#14 Was Unternehmen öffentliche Auftraggeber:innen schon immer fragen wollten – aber nie konnten
Vergaberechtsexperte Karlheinz Moick räumt mit Mythen über öffentliche Ausschreibungen auf
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Steht bei öffentlichen Ausschreibungen ohnehin schon vorher fest, wer gewinnt? Zählt am Ende immer nur der Preis? Und warum machen Auftraggeber:innen Ausschreibungen eigentlich so kompliziert?
In dieser Episode von „Vergabe Insights“ stellt Host Manuel Aghamanoukjan jene Fragen und Vorurteile in den Raum, die ihm früher als Bid Manager und heute im Austausch mit Unternehmen immer wieder begegnen.
Gemeinsam mit Vergaberechtsexperte Karl-Heinz Moick werfen wir einen Blick hinter die Kulissen öffentlicher Vergabeverfahren. Wir sprechen darüber, welche Rolle Preis und Qualität tatsächlich spielen, warum vermeintlich zugeschnittene Anforderungen nicht bedeuten müssen, dass Auftragnehmer:innen bereits feststehen, und weshalb Auftraggeber:innen häufig selbst unter den komplexen Regeln des Vergaberechts leiden.
Außerdem geht es darum, warum Bieter:innenfragen ausdrücklich erwünscht sein können, weshalb Ausschreibungsunterlagen für Bieter:innen besonders wichtig sind und welche Fehler dazu führen können, dass Angebote trotz großen Aufwands ausgeschieden werden.
Und wir drehen den Spieß um: Wie schaffen es Bieter:innen möglichst zuverlässig, aus einem Vergabeverfahren zu fliegen? Karl-Heinz Moick berichtet von verspäteten Angeboten, fehlenden elektronischen Signaturen, widersprüchlichen Angaben und anderen Beispielen aus seiner Vergabepraxis.
Unser Gast
Dr. Karl-Heinz Moick ist Rechtsanwalt und Partner bei FSM Rechtsanwälte. Er berät öffentliche Auftraggeber:innen bei komplexen Beschaffungsvorhaben und war mehr als fünf Jahre stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung eines öffentlichen Auftraggebers. Er hält regelmäßig Fachvorträge und ist Autor zahlreicher Publikationen zum Vergaberecht.
Über Vergabe Insights
Einblicke & Erfahrungen statt Paragrafen & Theorie. Manuel Aghamanoukjan spricht mit Expert:innen, Auftraggeber:innen und Unternehmer:innen über Erfahrungen, Entwicklungen und Erfolgsfaktoren rund um öffentliche Ausschreibungen.
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Kapitel
- Teaser
- Vergabe Insights - Intro
- Vorstellung von Karl-Heinz Moick
- Mythos: Gewinnt immer nur das billigste Angebot?
- Mythos: Steht der Gewinner schon vorher fest?
- Bieter:innenfragen: Fragen ausdrücklich erwünscht
- Warum sind Ausschreibungen so kompliziert?
- Ausschreibungsunterlagen: Der beste Freund der Bieter:innen
- Welche Fehler können noch behoben werden?
- Wie fliegt man zuverlässig aus einem Vergabeverfahren?
- Nicht jede Ausschreibung ist die richtige
- Mythos: Angebote besser erst in letzter Minute abgeben?
- Der größte Irrtum über öffentliche Vergabeverfahren
- Fazit und Verabschiedung
- Outro
Transkript
Karlheinz Moick
Was ich auch sagen muss, ist der Preis, auch wenn das Bestbieterprinzip gilt, der hat natürlich schon ein gewisses Gewicht.
Gesamtes Transkript anzeigen
Manuel Aghamanoukjan
Immer ich habe immer deswegen auf auf den letzten Drücker abgegeben, auch wenn ich früher fertig war, weil ich immer Angst hatte, das Angebot wird schon aufgemacht und dann wird reingeschaut und dann kriegt vielleicht mein Konkurrent irgendwie mit, wie mein Preis ist.
Karlheinz Moick
Also, die Zuschlagsentscheidung ist schon gefallen zugunsten dieses Unternehmens und Sie haben gefragt, ob Sie das anfechten können, weil Sie würden gerne raus.
Manuel Aghamanoukjan
Am Ende gewinnt immer nur das billigste Angebot.
Karlheinz Moick
Das Vergaberecht ist gnadenlos.
Sina Löw
Vergabe Insights, der Podcast von Auftrag.at. Einblicke in die Welt öffentlicher Ausschreibungen für Unternehmen und Interessierte. Wir sprechen mit Expertinnen und Praktikerinnen über Erfahrungen, Entwicklungen und Erfolgsfaktoren rund um die öffentliche Beschaffung in Österreich.
Manuel Aghamanoukjan
Herzlich willkommen zu Vergabe Insights, dem Podcast von auftrag.at Mein Name ist Manuel Aghamanoukjan Wer schon einmal als Unternehmen an einer öffentlichen Ausschreibung teilgenommen hat, kennt wahrscheinlich mindestens eine dieser Mythen oder Gedanken. Der Gewinner steht ohnehin vorher fest: Am Ende gewinnt sowieso immer nur der Billigste. Warum muss das alles eigentlich so kompliziert sein? Und Bieterfragen bringen doch sowieso nichts. Diese Aussagen hört er immer wieder, aber wie viel Wahrheit steckte tatsächlich dahinter? genau darüber sprechen wir heute und wollen damit auch gleich einen Blick hinter die Kulissen öffentlicher Vergabeverfahren werfen. Dafür haben wir heute einen sehr interessanten Gesprächspartner und Vergabepraktiker in unser Podcaststudio eingeladen. Mein heutiger Gast ist Doktor Karlheinz Moik von F.S.M. Rechtsanwälte. Wer sich mit Vergaberecht in Österreich beschäftigt, kennt seinen Namen wahrscheinlich. Karlheinz ist Rechtsanwalt und Partner bei FSM Rechtsanwälte in Wien. Er berät seit vielen Jahren öffentliche Auftraggeberinnen, bei komplexen Beschaffungsvorhaben und war zuvor mehr als 5 Jahre stellvertretender Leiter der Rechtsabteilung eines öffentlichen Auftraggebers. Aus Transparentgründen möchte ich auch erwähnen, dass auftrag.at und FSM Rechtsanwälte in der Vergangenheit bis heute bei verschiedenen Projekten zusammengearbeitet haben. Die heutige Episode ist davon selbstverständlich unabhängig und spiegelt ausschließlich die persönlichen Einschätzungen unseres Gastes wider. Karl Heinz hält regelmäßige Fachvorträge veröffentlicht zum Vergaberecht und ist Mitautor des Standardkommentars Moick/Gföhler zum Bundesvergabegesetz. Und wie uns auch die Webseite seiner Kanzlei verrät, ist er außerdem passionierter Zauberer. Lieber Karlheinz, herzlich willkommen bei Vergabe Insights. Hallo, habe ich noch irgendwas vergessen? Möchtest du noch etwas hinzufügen zu deiner Vorstellung?
Karlheinz Moick
Nein, das hat ganz gut gepasst.
Manuel Aghamanoukjan
Wunderbar. So, Karlheinz, bevor wir loslegen, möchte ich noch einen kleinen Deal vorschlagen. Ich werde heute bewusst all jene Dinge sagen oder auch nachfragen, die Unternehmen über Vergabeverfahren annehmen. Manche davon habe ich früher als Bid Manager für Ausschreibungen selbst geglaubt. Manche höre ich heute noch fast täglich von Unternehmen im Rahmen meiner Tätigkeit für Auftrag A. T. und du erzählst uns, was davon kompletter Unsinn ist oder warum das sogar aus einem guten Grund vielleicht sogar Sinn macht. Und wenn er noch dann ein paar Geschichten, Anekdoten aus den Vergabeverfahren bringen kann, die du betreut hast, umso besser. Das O. K. für dich.
Karlheinz Moick
Klar, ich bin auch schon sehr gespannt. Ich habe mir absichtlich da nichts von dir vorher schon stecken lassen. Also schauen wir mal, was da jetzt kommt.
Manuel Aghamanoukjan
Schauen wir mal, dann fangen wir gleich an. Also dann fangen wir gleich einmal mit einem so einen Mythos an oder auch Fragen, die immer wieder kommen oder auch Vorurteile von Unternehmen. Am Ende gewinnt immer nur das billigste Angebot. Hörst du das öfters von Unternehmen oder was sagst du dazu von jemanden, der eigentlich Vergabeverfahren auch entwirft, begleitet und durchführt?
Karlheinz Moick
Also ich bekomme schon auch mit, nachdem ich sehr, sehr viele Vergabeverfahren begleite, dass immer wieder bitter den Eindruck haben, der Preis ist das Allerwichtigste. Und was ich auch sagen muss, ist der Preis, auch wenn das Bestbieterprinzip gilt, der hat natürlich schon ein gewisses Gewicht. Also ob das jetzt eine Ausschreibung ist, wo der Preis 60% oder 70% zählt oder gar 80%, das macht sehr viel an Punkten aus. Und was man auch nicht vergessen darf als Unternehmer, man muss ja immer so ein bisschen die Auftraggeberperspektive da mit berücksichtigen. Auftraggeber sind sehr oft Rechnungs, also eigentlich immer rechnungshofgeprüft und Selbst wenn jetzt jemand sich über die Qualität super durchsetzt, weil er der Beste ist und es stellt sich auch Kombination, Preis und Qualität heraus, dass er der Beste ist, dann prüft der Rechnungshof ja auch die Wirtschaftlichkeit. Das heißt, er schaut sich sehr wohl an, wie kann denn das sein, dass da ein Bestbieter rausgekommen ist, der doppelt oder dreimal so teuer ist wie der billigste oder wie der Zweitgereihte. Das heißt, man ist als Auftraggeber da in einer gewissen Rechtfertigungsposition, was für Preise man hier eigentlich akzeptiert. Deswegen, der Preis hat einen gewissen Stellenwert, aber gerade im im Dienstleistungsbereich bei geistigen Dienstleistungen ist die Qualität aus meiner Sicht das das viel Wichtigere, das Um und Auf, weil in diesen Bereichen ja auch, also der Klassiker ist zum Beispiel, dass der Anbieter teurere Stundensätze anbietet, aber man weiß genau, der schafft dieses Werk, was auch immer es ist, ein Konzept, ein Ein Gutachten, was auch immer zu schreiben, schafft er in 40 Stunden, wo der andere ein ganzes Team einsetzt, wo nur der Senior die teuren Stundensätze hat und die ganzen Juniors werden eingesetzt für verschiedene Rollen und man weiß genau, man zahlt eigentlich dafür mit, dass die lernen. Also, so gesehen, der Preis ist immer auch ein bisschen schwer zu vergleichen von verschiedenen Bietern, wenn die ganz unterschiedlich aufgestellt sind von der Qualität her.
Manuel Aghamanoukjan
Gibt es auch Ausschreibungen der Vergabeerfahrung, die du gemacht hast, wo es nur auf den Preis ankommt? Ist das überhaupt erlaubt?
Karlheinz Moick
Ist erlaubt. Ist aber soll nicht der Standardfall sein, sondern der Standardfall soll das Bestbieter- oder Bestangebotsprinzip sein, wie wir es im Vergaberecht nennen. Aber haben wir immer wieder auch das Billigstbieterprinzip. Ja, nämlich dann, wenn die Leistung so standardisiert ist, dass man eigentlich keine Qualitätsaspekte mehr hervorheben und bewerten kann. In diesem Fall darf ich das Billigstbieterprinzip anwenden und kann ich damit auch ganz gut zum Ziel kommen. Der Auftraggeber muss in so einem Fall aber natürlich schon schauen, dass er gewisse Mindeststandards festlegt, die dann von allen Bietern eingehalten werden und die, die diese Mindeststandards nicht einhalten können, die muss er dann ausscheiden. Die darf er nicht akzeptieren, nur weil sie besonders billig sind.
Manuel Aghamanoukjan
Was sind so typische bei deinem Vergabeverfahren, so typische Dinge, die du verlangst, oder die der Auftraggeber verlangt, richtigerweise bei den Vergabeverfahren, wo dann die Qualität von von Bietern so typischerweise dann bewertet werden, beurteilt werden, sind so Beispiele aus einer Praxis.
Karlheinz Moick
Also eigentlich, wie gesagt, fast das Meiste ist Bestbieterprinzip, wo die wo die Qualität bewertet wird und das ist dann halt von Bereich zu Bereich sehr unterschiedlich. Ich mach zum Beispiel viel im Gesundheitsbereich und im Gesundheitsbereich ist natürlich die, wie wir in in Österreich viel hören, die medizinische Exzellenz sehr, sehr wichtig und die muss sichergestellt sein, weil niemand will auf einem Operationssaal Saal, also auf einem Operationstisch, liegen und wissen, dass ihm die billige Prothese eingebaut wird, nur weil sie um 5% billiger war als die, die wirklich gut funktionieren würde. Das, das ist ein ganz, ganz wichtiger Grundsatz in Österreich, auch dass hier auf die Qualität sehr wohl Wert gelegt wird.
Manuel Aghamanoukjan
Ein Mythos, den ich auch höre und der interessanterweise ganz viele Unternehmen davon appelliert, immer bei der Ausschreibung teilzunehmen, ist immer dieser Mythos: 'O.K., Es ist alles abgesprochen und der Gewinner steht eh schon fest, bevor überhaupt dann die Ausschreibung beginnt. Ja, hörst du das auch öfters? Hör nur ich das und wie stehst du sowas, wenn du, wenn du sowas hörst?
Karlheinz Moick
Also, ich höre das ab und zu auch. Ich höre es immer seltener. Ich bin seit mittlerweile doch fast 20 Jahren im Vergaberecht tätig und es wird im Laufe der Jahre immer seltener. Ich persönlich glaube, es ist, es ist mehr eine Angst als ein Mythos. eine Angst, weil man halt, wenn man in einem Wettbewerb ist und gewinnen möchte Und dann noch in so einem formalisierten Prozess drinnen ist. Das Bundesvergabegesetz ist ja eigentlich, wenn man es dahingehend vergleicht mit der Privatwirtschaft, extrem formal und extrem viel schriftlich. Und ich glaube, dass das die diese Ängste schürt, weil wenn ich schriftlich was lese, dann sehe ich bestimmte Elemente in diesen Leistungsbeschreibungen, Ausschreibungsunterlagen, wo auch immer, wo ich einfach das Gefühl habe, hey, Für mich ist das nicht da reinkommen. Warum ist das da drinnen? Und ich glaube, dass daher diese Ängste kommen. Ich glaube aber auch, dass das in vielen Bereichen unberechtigt ist. Also, aus jetzt der der der langen jahrelangen Erfahrung mit Auftraggebern, ist es so, dass die natürlich in vielen Projekten schreiben, die was aus, was sie nicht das erste Mal in ihrem gesamten Organisationsleben gebraucht haben. Die haben schon Erfahrungen. Die haben sich natürlich informiert. Die haben den Markt sondiert und die haben dann versucht, auf Basis der ganzen Informationen, die sie haben, eine eine objektive Beschreibung von dem, was sie brauchen, herzustellen. Und da kann es natürlich passieren, dass man sich Elemente da und dort hernimmt, weil man sie halt einfach kennt und weil man weiß, ja wir, ich weiß nicht, wenn wir mit mit demselben Unternehmen seit 10 Jahren zusammengearbeitet hat. Und halt bestimmte Begrifflichkeiten da immer verwendet hat, dann kann der noch so offen dafür sein und wirklich ganz gerne andere Bieter haben wollen, wird der denselben Begriff, den er halt kennt, verwenden. Und da sind wir dann wieder zurück beim Thema. Schriftlich liest aber der Konkurrent nur ein ein Begriff dort in der Leistungsbeschreibung, von dem er glaubt, der gehört zum Konkurrenten und deswegen meldet man den Konkurrenten.
Manuel Aghamanoukjan
Ich habe ja auch früher auch, bevor ich Beauftragte hatte, die Arbeit auch bei mehr als 30 Ausschreibungen auf der anderen Seite teilgenommen, also als Unternehmen. Manchmal hatte ich auch das Gefühl, was ich halt dann gemacht habe und da ist auch die Frage, wie du damit dann umgehen würdest, auf der anderen Seite. Ich hab dann einfach auch einmal genutzt, dass ich als Bieter Fragen gestellt hab. Also ich war ein Bieter, der immer sehr viel Fragen gestellt hat. Ich hab das immer sehr intensiv genutzt und hab dann durchaus nachgefragt, warum zum Beispiel Anforderungen auf diese Art und Weise sozusagen formuliert worden sind und hab da dann teilweise auch ganz interessante Rückmeldungen bekommen, bis hin auch dann zu Korrekturen. auch der Ausschreibungsunterlagen. Wie gehst du mit solchen Fragen um, wenn sowas kommt von Bietern oder oder vielleicht andersherum, weil ja auch diese Angst manchmal kommt, wenn ich viele Fragen stelle, bin ich ein lästiger Bieter. Wie, wie, wie siehst du das auf quasi auf der anderen Seite als Auftraggeber oder Auftraggeber, Vertreter oder Betreuer? Siehst du das, wenn Fragen von Unternehmen kommen zu Ausschreibungsverfahren?
Karlheinz Moick
Also das eine ist einmal die Quantität, wie viele Fragen stelle ich? Grundsätzlich kenne ich es auch so und sehe es selber so. Es ist gut, Fragen zu stellen. Und es ist gut, einige Fragen zu stellen, wo ich mir unsicher bin. Es gibt nur dann irgendwann die Schwelle, wo der Auftraggeber sagt, jetzt ist es vielleicht ein bisschen zu viel. Also, wir haben auch Bieter, die da merkt man richtig, die sind aufgewacht am Anfang von einer Unterlage und haben da irgendwo was gefunden, was sie nicht ganz plausibel finden. Und dann fangen sie an, das ganze Dokument auf alles, was sie selber unplausibel finden, durchzusuchen und dann kriegt man 100 Bieterfragen und Die Fragen sind aber zu 70% Nona-Nachfragen oder lesen sich schon provokant. Also, in dem Moment, wo man provokant wird und wo man, wo man auch aufhört, sich selbst ein bisschen zu reflektieren und eher seinen Frust rauslässt in der Form dieser Fragen, wird es, glaube ich, problematisch. Ansonsten sind Fragen immer gut und willkommen und wir haben eher das umgekehrte Problem bei Aufschreibungen oft, dass wir gerne mehr Bieterfragen haben würden. Aber es kommen so wenige Bieterfragen, weil die Bieter sich das erst dann anschauen, wenn es, ich weiß nicht, eine Woche vor Ende der Angebotsfrist ist, weil eine Woche vorher fangen sie an, ernsthaft am Angebot zu arbeiten und da ergeben sich erst die Fragen. Und zu dieser Zeit ist aber die Fragefrist schon abgelaufen und da können sie keine Fragen mehr stellen. Darunter leiden wir. Das heißt, mein Tipp ist hier an an alle, auch an alle Organisationen, Unternehmen, die sich bewerben wollen, die Unterlagen lieber schon früher lesen und diese Fristen im Blick haben. Und dann auch die entsprechenden Fragen zu stellen. Die werden grundsätzlich sehr gerne gehört und auch bei uns ist es oft so, dass wir dazulernen. Wir versuchen natürlich bestmöglich, die Neutralität und die Offenheit, also die Transparenz von allem, was wir brauchen, zu beschreiben. Und dann ist man immer wieder fasziniert, dass man doch noch auf Teilaspekte draufkommt, wo man sich denkt: 'Ah, schau.' Der versteht das ganz anders, als wir das gemeint haben. und Da bessert man dann auch nach, natürlich.
Manuel Aghamanoukjan
Ja, aber nicht vergessen, sag ich auch immer, Unternehmer, wenn sie mir nachfragen, sag ich, na ja, ist auch klar, weil für den Ausschreibungsgegenstand, ja, ist es so, dass Unternehmen, die anbieten, sind oft die totalen Experten dafür. Und ich bin mittlerweile auf der anderen Seite, wir von Auftrag gehört, sie sind auch ein öffentlicher Auftraggeber. Also ich weiß, wie schwierig es ist, eine Teilnahmeunterlage zu bauen. Ja, also das ist total verständlich und auch wir sind zum Beispiel froh, wenn es Fragen gibt und die Möglichkeit gibt, eventuell etwas nachzubessern. Gleich dazu passende nächste Frage, die immer wieder kommt, manchmal auch mit ein bisschen Frustration von Unternehmen. Warum machen öffentliche Auftraggeber alles so kompliziert in den Ausschreibungsunterlagen? Das hab ich mich als Bid Manager dann oft gefragt. Komm ich dann immer so zurück als Rückfrage, was aus deiner Sicht, sind da gesetzlich, ist das gesetzlich so vorgegeben, muss es kompliziert sein oder was ist da so ein bisschen dahinter, wie so Teilnahmeunterlagen gestaltet werden? Warum wirkt das, machen wir auf Unternehmen so?
Karlheinz Moick
Bitte, ich lebe davon, dass es kompliziert ist und trotzdem ärgere ich mich auch immer wieder drüber. Weil, Weil es tatsächlich so ist, dass man auf wahnsinnig viele Aspekte als öffentlicher Auftraggeber aufpassen muss und da da vielleicht ein bisschen in die Historie gehen. Als das Bundesvergabegesetz 1993, also das 93er BVergG erlassen wurde und in Kraft getreten ist, das, das war ja, ich glaub ungefähr ein Drittel so lang wie das jetzige Bundesvergabegesetz. Da war viel weniger geregelt. Das hat auf die damalige Ö. Norm für Ausschreibungen die 2050er. ist das zurückgegangen und auf die europäischen Vorgaben natürlich. Und da ist es dann so gewesen, dass einmal quasi ein bisschen das Vergaberecht entdeckt werden musste von den Auftraggebern und Pionierarbeit geleistet worden ist. Und dann so im Laufe der der Jahre hat sich das in Österreich schon sehr heraus etabliert, dass viel angefochten wurde. Also, in Österreich haben wir eine recht ausgeprägte Anfechtungskultur, wenn man es jetzt vergleicht mit anderen Ländern, vor allem im Norden Europas, England und so weiter. Da ist es, gibt es viel weniger Anfechtungen und deswegen haben wir wahnsinnig viel Judikatur. Und mit jeder Judikatur, wo irgendwas wieder ein bisschen strenger gesehen wird, müssen Auftraggeber vorsichtiger werden, weil sie einfach wissen, das kann angefochten werden. Und was in den letzten Jahren dazukommt, ist das muss man auch sehen. Dass das Vergaberecht auch gar nicht so selten politisiert wird. Das heißt, man verwendet ganz bewusst Ausschreibungen der von Organisationen der Gegenpartei dafür, dass man sich das ganz genau anschaut und dann entweder Rechnungshofprüfung anzettelt oder parlamentarische Anfragen stellt oder einfach nur schaut, dass Journalisten möglichst viel darüber berichten. Das heißt, wenn ich als Auftraggeber sag, ich probier das jetzt einfach einmal so, ich halte es für das Beste, dann Dann habe ich nicht nur das Risiko, dass mir halt ein Gericht sagt, so geht es nicht, du hast den falschen Bieter gewählt, du hast zum Beispiel einem den Zuschlag erteilt, der unterpreisig war, oder du hast jemanden nicht, also benachteiligt oder wie auch immer, nicht gleich behandelt. Sondern es kann dir dann genauso passieren, dass dieses Urteil, das ja auch irgendwann im Rechtsinformationssystem landet, von jemandem herausgepickt wird. Und dass du dann paar Wochen später in der Zeitung riesengroß stehen hast, die Organisation X. und Y., die bevorzugt offensichtlich einen Bieter und das ist wieder mal dieses typische in österreichische, dieses typische österreichische Thema mit Freunderlwirtschaft und so weiter. Und möglicherweise kommt daher auch dann der von dir vorher genannte Mythos, dass man glaubt, es gewinnt immer nur der, den der Auftraggeber schon möchte. Also du Du siehst, es, es hängt für einen Auftraggeber viel mehr dran, weil die Leute, denken wir es mal weiter, ich krieg was angefochten. In der Zeitung steht riesengroß, das wurde jetzt erfolgreich angefochten und der Auftraggeber war so böse und hat da einen Bieter haben wollen und Freunderlwirtschaft und so weiter, dann geht das sofort auch hoch in die Politik, weil es ja ein politisches Instrument war und dann hängen da eventuell auch Köpfe dran. Und das heißt, um es jetzt auch noch kurz abzuschließen, es steht für Auftraggeber auch viel auf dem Spiel bei einer öffentlichen Ausschreibung, wo sie sich absichern müssen. Und wenn ich jetzt einen riesen Haufen Judikatur habe und überall auf der sicheren Seite sein muss, dann kommt da 30 Seiten lange Ausschreibungsunterlage hervor.
Manuel Aghamanoukjan
Ja, also man sieht, es ist wie immer, dass man, wenn man die andere Seite bisschen sieht, glaube ich, das Verständnis dann ein bisschen besser da. Wobei ich selber sag, obwohl ich jetzt nicht mehr so häufig an Ausschreibungen teilnehme, ich auch beruflich immer wieder Ausschreibungsunterlagen anschaue und ich muss schon sagen, so durch die Bank, wenn es mal mit meiner Frage, die ich früher hatte, als so als Bieter, finde ich schon, dass die Ausschreibungsunterlagen auf jeden Fall besser gewohnt, einfacher geworden sind. Das ist immer mein Tipp, den ich Unternehmen immer gebe, da ich sage immer, die Ausschreibungsunterlagen sind dein bester Freund. Also, wenn du die gut liest, das auch vorher schon erwähnt bei der Fragen Geschichte, da also ich hab schon auch den Eindruck, dass öffentliche Aufträge mittlerweile mehr Wert drauf legen, dass dann hier auch die Unternehmen sich damit dann zurechtkommen.
Karlheinz Moick
Wobei das du sagst, sie sind ein guter Freund, aber die Ausschreibungsunterlagen sind auch das ganz, ganz Essentielle. Die Judikatur sagt ja jedes Mal und ganz eindringlich, die Ausschreibungsunterlage ist der Maßstab für die Prüfung der Angebote. Und wenn ich die vorher nicht gescheit lese, kann ich wahnsinnig viel Mühe in mein Angebot stecken. Da kann ich wochenlang am besten Konzept, das es jemals gegeben hat, sitzen und es kann noch dazu preislich top sein. Ich kann gezeigt haben, ich will diesen Auftrag wirklich. Wenn ich die Ausschreibungsunterlage nicht von Anfang bis Ende gescheit gelesen hab und über irgendeine formalistische Sache drüber stolpere, dann bin ich weg. Da ist das Vergaberecht gnadenlos und Auch da gab es natürlich in der Vergangenheit viele, die gesagt haben: 'Na ja, das kann ja nicht an so einer Kleinigkeit scheitern. In irgendeiner kleinen Position hat er 0,00€ reingeschrieben. Ist ja eigentlich wurscht, wenn man den Gesamtbetrag von 5000000€ betrachtet. Was macht denn da diese 450,00€ Position für einen Unterschied? Das Vergaberecht ist gnadenlos und das weiß ein Auftraggeber, dass das, das weiß auch oft der Konkurrent und als Auftraggeber. der vor Gericht landet, hat man dann verloren mit einer Nullposition, sehr oft zumindest. Es gibt Ausnahmen, aber sehr oft hat man verloren. Ja, und was machst du dann als Auftraggeber? Natürlich musst du dich absichern und es tut dir oft selbst weh.
Manuel Aghamanoukjan
Und das ist tatsächlich eine Frage, vorweggenommen, genau, wenn ich jetzt als Unternehmen einen Fehler mache, einen formellen Fehler oder gibt es, bin ich dann sofort draußen oder gibt es auch die Möglichkeit, auch innerhalb der gesetzlichen Vorgaben, gibt es noch die Möglichkeit, noch Auftraggeber hier eine Nachlieferung oder sofort ein Fehler und weg. Also diese, diese Angst habe ich auch schon häufiger gehört. Ist das so oder gibt es ja auch gewisse Möglichkeiten?
Karlheinz Moick
Also aufpassen muss ich, weil es Fehler gibt, da bin ich sofort weg. Aber nicht jeder Fehler bewirkt, dass ich sofort weg bin. Im Vergaberecht unterscheiden wir zwischen behebbaren und unbehebbaren Mängel und da gibt es eine eine ganz kasuistische Judikatur Linie in alle Richtungen, wann etwas behebbar ist und wenn wann nicht. Aber im Wesentlichen sagt man, Wenn durch die Behebung die Wettbewerbsstellung noch verbessert werden könnte oder das Angebot noch nachgebessert werden könnte, also vor allem wenn zuschlagsrelevante Themen wie zum Beispiel, also bewertungsrelevante Themen oder der Preis im Spiel sind, da kann ich ganz schwer bis gar nicht nachbessern, wenn ich jetzt vergessen habe, eine Strafregisterauskunft vorzulegen oder solche Formaldingen. Man sagt da, also die die Judikatur des VwGH sagt. bei bei Unterlagen, die vorher schon bestanden haben oder bei Umständen, die vorher schon bestanden haben und wo nur der die Unterlage nicht vorgelegt wurde, da kann man sehr wohl nachbessern. Aber gerade ein Angebot, das abgegeben wurde, das gegen die Ausschreibung widerspricht, das also eine Regelung beinhaltet, die die gegen die Ausschreibungsbestimmungen verstößt, da kann ich nicht nachbessern, da bin ich sofort draußen. Also, wenn ich zum Beispiel sag, ja, ich biete gerne an, aber dieser und dieser Preis gilt nur unter der Maßgabe, dass du 500 Stück davon abnimmst. Das ist eine Einschränkung, die in der Ausschreibung nicht drinnen stand und die führt, da kannst du nicht mehr nachbessern, da bist du sofort weg. Oder wenn man nicht aufpasst und halt der Auftraggeber verlangt irgendwo, weiß ich nicht, der Mindestgröße, Mindesthöhe, Mindestbreite von irgendwas und man passt nicht auf, stellt vorher keine Bieterfrage, da kann ich nicht nachbessern, da kann ich auch kein anderes Produkt. Dann weiß ich nicht, das höherqualitative Produkt nachreichen, dass die sehr wohl diese Mindestanforderungen erfüllt, sondern das, was ich angeboten hab, ist mein Angebot. Das Angebot kann ich nicht mehr ändern, daran bin ich gebunden. Ich kann es noch plausibilisieren, ich kann es klarstellen, irgendwas, aber ich kann keine Änderung vornehmen.
Manuel Aghamanoukjan
Das ist immer gut, weil ich glaub, jetzt hab ich eine nächste, meine nächste Frage ist eine Spezialfrage. Ich wollt das Ganze mal ein bisschen umdrehen. An sich tut sie ja Auftraggeber und Auftraggeberinnen beraten, aber jetzt Stell dir mal vor, der F.S.M. Rechtsanwälte geht in ein neues Segment herein und sagt, ich mache es als als Rechtsanwaltskanzlei und ein Workshop für Unternehmen mit dem Titel: 'Wie schaffe ich es möglichst zuverlässig aus einem Vergabeverfahren zu fliegen?' Ja, welche 5 Kapitel oder wie welche Punkte würdest du da in diesen, so welche Überschriften würdest du diesem Workshop machen, wenn du den gestalten würdest?
Karlheinz Moick
In In meiner Ausbildungszeit gab es übrigens einmal einen Fall, da Ist ein Unternehmen zu uns gekommen, das den Zuschlag erhalten sollen hätte? Also, die Zuschlagsentscheidung ist schon gefallen zugunsten dieses Unternehmens und sie haben gefragt, ob sie das anfechten können, weil sie würden gern raus.
Manuel Aghamanoukjan
Also, die wären gleich so ein idealer Teilnehmer für so einen Workshop, ne? Für den Fall ist Fall.
Karlheinz Moick
Die wären so ein idealer Teilnehmer. Na, wie, wie komme ich schnell raus oder wie falle ich schnell raus, indem ich ein paar typische Fehler mach, die man sehr oft sieht. Also. Sehr leicht draußen bin ich, oder gar nicht rein, komme ich in Wahrheit, wenn ich zum Beispiel mir keine elektronische Signatur noch zugelegt hab. Da ist auch ein Klassiker. Ich hab schon eine elektronische Signatur und um 5 vor 12, also um 5 vor Ende der Frist, meine ich damit, logge ich mich dann auch ein in der Vergabeplattform und möchte dann mein Angebot abgeben und dann stelle ich fest, ich habe mich seit Ungefähr einem Jahr nicht mehr eingeloggt und da muss ich jetzt irgendwo irgendwelche Sicherheits-E-Mails oder sonst irgendwas noch machen und dann geht mir die Zeit aus. Also, das ist auch so ein klassischer Fehltritt, den ich leider oft sehe, dass das Bieter erst nicht 5 vor, aber auch schon, es reicht auch schon erst eine Stunde vor Ende der Frist versuchen, das Angebot abzugeben und da drauf kommen, jetzt funktioniert irgendwas nicht. Und dann kriegt man als Auftraggeber vertretende Kanzlei auch die Anrufe um Viertel vor 12 Das gibt es ja nicht. Das ist eine Frechheit. Und warum geht das nicht? Und oder um 5 nach 12 kriegt man dann die Aussage, es hat nicht funktioniert. Aber ich habe es euch eh per E-Mail geschickt, das Angebot. Auch das haben wir immer wieder und da sind wieder mal die Mechanismen des Vergaberechts beinhart. Also, damit kann man sich auch ganz gut rauskatapultieren. Wenn man, wenn man sonst raus will, es kommt halt auf die Situation an. Man kann im Angebot Widersprüche einbauen. Man kann sagen, ich schließe dieses Angebot nur. Also, ich biete dieses Angebot nur unter der Maßgabe ab, dass meine allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Das ist auch, war früher sehr beliebt. Da gab es dann 23 Judikate, die ziemlich deutlich gemacht haben, dass sowas nicht geht. Und dann, ja, dann hat das wieder aufgehört und Das wurde dann irgendwann schon verstanden. Also, Fristen ablaufen lassen ist immer ein guter Tipp, wie gesagt, wenn man ausscheiden möchte oder Widersprüche oder Mängel aufzeigen in seinem eigenen Angebot. Und was auch immer gut funktioniert, ist in ein paar Preispositionen die 0€ reinschreiben. Das ist auch etwas, was nämlich witzigerweise wirtschaftlich oft wirklich Sinn macht. Also nicht selten. Sehe ich solche Streitereien über Nuller Positionen, also 0€ Positionen, wo wo ich sage, das das verstehe ich absolut, dass der Bieter diesen Preis bereits in einer anderen Position drinnen hat. Der hat das da fix miteinander verbunden, sei das jetzt eine, ich weiß nicht, eine Lizenz, wo eine zusätzliche Leistung eh mit der Lizenz schon abgedeckt ist, oder sei das ein Produkt, wo diese Funktionalität standardmäßig eh schon dabei ist und das das kann der gar nicht kalkulatorisch rausrechnen. Also, wirtschaftlich macht es Sinn, nur auch da noch einmal zurückkommend auf das, was ich schon gesagt hab. Man muss sich als als Unternehmen, als Bieter, in einem Vergabeverfahren sehr, sehr stark in die Welt des Auftraggebers hineindenken. Das ist nicht so, weil weil das der Auftraggeber will, sondern das ist so, weil es die Judikatur will und weil die Gerichte das auch dann ausjudizieren. Die ziehen das durch und deswegen muss man hier sich in die Auftraggeberposition begeben heißt bei Preispositionen, man muss sich nach der Preisgestaltung des Auftraggebers richten. Und wenn man sich noch so sehr denkt, was ist das für eine blöde Preisaufteilung mit so komischen Positionen, es hilft nichts, es bringt nichts zu sagen, ich drück da jetzt mit Gewalt mein Preiskalkulationssystem rein, man muss sich hier in das System des Auftraggebers einfügen.
Manuel Aghamanoukjan
Oh, das war jetzt ein schöner Satz. Ja, also ich glaub, danke mal. Also so ein Workshop wär interessant. Zusammengefasst sieht man aber, hört mal raus, dass es eigentlich Vergaberecht nicht das große Thema ist, sondern eigentlich mehr keine Fehler zu machen, sich vor allem, wie du richtig gesagt hast, auf den Auftraggeber auch auf die Unterlagen einzugehen, zu schauen, was er macht. Ich glaub, was ganz gut ist, eben das Gefühl zu haben oder zu wissen, warum das der Auftraggeber auch macht, eben aus vergaberechtlichen Gründen. Aber ich glaub jetzt nicht, dass ich glaub nicht, dass so ein F.S.M. jetzt mal so ein Workshop machen wird, aber ich glaube mal, es ist ganz, es sei ganz gut, was man nicht als Unternehmen machen sollte, um hier raus zu fliegen.
Karlheinz Moick
Ja, also was wir schon immer wieder haben ist, dass wir halt auch Bietern Tipps geben oder Workshops machen, wie sie richtig anbieten. Oder da haben ja wir zum Beispiel auch mal kooperiert, wo wir auch da in einem Workshop gemeinsam Tipps gegeben haben. Sowas haben wir schon immer wieder. Ja, und wie gesagt, das das Um und Auf ist, die Ausschreibungsunterlagen genau zu lesen. Wobei da auch noch ein Tipp vielleicht ist für Unternehmen, man muss sich nicht auf Zwang für jeden Auftrag bewerben, auch wenn man nur mittelmäßig interessiert daran ist. Es ist gescheiter, wenn man sich die Ressourcen bei öffentlichen Ausschreibungen dahingehend einteilt, dass wenn ich an einer Ausschreibung teilnehme, dann muss ich es gescheit machen. Dann muss ich es so machen, dass ich eben alles genau lese, alle Unterlagen genau zusammen sammle und erst dann wirklich ein Angebot lege und nicht bei 3 Ausschreibungen mitmache, aber bei jeder nur halbherzig halt irgendwas mache. weil eben diese Verbesserungsmöglichkeit dann oft nicht gegeben ist und dann bin ich ausgeschieden.
Manuel Aghamanoukjan
Ja, das ist, glaub ich, ein sehr guter Tipp. Das geben wir unseren auch Kunden teilweise auch, weil die nach Ausschreibungen suchen und dann sagen wir, ja, erstens einmal, schaut dass die wichtigen Suchkriterien schon einmal richtig sind, wie du richtig gesagt hast und dann auch ganz am Anfang schon mal kurz über zu überfliegen, die Teilnahmeunterlagen, ist das was für mich, kann ich jetzt ja auch diese diesen Aufwand hineinstecken, der ist zwar doch auch übersichtlich, aber man muss relativ viel in kurzer Zeit machen und dann macht es sicherlich Sinn, sich die richtigen Ausschreibungen aussuchen, auch um das Frustrationspotential Potenzial natürlich etwas zu verringern. Dann hab ich noch eine Frage, das hast du vorher schon erwähnt, warum und warum jetzt Unternehmen immer auf den letzten Drücker abgeben. Also ich glaub, ein Grund ist es klar, weil es halt Arbeit ist und der Termin muss eingehalten werden. Aber es gibt noch einen Mythos, den ich sogar ich selber als früher hatte, nämlich immer, ich hab immer deswegen auf auf den letzten Drücker abgegeben, auch wenn ich früher fertig war, weil ich immer Angst hatte, das Angebot wird schon aufgemacht und dann wird reingeschaut und dann kriegt vielleicht mein Konkurrent irgendwie mit, wie mein Preis ist. Ja, also wenn so Wenn ich sowas sag, wenn ich dich mit sowas konfrontiere, was würdest du mir sagen als Vergabepraktiker, ist das so.
Karlheinz Moick
Geht gar nicht.
Manuel Aghamanoukjan
Warum nicht?
Karlheinz Moick
Weil die, weil zumindest in dem Bereich, wo elektronisch ausgeschrieben wird über die E-Vergabeplattformen, da kann der Auftraggeber gar nicht vorher in die Unterlagen hineinschauen. Er weiß, wie viel Angebote schon abgegeben wurden, aber er weiß nicht einmal von wem. Und Das war früher vielleicht ein bisschen anders. Bevor wir das BVergG 2018 bekommen haben, war ja der Standardfall das Papierangebot. Da war es auch so, dass das Papierangebot verschlossen sein musste. Der Auftraggeber da in der Regel auch ganz gut aufgepasst hat, dass er das irgendwo deponiert, aber nicht öffnet. Nur ein Zeitstempel drauf und dann irgendwo weglegen und bei der Angebotsöffnung dann nach Ende der Frist alles gemeinsam öffnen, aber. Da verstehe ich es schon bis zu einem gewissen Grad. Da muss man sich halt darauf verlassen, dass das wirklich passiert, da wozu sich die Auftraggeber hier committen und was sie meiner Erfahrung nach aber wirklich auch eigentlich immer eingehalten haben. Trotzdem gab es wahrscheinlich auch Ausnahmen und deswegen verstehe ich diese Angst von damals. Aber wie gesagt, mit der elektronischen Vergabe haben wir hier, glaube ich, einen ganz wesentlichen Schritt vorangemacht.
Manuel Aghamanoukjan
Das kann ich bestätigen. Wir haben auch jahrelang eine Vergabeplattform auch betrieben. Also, liebe Unternehmen, keine Angst, es ist wirklich so, gerade bei der elektronischen Vergabe, nein, da können Angebote nicht früher geöffnet werden. Also, das sollte nicht der Grund sein, 5 5 vor 12 quasi abzugeben. Das ist erfahrungsgemäß wirklich auch eine ein relativ häufige Fehlerquelle, dass ein Angebot dann zu spät kommt, was natürlich schade ist, wenn man 3 Wochen im Angebot dann baut und wegen 5 Minuten dann einen Stress bekommt. Gut, das war schon mal sehr spannend. Danke, ich glaub, wir haben mitbekommen, dass wir sehr viel Was man machen gut und schlecht machen kann und ich glaub, du hast uns auch gut einmal so ein Einblick auch auf die andere Seite gegeben, der Auftraggeberseite, die ja durchaus dran interessiert ist, Angebot zu bekommen. Das ist ja auch so ein Mythos. Ich glaub, öffentliche Auftraggeber und Auftraggeberinnen freuen sich, wenn man mehr als ein Angebot bekommt und freuen sich auch, indem man auch im Vergabeprozess drinnen ist. So, jetzt noch zum Abschluss eine Frage: Wenn du Unternehmen einen einzigen Irrtum über öffentliche Vergabeverfahren dauerhaft ausreden könntest, welcher wäre das?
Karlheinz Moick
Ein Irrtum über Vergabeverfahren, den ich dauerhaft ausreden kann. Ja, dann ist es tatsächlich, glaube ich, der wichtigste Irrtum ist, äh, dass man den Eindruck hat, der Auftraggeber weiß schon, wen er möchte. Und ich glaube, wie gesagt, ähm, natürlich, es gibt immer irgendwo äh schwarze Schafe. Es kann schon einmal irgendwo vorkommen, aber Der Irrtum, den ich hier meine, ist eher diese sehr schnelle Grundannahme. Der Auftraggeber weiß schon, wen er will. So, ich glaube, man kann sich darauf einstellen, dass halt in in den allermeisten Fällen das eben nicht so ist und Wirklich schade wird es dann, wenn und das hatte ich schon, wenn Bieter gar nicht anbieten, weil sie diesem Irrtum unterliegen. und ich auf der anderen Seite vom Auftraggeber hör dann, der bietet nicht an oder seh es dann und denk mir Das war ja einer, den der Auftraggeber wirklich interessant gefunden hat. Da haben wir ja bei der Markterkundung schon gehört, das wäre ein wirklich toller, spannender Bieter, den würden wir uns gern wirklich anschauen und genau der legt dann kein Angebot, weil er glaubt, dass da irgendwas zugeschnitten ist. Das tut dann auch dem Auftraggeber sehr weh.
Manuel Aghamanoukjan
Dankeschön. Also man sieht, danke auch. Ich glaube, das ist ein guter Irrtum, der den man ausräumen sollte und das ist ein schöner Appell auch an Unternehmen. hier dann trotzdem an Ausschreibungen teilzunehmen, noch einen öffentlichen Auftrag dann auch vielleicht zu bekommen. Man sieht auch öffentliche Auftraggeber, ihre Dienstleister sind da sehr offen und freuen sich dann auch hier, wenn hier geeignete Unternehmen anbieten. In dem sage ich dir, Karlheinz, vielen Dank für deine Zeit, für auch deine Einblicke, auch aus der Praxis und ein bisschen auch Judikatur, die glaube ich auch sehr verständlich auch für Nicht-Jurist:innen waren und danke auch für die spannenden Einblicke.
Karlheinz Moick
Ja, gerne, danke für die Einladung.
Manuel Aghamanoukjan
Vielen Dank fürs Zuhören, bis zum nächsten Mal.
Sina Löw
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