#10 Mit Open House Verfahren und Dynamischem Beschaffungssystem neue Wege bei der Vergabe gehen.

Zwei Vergabeverfahren der etwas anderen Art erklärt von Mag. Gregor Stickler

  • Veröffentlicht am 26.09.2024
  • 35 Min.

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Vergabeverfahren wie das Open House Verfahren und das Dynamische Beschaffungssystem können erhebliche Vorteile bieten. Darum erklärt in dieser Folge Mag. Gregor Stickler von Schramm Öhler Rechtsanwälte, worauf es bei diesen Spezialfällen im Vergaberecht ankommt.

Diese Episode wurde in Kooperation mit Business Circle im Rahmen des Vergabeforums 2024 aufgenommen.

Das Open House Verfahren ermöglicht beispielsweise öffentliche Auftragsvergaben, für die das österreichische Vergaberecht streng genommen nicht gilt. Warum das dramatischer klingt, als es tatsächlich ist, in welchen Situationen sich dieser Spezialfall eines Vergabeverfahrens lohnen kann und worauf man dabei unbedingt achten sollte, erläutert Gregor Stickler anhand spannender Praxisbeispiele.

Ein zweites Verfahren der etwas anderen Art ist das Dynamische Beschaffungssystem. Es ermöglicht die Bildung eines Pools an Unternehmen, die eine Leistung erbringen, der flexibler gehandhabt werden kann als bei anderen Arten der Vergabe. Im Gespräch mit Gregor Stickler erfahren wir, wie damit Innovation besser berücksichtigt werden kann und warum man allerdings den Markt gut kennen sollte, wenn man sich für diese Verfahrensart entscheidet.

Die Wahl des richtigen Vergabeverfahrens ist entscheidend dafür, dass der Prozess für alle Seiten erfreuliche Ergebnisse bringt. Welche Rolle dabei nicht nur der Europäische Gerichtshof, sondern auch Dienstleister:innen die Auftraggeber:innen bei Vergaben beraten und begleiten, spielen, wird in dieser Folge ebenfalls diskutiert.

Unser Gast: 

Mag. Gregor Stickler ist seit über 20 Jahren bei Schramm Öhler tätig und Partner bei der angesehenen Vergaberechtskanzlei. In seiner Tätigkeit hat er sich auf das Open House Verfahren und das Dynamische Beschaffungssystem spezialisiert.

Über Vergabe Insights 

Einblicke & Erfahrungen statt Paragrafen & Theorie. Wie vielfältig und lebensnah die Vergabe von und das Bieten für öffentliche Aufträge ist, zeigt Manuel Aghamanoukjan im Gespräch mit seinen Gästen. Im Podcast Vergabe Insights Podcast von auftrag.at teilen öffentliche Auftraggeber:innen und Unternehmer:innen Ihr Wissen und Erfahrungen aus Ihrem Vergabealltag. Hören Sie rein und entdecken Sie wie spannend und chancenreich die Welt der öffentlichen Beschaffung ist. 

Welche Themen im Bereich der öffentlichen Vergabe sollen wir in unserem Podcast behandeln? Haben Sie Anregungen und Feedback für uns? Hinterlassen Sie einen Kommentar auf der Podcast-Plattform Ihrer Wahl oder schreiben Sie uns eine E-Mail an podcast@auftrag.at. 

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Transkript

Gregor Stickler

Aber dass es so etwas wie ein Open-House-Verfahren gibt, wo ein öffentlicher Auftraggeber eindeutig etwas einkauft und man trotzdem sagt, das unterfällt nicht dem Vergaberecht. Das kann nur der Europäische Gerichtshof.

Gesamtes Transkript anzeigen

Sina Löw

Vergabe Insights, der Podcast von auftrag.at. Wissen rund um Vergabeverfahren für Auftragnehmer und Auftraggeber. Wir geben Ihnen Einblicke und halten Sie über die Welt der Vergabe auf dem Laufenden.

Manuel Aghamanoukjan

Das österreichische Bundesvergabegesetz kennt elf verschiedene Vergabeverfahren. Öffentliche Auftraggeber:innen haben dabei eine gewisse Freiheit in der Wahl des Verfahrens zur Vergabe ihrer Aufträge. Dennoch gibt es einige Verfahren, die besonders beliebt sind, wie die fast formfreie Direktvergabe oder das offene Verfahren. Jedoch kommt es immer häufiger vor, dass nur wenige oder gar keine Angebote eingehen oder dass die bevorzugten Vergabeverfahren den steigenden Anforderungen an Komplexität und Schnelligkeit der öffentlichen Beschaffungen nicht mehr gerecht werden können. Können weniger verbreitete Verfahren wie das dynamische Beschaffungssystem hier Abhilfe schaffen oder das sogenannte Open-House-Modell, das im Gesetz gar nicht vorkommt? Um diese Fragen zu klären und beide Verfahrensarten genauer zu betrachten, habe ich heute Mag. Gregor Stickler von der renommierten Vergaberechtskanzlei Schramm Öhler zu uns ins Studio eingeladen. Dazu noch ein wichtiger Hinweis: Diese Episode von Vergabe Insights entsteht in Zusammenarbeit mit Business Circle, dem Veranstalter des zweitägigen Vergabeforums. Dieses Forum ist seit über 20 Jahren die wichtigste Veranstaltung zum öffentlichen Auftragswesen in Österreich und findet 2024 am 10. und 11. Oktober erstmals im Museum für angewandte Kunst statt. auftrag.at ist Kooperationspartner dieser Veranstaltung und wird vor Ort aktiv vertreten sein. Unser heutiger Gast wird ebenfalls dort am 10. Oktober einen Vortrag halten, der sich intensiv mit dem Open-House-Modell beschäftigt. Bevor wir beginnen, möchte ich Herrn Stickler kurz unseren Zuhörer:innen vorstellen. Mag. Gregor Stickler ist seit über einem Jahrzehnt im Vergaberecht tätig. Und hat sich als anerkannter Experte etabliert. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Uni Wien sammelte er wertvolle Erfahrungen in namhaften Kanzleien und war unter anderem in Brüssel tätig, bevor er 2003 zu Schramm Öhler kam. Heute ist er Partner dieser Kanzlei und berät sowohl öffentliche Auftraggeber:innen als auch Bieter:innen in allen Bereichen des Vergaberechts. Wir freuen uns sehr, heute mit ihm über das dynamische Beschaffungssystem und das Open-House-Modell zu sprechen. Herzlich willkommen in unserem Podcast.

Gregor Stickler

Ja, vielen herzlichen Dank für die Einladung. Ich freu mich, dass ich da sein darf.

Manuel Aghamanoukjan

Wollen Sie zu der Vorstellung noch ein bisschen was hinzufügen? Habe ich was vergessen oder ausgelassen?

Gregor Stickler

Nein, wunderbar, vielen herzlichen Dank für die nette Einladung und für die Vorstellung. Ich kann vielleicht was ergänzen. Sie haben ganz am Anfang gesagt, es gibt eine Reihe von Vergabeverfahrensarten im Bundesvergabegesetz. Ein wesentlicher Teil meiner Beratungsleistungen, vielleicht auch der wirklich spannende Teil meiner Beratungsleistung, besteht oft darin, gemeinsam mit dem Auftraggeber zu überlegen, OK, was ist eigentlich wirklich die beste Vorgangsweise für eine Beschaffung, und seit ich im Vergaberecht tätig bin, gibt es da eine gewisse Entwicklung und es gibt immer wieder. Wieder Verfahren, die gerade besonders modern sind oder gerade besonders gerne herangezogen werden. Und es gibt irgendwie auch immer die Tendenz auf österreichische und auf auf europäischer Ebene, die Dinge einfacher zu machen, weil. Das Bild, das der öffentliche Auftraggeber und auch viele Bieter vom Vergaberecht haben, ist es ist relativ kompliziert und jetzt versucht man es einfacher zu. Machen, und das passiert in der Praxis aber so, dass man Dinge hinzufügt und ob das dann wirklich immer einfacher ist, ist dann die Frage. Es wird auf jeden Fall bunter, breiter und und größer, und neben diesen gesetzgeberischen Initiativen gibt es auch die Gerichte und das Open-House-Verfahren, über das wir heute reden, das gibt es erst seit ein paar Jahren, weil das ist einfach in Wahrheit vom Europäischen Gerichtshof erfunden worden.

Manuel Aghamanoukjan

Gibt es nicht im österreichischen Bundesvergabegesetz. Es ist nicht geregelt? Manuel Aghamanoukjan: Gibt es nicht im österreichischen Bundesvergabegesetz. Es ist nicht geregelt?

Gregor Stickler

Nein, das ist dort nicht geregelt, und das ist ein bisschen so ein Graubereich, wo man bisher sich vielleicht nicht ganz sicher war, und da fällt das jetzt im Vergaberecht oder nicht. Es gibt ältere Rechtsprechung auch bei uns von Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof. Direktverrechnungsverträgen und da hat man gesagt, ja, das ist irgendwie auch eine Beschaffung und gehört ins Vergaberecht hinein, aber das ist sowas wie ein Open-House-Verfahren gibt, wo ein öffentlicher Auftraggeber eindeutig etwas einkauft, nämlich eine Dienstleistung oder eine Lieferleistung, vielleicht auch eine Bauleistung, und man trotzdem sagt, das unterfällt nicht im Vergaberecht und. Das kann nur der Europäische Gerichtshof. Das kann sonst niemand sagen. Und er hat es gemacht in mittlerweile zwei Entscheidungen.

Manuel Aghamanoukjan

Also ja, wir haben ja auch, wir haben viele Zuhörer und Zuhörerinnen, die sich gut im Vergaberecht auskennen, aber andere nicht so sehr. Und ich glaube auch, also soweit ich ein bisschen mich umgehört hab, Open-House-Modell ist noch nicht so wahnsinnig verankert, vielleicht können sie für unsere Zuhörer innen einmal so mal zusammenfassen, wie es der Ablauf eines Open-House-Modells, wie funktioniert das?

Gregor Stickler

Ja, sehr, sehr gerne. Ich würd vielleicht eine kurze Geschichte erzählen, nämlich. Wie ist es zu dieser Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof gekommen? Stellen sie sich vor, Sie sind eine deutsche Krankenkasse und brauchen bestimmte Medikamente und dann ist es in Deutschland so, dass das sogenannte Rabattverträge ausgeschrieben werden, also in dem Fall hat eine Gesundheitskasse eine Krankenkasse in Deutschland gesagt, sie braucht. Unternehmen, die ein Arzneimittel mit dem Wirkstoff Mesalazin vertreiben. Das ist irgendwas für Darmentzündungen. Na gut, und hat also gesagt, ja, bitte ich, ich brauche einen Vertragspartner, der liefert mir. Arzneimittel mit dem Wirkstoff Mesalazin. Aber er liefert es eigentlich nicht mir, sondern er liefert es den Apotheken und hat auch gesagt: Ja, also ich habe gar nichts dagegen, wenn ich da jetzt mehr als einen Vertragspartner habe, weil warum denn nicht? Wichtig ist nur, die müssen mir alle meinen Rabatt geben. Und hat diesen Vertrag abgeschlossen mit einem Großhändler und ein anderer Großhändler ist gekommen und hat gesagt, Na Moment mal, das geht nicht, das hätte ja nach Vergaberecht ausgeschrieben werden müssen und der Europäische Gerichtshof hat sich die Situation angeschaut und hat gesagt, naja, OK, das ist natürlich eine Lieferung und auch wenn dieses Medikament jetzt für den Patienten da ist und über die Apotheke vertrieben wird, gezahlt wird es trotzdem vom öffentlichen Auftraggeber, von der Krankenkasse, also eigentlich eine Lieferung, wie sie den Bundesvergabegesetz unterlegt, aber. War der springende Punkt ist jetzt, dass die Gesundheitskasse gesagt hat, mir ist egal wie viele Vertragspartner ich hier habe und ich gebe die Bedingungen vor. Also ich sag zum Beispiel 10% Rabatt musst du auf diese Arzneimittel geben und jeder der mir das zusagt bekommt von mir einen Rabatt bekommt von mir tschuldigung einen Vertrag und außerdem ich entscheide dann gar nicht von wem die Medikamente gekauft werden, sondern das entscheidet. Ja, der Apotheker. Ja, und damit sind wir eben genau bei diesem springenden Punkt. Das entscheidet also ein dritter, und es gibt einen Standardvertrag vom öffentlichen Auftraggeber und der Europäische Gerichtshof hat gesagt, ja, also das ist zwar eine Beschaffung, aber sie unterliegt nicht dem Vergaberecht, und wenn sie mich jetzt gefragt haben, wie läuft das dann ab, so ein Verfahren, naja, in Wahrheit ist es denkbar einfach. Der öffentliche Auftraggeber sagt, Ich möchte bestimmte Leistungen zu ganz fixen Bedingungen haben und mir ist egal, ob ich hier jetzt einen. 10 oder 100 Vertragspartner habe. Jeder bekommt einen Vertrag und Achtung, das habe ich vorher nicht dazu gesagt. Das funktioniert natürlich nur, wenn man das transparent macht, also heimlich zu sagen, ich würde mit wem anderen auch abschließen. Das ist nicht genug, aber wenn ich es transparent mache, eine Bekanntmachung schalte, eine europaweite Bekanntmachung schalte und sage ja jeder, der kommt, bekommt von mir so einen Vertrag, ja dann, dann bin ich in dieser Vollausnahme zum Vergaberecht drinnen und viel mehr muss ich als Auftraggeber eigentlich auch nicht tun. Bekannt. Schalten, Unterlagen vorgeben und dann in Wahrheit warten, weil er kommt und und mit jedem dann einen Vertrag abschließen.

Manuel Aghamanoukjan

Das klingt ja eigentlich zum ersten Mal super sexy. Eigentlich total einfach. Ich nehme ja fast mal an, das kann ja nicht jeder machen. Es wird nicht für jeden Auftraggeber, aber auch nicht jede Beschaffung funktionieren. Das Open-House-Modell, was sind denn da so was, was ist da so eure Sicht, wenn es jemand kommt und sagt ihr möchte es gern machen, was sind aus Ihrer Sicht die? Ja es geht deswegen nur deswegen was.

Gregor Stickler

Na ja.

Manuel Aghamanoukjan

Beraten Sie da Ihre Fragenstellung oder Ihre. Dann.

Gregor Stickler

Also man muss sich noch einmal den großen Unterschied zu einem normalen Vergabeverfahren vergegenwärtigen. Ich treffe keine Auswahlentscheidung und damit habe ich potenziell 100 Vertragspartner und ich muss diesen 100 Vertragspartnern auch die Bedingungen vorgeben. Das heißt, ich habe keinen Wettbewerb, ich muss mich also in dem Markt sehr gut auskennen, ich muss wissen, was die Konditionen sind und ich muss potenziell einen einen Bedarf haben, der das trägt, dass ich da 100 Vertragspartner habe. Ja, das ist das eine, ich mein. Stellen sie sich vor, man würde jetzt sagen, Ich kaufe Autos um 10000€ das Stück, und mir ist völlig egal, welches Auto das ist. Das würde nicht funktionieren, ich muss relativ gut beschreiben können, was der Bedarf ist und dieser Bedarf muss von vielen. Bietern von vielen Anbietern am Markt sinnvollerweise erfüllt werden können. Ich schaffe mir also einen Pool und das zweite große Thema ist, ich darf nicht auswählen. Es funktioniert also nicht zu sagen, ich kaufe hier Medikamente und überlege mir dann, von wem ich diese Medikamente beziehe, sondern ich brauche eigentlich immer einen dritten oder eine eine objektive Stelle, die dann entscheidet, was eingekauft wird.

Manuel Aghamanoukjan

Und da hilft auch ein Beispiel zu bleiben. Medikament auch die Vorgabe, es muss. Zehn Prozent dieses Wirkstoffs, den Sie vorher erwähnt haben. Ich habe ihn jetzt nicht auswendig. Mesalazin?

Gregor Stickler

Was geliefert ist? Ganz egal. Ja, das sind so diese Berühmten. Generika, die gibt es halt von weiß ich nicht, wenn eben der Schutz mal abgelaufen ist, dann kann das im Prinzip jeder herstellen. Natürlich darf ich sagen, das muss eine bestimmte Qualität haben. Manuel Aghamanoukjan: Genau. Und gerade im Medizinprodukte Bereich oder im im Medikamentenbereich ist das ja ohnehin auch sehr stark gesetzlich geregelt. Aber aber selbst wenn es das nicht wäre. Ich könnte hergehen und sagen, jeder der hier ein Produkt anbieten möchte, der muss auch mir nachweisen, dass das Produkt die Qualität hat. Oder ich prüfe es auch, damit jemand zugelassen wird, prüfe ich, ob das Produkt diese Qualität hat. Aber was ich dann nicht machen kann ist, ich kann nicht sagen, OK, deine Qualität ist höher, du kriegst mehr Punkte und deine ist niedriger, du kriegst weniger Punkte. Nein, ich kann wirklich nur mindestlatten aufstellen.

Manuel Aghamanoukjan

Genau, weil sonst ist dieser der Auswahlentscheidung da drinnen. Genau als ich vorher erwähnt habe. Diese Gerichtsentscheidung beziehungsweise die hat er wahrscheinlich dann begründet eben die Möglichkeit dieses Modell zu verwenden. Von der von der zeitlichen Schiene her. Was reden wir das seit wann gibt es diese Möglichkeit und.

Gregor Stickler

Na ja also der Europäische Gerichtshof der legt ja immer nur das vergaberecht schon aus so wie es da ist Er hat das 2016 entschieden und seitdem gibt es da eine eine Rechtssicherheit und dann gab es noch mal eine Entscheidung 2018 und es ist ja ganz interessant im vergaberecht braucht sowas immer ein bisschen ich. Habe das Gefühl, dass jetzt in den letzten. Handvoll Jahren in den letzten paar Jahren ist es so angekommen bei öffentlichen Auftraggebern, dass es diese Möglichkeit auch gibt, hat vielleicht auch der Beratungsmarkt das für sich entdeckt? Und ja, man geht immer gern zum Kunden und sagt du, ich habe da eine neue Idee für dich, das passt eigentlich noch besser als früher haben wir vielleicht eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben und jetzt sparen wir uns das und sind gar nicht im Vergaberecht und machen ein Open-House-System.

Manuel Aghamanoukjan

Verstehen, weil beziehungsweise die Herausforderung. Wahrscheinlich wartet man noch ein erster, der dieses Verfahren einmal macht, dieses Modell durchführt und schauen wie das funktioniert, ob das ja nicht irgendwie beeinsprucht wird. Ein ähnliches Ich verstehe das ist sehr spannend, also die Tatsache, dass die so wie sie sagen, diese Beratungstrends oder auch im.

Gregor Stickler

Ja, genau.

Manuel Aghamanoukjan

Find ich nicht unspannend. Macht natürlich Sinn, weil öffentliche Auftraggeber ja erfahrungsgemäß Sicherheitsgefühl haben wollen. Das sagen OK mir.

Gregor Stickler

Absolut. Ich sag immer, das ist eigentlich unser Hauptprodukt, das ist Sicherheit. Also wir geben unseren Kunden Sicherheit, dass das, was hier passiert, rechtskonform ist und und gut über die Bühne geht und sie nicht in der Zeitung steht. Manuel Aghamanoukjan: Klar, dass. Et cetera.

Manuel Aghamanoukjan

Gibt es aus Ihrer Sicht dann typische Branchen? Also eine haben wir ja erwähnt, also Gesundheitsbereich, Medikamente als Beispiel gibt es auch noch aus ihrer Erfahrung nach Branchen oder oder beschaffungsgegenstände Bereiche, wo es Sinn macht aus ihrer Sicht Erfahrung auch, oder?

Gregor Stickler

Haben wir ja, also gibt einige auch. Sehr stark der Sozialbereich. Wir haben zum Beispiel ein Open-House-Modell gemacht. Für Gutscheine für für von Armut betroffene Menschen also da sind wir hergegangen und haben gesagt, OK, welcher Möbellieferant am Markt ist bereit, einen Gutschein zu unseren Bedingungen auszugeben und für diesen Gutschein muss er mindestens ein Bett, einen Kasten und einen Tisch dann liefern und jeder, der das Macht, bekommt einen Vertrag mit uns und. Die Person, die geförderte Person sozusagen. Die sucht dann aus, ob sie zum X oder zum Y geht und beim beim Lutz oder beim. Leiner, gibt es denn den noch?

Manuel Aghamanoukjan

Ja, das ist gute Frage.

Gregor Stickler

Oder wo auch immer einkaufen geht. Klar, ja.

Manuel Aghamanoukjan

Es ist immer wieder genau dasselbe. Ikea, Ikea, Ikea, ja. Aber es hat denselben Charakter, wie wir es vorher erwähnt haben. Es ist immer sehr spannend, natürlich dann die unterschiedlichsten Beschaffungsbereiche, wo ich dann ähnliche Verfahren habe.

Gregor Stickler

Habe aber aber das ist natürlich, wie soll ich sagen, wenn man darüber nachdenkt kommt man drauf, da gibt es noch viele andere Möglichkeiten. Ich hab zum Beispiel eine Universität beraten, die Kooperationen hat mit Universitäten in Drittstaaten. Und im Rahmen dieser Kooperation müssen diese Universitäten auch Leistungen erbringen. Und jetzt stelle man sich mal vor, man zwingt Universitäten in Asien oder Südamerika in ein in ein österreichisches Vergabeverfahren, die Scheitern an vielen Dingen und es ist auch sehr, sehr mühsam. Aber wenn man sagt, Na gut, ich nehme ja eigentlich eh jeden für dieses Programm, der hier mitmachen möchte. Und der muss nur bestimmte Zulassungshürden überspringen. Dann funktioniert das natürlich genauso und ich, ich bin halt viel flexibler, weil die vielen, vielen Paragrafen des Bundesvergabegesetzes nicht gelten. Heißt aber natürlich nicht, dass nix gilt.

Manuel Aghamanoukjan

Ich habe jetzt gerade kurz gelächelt bei der Aussage, muss ich dazusagen. Sie haben gleich eine Frage aufgelegt, und die werde ich jetzt gleich noch einmal stellen. Sehen Sie das Open-House-Modell, weil ich höre einmal heraus, dass es einen gewissen Erfolg hat und dass es funktioniert, als Anregung, zu sagen: Okay, wäre auch einmal die Idee, das im österreichischen Vergaberecht aufzunehmen? Diese elf Vergabeverfahren sind ja nicht in Stein gemeißelt, man könnte

Gregor Stickler

Ja.

Manuel Aghamanoukjan

noch mehr überlegen. Wäre es also aus Ihrer Sicht eine Inspiration, das auch in Österreich irgendwie aufzunehmen?

Gregor Stickler

Der österreichische Gesetzgeber könnte das natürlich aufnehmen. Ja, das ist nicht verboten. Er darf das regeln, auch wenn es europarechtlich keine Regeln dafür gibt. Ich kann es mir Ehrlich, schwer vorstellen, dass der Gesetzgeber das machen wird. Weil was ist genau der Mehrwert? Wer hätte jetzt etwas davon? Der einzige Mehrwert, den man. Generieren könnte, wenn man es ins Bundesvergabegesetz aufnimmt, ist, dass man es dem Rechtsschutz unterwirft, in Wahrheit. Und damit Rechtssicherheit für die Auftraggeberschaft, weil unser aller Lieblingswort: Präklusion. Auf der einen Seite und auf der anderen Seite natürlich auch einen sinnvollen Rechtsschutz für Bieterschaft. Also. Das wäre vielleicht wünschenswert, aber ich bin mal skeptisch, ob man diesen Bedarf hier sieht.

Manuel Aghamanoukjan

Ja, also gut, das ist ne gute Frage, philosophische also ja, ich kann mir nur vielleicht vorstellen, sie haben es eh vorher erwähnt auch, vielleicht ist es dann noch die Motivation höher für Auftraggeber, dass auch öfters zu.

Gregor Stickler

Ja, ja.

Manuel Aghamanoukjan

Weil wir sehen die Probleme, weil wir ja auch eine Vergabeplattform betreiben. Wir sehen, also man sieht sie auch in den Daten, auch vom Europäischen Rechnungshof über die Vergabetätigkeit, wo es teilweise Schwierigkeiten gibt, überhaupt Angebote zu bekommen.

Gregor Stickler

Genug Angebote zu bekommen, ja. Aber natürlich könnte man. Dem Auftraggeber hier auch helfen, das durchzuführen. Ein Beispiel, Es gibt kein Formular, ist ja ganz lustig, der Europäische Gerichtshof sagt, du musst das europaweit bekannt machen und dann sucht man. Auf den österreichischen Plattformen und man sucht bei bei Ted europaweit und es gibt kein Formular und dann steht man irgendwie da und sagt, Na gut, wie mache ich es jetzt genau bekannt. Viele machen dann ein offenes Verfahren, andere wählen die Vorinformation und dann schreibt man halt irgendwo. So in in einen in ein Kommentarfeld in der Bekanntmachung hinein. Nein, nein, es ist kein offenes Verfahren, es ist ja ein Open House, es unterliegt gar nicht, also das sind alles irgendwie Workarounds, die funktionieren, sowas wäre natürlich schon wünschenswert, absolut.

Manuel Aghamanoukjan

Und da würde es auch Betreibern von Vergabeplattformen, wie wir es sind, helfen, wenn das zum Beispiel zumindest auch im entsprechenden Schema verankert ist. Weil ich hab es mir auch dann im Vorfeld ein bisschen recherchiert. Genau, auch deswegen ist es schwieriger, zum Beispiel bei Bekanntmachungen, bekanntgaben hier auch zu finden, wie viele Verfahren wurden gemacht, genau wie sie gesagt haben, weil es jeder ein bisschen billiger.

Gregor Stickler

Bisschen anders macht ja, und da muss man jetzt schon ehrlich sagen, ein bisschen Restunsicherheit und Rechtsunsicherheit besteht dann, weil erstens auf solche Fragen, welches Formular wählst Du, gibt es nicht die eine richtige Antwort und. Zweitens, es ist ja nicht so, dass das in einem rechtsfreien Raum dann stattfinden darf. Also auch für so ein Open-House-Modell gelten die europäischen Grundsätze. Und was heißt das jetzt genau und? In Wahrheit ist das ganze Bundesvergabegesetz mit all seinen Paragrafen nur dafür da, die europäischen Grundsätze umzusetzen und die innerstaatlichen, aber aber im im Wesentlichen, sagen wir mal, die europäischen Grundsätze umzusetzen. Na gut, und jetzt hab ich stattdessen 0. Ich habe keine Vorgabe außer. Dass ganz klar ist. Wenn es eine grenzüberschreitende Bedeutung hat, Hat, dann muss ich mich an die Grundsätze halten, also an Transparenz, an Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung. Aber was heißt das in einer bestimmten Situation und ja, damit damit ist es natürlich ein spannendes Feld und und wir sind, auch wenn das jetzt schon 2016 war, diese Entscheidung in vielen Dingen steht man noch am Anfang, viele Dinge hat die Rechtsprechung einfach noch nicht entschieden, und dann bist du als Berater natürlich gefordert.

Manuel Aghamanoukjan

Ja, das ist aber sozusagen gleich spannend für Sie. Also ich glaube schon, oder?

Gregor Stickler

Ja, ja, total. Ja, natürlich.

Manuel Aghamanoukjan

Wirklich nicht uninteressant. Aber deswegen: Ich nehme an, dass Sie in der Beratungssituation dem Auftraggeber genau das sagen, was Sie mir jetzt gesagt haben, dass es jetzt eben eine gewisse Rechtsunsicherheit betrifft, aber es macht Sinn. Also von dem her: Das ist ja nicht unspannend. Das heißt, Sie gestalten da jetzt eigentlich sozusagen ein bisschen die Entwicklung dieses Verfahrens mit.

Gregor Stickler

Na ja, also ich hoffe nicht allzu sehr, weil wirklich mitgestalten würde ich sie dann, wenn ich vor Gericht landen würde. Ich gehe dann eher den Weg, in solchen Fällen zu sagen: Na ja, du, dann machen wir doch eine normale Ausschreibung. Es gibt Auftraggeber, die das anders machen, das ist ganz interessant. Und ich hab im in der Recherche für meinen Vergabeforumsbeitrag schaut man sich natürlich um, was schreiben andere so aus und da gibt es sehr abenteuerliche Geschichten auch. Also in in Deutschland werden hier Dinge als Open House ausgeschrieben, wo man sich denkt, na gut, aber aber wenn du jetzt Planungsleistungen für eine Autobahn im Open House ausschreibst? Ist wer plant, dann eigentlich diese Autobahn? Wer entscheidet denn das? Darüber schweigen sich solche Unterlagen dann meistens aus, aber aber die Frage ist für mich nicht beantwortbar. Also ja ich denke du musst als Berater hier natürlich. Die Risiken aufzeigen, aber auch einfach die Grenzen aufzeigen.

Manuel Aghamanoukjan

Sehr spannend, da könnte man noch länger darüber reden. Aber wir haben uns vorher abgesprochen, dass wir nicht auch Ihren Vortrag beim Vergabeforum komplett vorwegnehmen wollen. Da kommt noch viel mehr. Gregor Stickler: Da kommt noch viel mehr. Gut ja, also zusammengefasst ist total spannend. Wäre vielleicht auch doch interessant und auch ob es ins Gesetz dann eben vielleicht auch den Weg hinein findet, um eine gewisse Rechtssicherheit herzustellen, ein anderes, das ist eigentlich das zweite Verfahren, wo es uns vorgenommen haben, heute zu reden, das ist im Bundesvergabegesetz nämlich das dynamische Beschaffungssystem. Ich glaube auch, dass es ein bisschen bekannter ist. Ich weiß nicht, wie Sie das einschätzen. Ich habe auch ein bisschen recherchiert und auch, was ich so bei unserer Vergabeplattform sehe.

Gregor Stickler

Das kommt, das kommt, ja. Aber es kommt eben auch stärker. Deshalb hat es mir gefallen, dass wir die zwei Themen zusammenfassen, weil es sind beides so ein bisschen Denn moderne Vergabethemen.

Manuel Aghamanoukjan

Das war auch Ihr Vorschlag. Den habe ich dann gleich aufgenommen, danke dafür. Ja, das dynamische Beschaffungssystem: Wie unterscheidet sich das von anderen, den bekannten Vergabeverfahren? Warum ist das ein bisschen moderner aus Ihrer Sicht?

Gregor Stickler

Naja, es ist einmal modern insofern, als es momentan verstärkt ausprobiert wird. Und das ist gut. Und das macht Spaß und das machen wir natürlich auch sehr gerne. Wie unterscheidet es sich von anderen Vergabeverfahren? Na ja, es ist eine ganz interessante Mischung. Der springende Punkt ist auch hier, dass ich mir mit einer ersten Stufe, so einer Zulassungsstufe ähnlich wie im Open House, also ich such mir mal. Geeignete Unternehmen. Und lasse die dann zu. Und mit dieser Zulassung kann ich mir einen Pool an Unternehmen schaffen für eine bestimmte Leistung und das eine Besondere ist jetzt, dass diese Zulassung nicht nur am Anfang erfolgen kann, sondern jederzeit. Zeit also, es kann jederzeit ein Unternehmer, der von diesem dynamischen Beschaffungssystem hört und der sagt, ja, ich bin in diesem Markt tätig, ich erfülle die Mindestanforderungen, der kann dem beitreten, das ist jetzt auch eben ein großer Unterschied zu Rahmenvereinbarung, die schreibe ich einmal aus, und dann habe ich vielleicht auch einen Pool, aber ich habe, ich habe eben diesen. Diese eine Ausschreibung gehabt und später, wenn ich weiß nicht ein ein neues Produkt auf den Markt kommt. Na ja, dann muss ich irgendwie meine Rahmenvereinbarung anpassen und hab hab halt vielleicht Sorge ob das dann überhaupt noch geht. Beim dynamischen Beschaffungssystem ist das etwas entspannter. Weil da kann ich ja sagen, Na gut, das kann ja jederzeit jemand dazu kommen. Und wenn es jetzt neue Produkte am Markt gibt, eine neue Produktgeneration am Markt gibt, dann ist das im dynamischen Beschaffungssystem einfach eleganter lösbar als in der Rahmenvereinbarung. Na gut, ja. Was kann es, was kann es nicht, das dynamische Beschaffungssystem? Ich kann nicht verhandeln. Also es ist so ein bisschen eine Mischung aus Rahmenvereinbarung und nicht offenem Verfahren. Und das heißt, ich gebe auch hier, da sind wir jetzt wieder bei einer Parallele zum Open-House-Modell, eigentlich ziemlich gut vor, welche Leistungen ich haben möchte und Da darf es aber natürlich dann schon auch Qualitätskriterien Zuschlagskriterien geben. Aber aber, aber vielleicht sollten die eher ein bisschen einfacher gehalten sein und dann ist es besonders gut geeignet eben für. Beschaffungen, wo ich einen regelmäßigen oder wiederkehrenden Bedarf habe, wo ich mir einen Pool schaffen möchte und wo die Leistungen vielleicht nicht allzu kompliziert sind. Also. Ganz gut beschreibbar, ganz gut am Markt verfügbar. Das würde ich.

Manuel Aghamanoukjan

Können Sie da noch Beispiele geben, so konkrete Beispiele aus Ihrer Erfahrung, welche Beschaffungen sich beispielsweise bei einem dynamischen Beschaffungssystem wiedergefunden haben?

Gregor Stickler

Naja, eigentlich ist hier auch das Spektrum wieder ziemlich groß. Ich kann das natürlich machen bei bei Standardprodukten durchaus auch komplizierteren Standardprodukten, ich kann Laptops zum Beispiel in einem dynamischen Beschaffungssystem ausschreiben. Oder was auch gemacht wird. Sind Lebensmittel? Ich kann Produkte wie Photovoltaikanlagen in einem in einem dynamischen Beschaffungssystem ausschreiben, das ist glaub ich besonders gut geeignet, weil sich der Markt hier relativ schnell ändert und damit kann ich auch auf veränderte Produktqualitäten reagieren und Technologiesprünge gut abbilden. Ja, aber dass das Spektrum ist groß, wir haben auch zum Beispiel einmal in einem dynamischen Beschaffungssystem. Flugleistungen für Waldbrandbekämpfung ausgeschrieben. Auch sowas ist möglich.

Manuel Aghamanoukjan

Okay, da sagt man, öffentliche Beschaffung ist langweilig. Also man sieht, das Spektrum ist total groß.

Gregor Stickler

Ja, ja, das ist ein. Ein weites Feld.

Manuel Aghamanoukjan

Ja, ich verstehe. Gibt es aus Ihrer Sicht so kritische Erfolgsfaktoren, wo Sie sagen, das muss erfüllt sein, sollte erfüllt sein, dass ich dieses Verfahren, das dynamische Beschaffungssystem, erfolgreich aufsetzen kann?

Gregor Stickler

Kann ja also die gute Beschreibbarkeit der Leistung, das ist sicher ein Thema, dass ich nicht verhandeln muss, dass es vielleicht auch den Markt gibt, ich glaub, das ist sehr, sehr wichtig, das ist jetzt eben nicht etwas, womit der Markt schon viel zu tun gehabt hat. Und damit brauche ich irgendwie einen Markt, wo ich wirklich dann einen Pool bilden kann, wo ich auch die Angst vor dem Unbekannten ein bisschen nehmen kann. Vielleicht ein Erfolgsfaktor ist auch, dass ich den Markt abhole. Und vorher im Wege einer. Informationsveranstaltung oder welche Formen so eine Markterkundung auch immer haben kann, dem Markt erkläre, was ich da jetzt vorhabe und ich glaub dann geht sehr sehr viel. Ja also auch auch Bauleistungen. Also wir haben durchaus auch. Einfachere Instandhaltungsleistungen schon im dynamischen Beschaffungssystem vergeben.

Manuel Aghamanoukjan

Das heißt, diese gute Marktkenntnis ist ein bisschen parallel auch zum Open-House-Modell. Das haben Sie vorher auch erwähnt, das ist eigentlich beides verfahren, wo ich als Auftraggeber vorher den Markt eigentlich ganz gut kennen soll. Verstehe ich das richtig?

Gregor Stickler

Das kann natürlich nie schaden, ja. Aber Sie haben vorher diese aktuelle Untersuchung des Europäischen Rechnungshofs zitiert, der gesagt hat, ja, in den letzten, wie war das, fünf Jahren Ist die Hälfte der Bieter weggefallen, im Durchschnitt in einem Vergabeverfahren? Wie soll ich sagen, manchmal reichen dir auch schon eine Handvoll. Also die Zeiten, wo man da jetzt unbedingt 10 Angebote haben muss, die sind vielleicht gerade nicht oder vielleicht kommen Sie gerade wieder, wenn es der Wirtschaft nicht so gut geht, dann ist die Bereitschaft, sich öffentlichen Vergabeverfahren zu stellen, am Markt vielleicht wieder größer. Aber man kann auch Vergabeverfahren mit drei, vier, fünf Bietern gut über die Bühne bringen.

Manuel Aghamanoukjan

Von der Art des Auftraggebers, von der Größe: Ist es auch eher ein Verfahren, das für größere, also für einen größeren Bedarf vor allem wahrscheinlich sinnvoll ist? Heißt das automatisch nur für größere Auftraggeber aus Ihrer Erfahrung?

Gregor Stickler

Na ja, nein, das muss es nicht unbedingt heißen, aber es ist, glaube ich, schon ganz gut, wenn ich einen größeren, einen Regelmäßigeren bedarf habe.

Manuel Aghamanoukjan

Macht das dann Sinn? Sie haben vorher den Begriff Pool gehört. Macht das bei so etwas auch Sinn, dass sich Auftraggeber zusammenschließen und sagen, ich habe einen größeren Bedarf? Geht das?

Gregor Stickler

Überhaupt, ja, natürlich. Also das ist eine Möglichkeit, dass. Das wird. Auch gemacht wird manchmal noch zu wenig gemacht, weil natürlich ist die öffentliche Auftragsvergabe auch ein strategisches Instrument für einen Auftraggeber. Aber Sinn machen wird es allemal.

Manuel Aghamanoukjan

Gut, das war recht spannend. Danke für die intensive Darstellung von beiden Verfahren. Ich glaube, man sieht auch, dass es abseits vom offenen Verfahren als klassischem Verfahren, das ist ja auch gut, mit dem kann man ja auch einiges machen, aber auch Entwicklung gibt. Sie haben es auch angesprochen. Ich habe jetzt auch eine Aufnahme mit Herrn Dr. Fruhmann. Der hat auch selber gesagt, da haben wir einen Rückblick gemacht, dass doch auch in den letzten fünf Jahren relativ viel in der Welt und in Österreich passiert ist, wo man auch sagt, dass die Beschaffung da reagieren muss. Also vielleicht wird es da wirklich an der Zeit, mit den Verfahren hier entsprechend zu reagieren.

Gregor Stickler

Ja. Ja, ja, das war zum Beispiel auch in der Corona Zeit war dieses Thema mit Open House und dynamischen Beschaffungssystem. Das waren durchaus Verfahren der Wahl. Also ich kann natürlich COVID-Tests auch in einem. Open-House-Verfahren oder in einem dynamischen Beschaffungssystem vergeben und ist vielleicht nicht die schlechteste Idee. Also das das ist schon das Vergaberecht hat schon sehr viele Instrumente in Wahrheit, ja, man muss das Richtige finden, man muss das Richtige anwenden, man muss dann auch den richtigen Markt dafür finden.

Manuel Aghamanoukjan

Das war ja fast schon das perfekte Schlusswort. Aber ich habe, wir haben es in der Vorbereitung gesagt, ich habe noch eine Schlussfrage vorbereitet und habe sie nicht vorgewarnt. Nein, es ist, glaube ich, relativ leicht. Stellen Sie sich einmal vor, Sie bekommen jetzt einen Auftrag vom Bundesministerium für Justiz, sich ein neues Vergabeverfahren zu überlegen. Das perfekte, oder ja, ein neues, innovatives Vergabeverfahren zu überlegen. Was wären so Grundsätze, die Sie da gerne, wenn Sie das vollkommen frei gestalten könnten, was würden Sie da für Grundsätze aus Ihrer Sicht, aus Ihrer Erfahrung einbauen?

Gregor Stickler

Also ich finde, ich finde es gäbe ein Verfahren, das relativ einfach wäre und klar wäre und wirklich viel bringen würde, nämlich die Kombination aus einem offenen Verfahren mit Verhandlungsmöglichkeiten. Also dass ich mir diese erste, wie soll ich sagen, manchmal doch ein bisschen fade, blutleere Prequalifikationsstufe spare und Angebote bekomme und dann gleich verhandele. Und natürlich, wenn man das dann kombinieren könnte mit so etwas wie einem dynamischen Beschaffungssystem und einer Rahmenvereinbarung, das wäre super. Ja, und dann? Was ich mir noch? Also leider noch nicht fertig, die Wunschliste ist groß. Was ich mir noch wünschen würde, ist eigentlich, dass man die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung im ganzen Unterschwellenbereich anwendbar macht, zumindest bei Liefer- und Dienstleistungen. Ich weiß, da gibt es natürlich Bedenken in rechtlicher Hinsicht, aber ich finde, man könnte sich das trauen und das würde auch sehr, sehr viel bringen, weil ein Verhandlungsverfahren über eine Planungsleistung im Wert von 210.000 Euro so, das geht sich nicht aus.

Manuel Aghamanoukjan

Ja, ich hoffe, jetzt haben einige vom Bundesministerium für Justiz zugehört. Also da gäbe es ein paar gute Ideen. Eine Wunschliste, die gar nicht einmal so lang ist. Ich glaube, da wären auch viele öffentliche Auftraggeber recht begeistert, ich glaube, Bieter auch.

Gregor Stickler

Nee, ich muss jetzt aber der Fairness halber schon 1 dazu sagen. Meine erste Idee mit dem offenen Verfahren mit Verhandlungsmöglichkeit das kann das Bundesministerium für Justiz natürlich nicht umsetzen, das da müsste man ein bisschen. Bisschen ein bisschen anklopfen bei der nächsten EU-Vergaberichtlinie.

Manuel Aghamanoukjan

Ja, mal schauen, ob das funktioniert. Das ist auch das wäre ne Möglichkeit, warum nicht, dann sag ich einmal Dankeschön, ich glaub aus dem heutigen Gespräch haben wir echt jetzt super interessante und wertvolle Einblicke in die Möglichkeiten von vielleicht noch nicht so bekannten Verfahren was Open-House-Modell und dynamische Beschaffungssystem gehört, auch danach durch die Wunschliste für ein perfektes Verfahren, wenn sie generell auch mehr darüber erfahren möchten, wie das vor allem das Open-House-Modell in der eigenen Praxis. Anwenden können. Wie gesagt. Es gibt dann am 10. Oktober das Vergabeforum, wo es auch den Vortrag gibt, wo wir noch stärker, noch mehr ins Open-House-Modell eintauchen werden. Dann sage ich einmal Dankeschön. Noch einmal der Hinweis: Das Vergabeforum findet am 10. und 11. Oktober im MAK in Wien statt. Und nutzen Sie auch die Gelegenheit, den Vortrag zu hören, noch mehr zum Open-House-Modell, aber auch, um sich mit anwesenden Expert:innen und Vortragenden auszutauschen. Auch wir von auftrag.at sind vor Ort. Wir machen einen Praxisworkshop zum Thema praktische Tipps für die erfolgreiche elektronische Vergabe. Und wenn Sie Tickets haben wollen, die können Sie online erwerben. Und noch ein kleiner Spartipp: Mit dem Gutscheincode auftrag.at sparen Sie 100 Euro beim Ticketkauf. Dazu einfach bei der Online-Anmeldung im Feld Gutscheincode auftrag.at eingeben. Wir freuen uns, wenn wir Sie dort sehen. Da darf ich mich noch herzlich bedanken fürs Kommen und für das spannende Gespräch.

Gregor Stickler

Vielen Dank für die Einladung. Sehr gerne, und ich kann mich Ihnen nur anschließen. Ja, dann sehen wir einander am 10. Oktober. Und vielen herzlichen Dank für diesen Podcast. Heute war für mich das erste Mal eine interessante und schöne Erfahrung und ich hoffe, es war das eine oder andere Interessante für die Zuhörer:innen dabei.

Manuel Aghamanoukjan

Da bin ich sicher. Danke vielmals.

Gregor Stickler

Sehr gerne.

Manuel Aghamanoukjan

Das war's für dieses Mal von Vergabe Insights. Also allen Zuhörer:innen sage ich danke fürs Einschalten und freue mich, wenn Sie das nächste Mal wieder mit dabei sind. Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, lassen Sie uns gerne eine Bewertung da und teilen Sie unseren Podcast mit Kolleg:innen. Sollten Sie Fragen oder Feedback haben, schreiben Sie uns eine Nachricht an podcast@auftrag.at. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Sina Löw

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