibt es die Sektorenrichtlinie? Warum gibt es die klassische Richtlinie? Warum gibt es nicht eine einheitliche Richtlinie? dementsprechend lockeres Regime angelehnt an den Sektorenbereich statuiert. Ich hab bis heute nicht verstanden, warum man das Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung nicht als Standardverfahren auch im klassischen Bereich einführt. Ich erinnere mich nur, der juristische Dienst des Rates hat mir gesagt, wie ich das gesagt hab, 2012 13 bei den Verhandlungen zur Richtlinie 2014, dass das gegen das Primärrecht verstoßen würde, was ich unter uns gesagt für einen Holler halte, weil wenn das primärrechtswidrig wäre, dann wäre ja auch die entsprechende Regelung in der Sektorenrichtlinie primärrechtswidrig. Also es gibt viele Bereiche, wo man hier wirklich etwas machen könnte, wo man hier sagen könnte, man könnte es vereinfachen, man könnte hier auch einen Schritt machen in die Zukunft. Und je nachdem, was die Kommission macht, ja wird hier das österreichische Vergaberecht natürlich auch auch entsprechend betroffen sein. Wir haben schon eine entsprechende Aussprache gehabt zwischen den Mitgliedstaaten und also bei der letzten Ratsarbeitsgruppe öffentliches Auftragswesen haben sich eigentlich fast alle Mitgliedstaaten gegen einen Quickfix ausgesprochen und so gesagt, wenn wir die Richtlinien schon angreifen, dann bitte was Gescheites und dann nicht nur einzelne Patches, sondern insgesamt versuchen, das Ganze auf gescheite, ordentliche Beine zu stellen, damit wir hier beim Vergabewesen wirklich wieder mal einen Schritt vorwärts machen können.

Manuel Aghamanoukjan

Das klingt spannend, mal schauen, was dazu kommt. Eine kleine Schlussfrage für Sie, wenn Sie mal vorstellen, wir wiederholen das Ganze in 5 Jahren 2029 nach der nächsten Legislaturperiode und ich frag Sie, worauf sind Sie jetzt in der Weiterentwicklung in der öffentlichen Beschaffung besonders stolz? Was würden Sie sich wünschen, dass Sie mir dann antworten würden?

Dr. Michael Fruhmann

Ich würde mir wünschen, dass ich zu diesem Zeitpunkt sagen kann, dass wir tatsächlich es geschafft haben, die Vergabe für die Auftraggeber und die Auftragnehmerseite wirklich einfacher gemacht zu haben. Sei es nur durch den Einsatz von elektronischen Tools auf beiden Seiten, sei es nur, dass wir die gesetzlichen Regelungen so konnten, dass wir wirklich schauen können, dass wir nur diese Regelungen im Gesetz haben, die wir tatsächlich brauchen und nicht irgendwelche Regelungen, die viel zu detailliert sind, die im Endeffekt aber auch nichts bringen. Also ich glaube, das wäre das, was ich mir wünsche und ich hoffe, dass es auch so sein wird, wobei ich natürlich auch Realist genug bin. Jede Reform des Vergaberechts verspricht spricht allen Stakeholdern, dass es einfacher wird und wenn man die Stakeholder nachher fragt, ist es einfacher geworden, dann ist in den seltensten Fällen hört man, es ist wirklich einfacher geworden. Ich bin Realist, gerade auf europäischer Ebene, ist es einfach ein ein Kampf zwischen verschiedenen regulatorischen Ansätzen. Es gibt viele Mitgliedstaaten, die wollen einen sehr restriktiven, sehr stark interventionistischen Ansatz und es gibt dann andere Mitgliedstaaten wie Österreich, die sagen, bitte ziehen wir uns doch auf Grundprinzipien zurück. Das Ganze ist ein ökonomischer Prozess, den darf man nicht zu Tode regeln. Wer letztendlich da die Oberhand gewinnt in diesem Struggle und wo die Kommission auch hintendiert, das muss ich ehrlich sagen, das ist derzeit nicht absehbar, weil nicht absehbar ist, welche Handelnden Personen insbesondere von Unionsebene hier die entsprechenden Entscheidungen treffen werden.

Manuel Aghamanoukjan

Ja, spannende Zeiten. Sag ich auch Dankeschön. Das war jetzt, glaub ich, ein sehr, sehr spannender Einblick, auch mit viel Hintergrundinformation. Danke dafür und ich glaube auch, es war auch recht spannend zu sehen, wie es weitergehen kann. Ich hoffe dann, dass Sie den Wunsch erfüllt haben in 5 Jahren. Ich danke sehr herzlich für das interessante Gespräch und auch für Ihre Perspektiven. Vielen Dank noch mal. Für alle, die noch tiefer in das Thema der Vergabepraxis eintauchen möchten, noch einmal der Hinweis: Das Vergabeforum 2024 findet am 10. und 11. Manuel Aghamanoukjan: Oktober im Museum für Angewandte Kunst in Wien statt. Da werden Sie auch den Herrn Fruhmann treffen und hören können Und noch andere Experten, Expertinnen nutzen Sie auch die Gelegenheit, sich mit diesen Leuten zu vernetzen. Auch wir von auftrag.at werden vor Ort zu einem Workshop zum Thema 'Praktische Tipps für die erfolgreiche elektronische Vergabe' werden wir anbieten. Da werden wir auch schon vielleicht ein paar Tipps geben können, wie es einfacher ist. Und Ticket können Sie einfach online erwerben. Wenn Sie dabei im Feld Gutscheincode auftrag.at angeben, können Sie 100€ sparen. Das war es für dieses Mal von Vergabe Insights. Allen Zuhörerinnen und Zuhörern sage ich danke fürs Einschalten und freue mich. wenn Sie das nächste Mal wieder mit dabei sind. Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, lassen Sie uns gerne in Bewertung da und teilen Sie unseren Podcast mit Kolleginnen und Kollegen. Sollten Sie Fragen oder Feedback haben, schreiben Sie uns eine Nachricht an podcast@auftrag.at. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Sina Löw

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