#10 Mit Open House Verfahren und Dynamischem Beschaffungssystem neue Wege bei der Vergabe gehen.
Mag. Gregor Stickler erklärt zwei Wege für öffentliche Beschaffungen
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Wann kann eine öffentliche Stelle Leistungen zu festen Bedingungen von allen geeigneten Unternehmen beziehen? Und wie bleibt ein Kreis möglicher Anbieter:innen offen, wenn sich Produkte und Märkte verändern? Manuel Aghamanoukjan spricht mit Mag. Gregor Stickler über das Open-House-Modell und das dynamische Beschaffungssystem.
Gregor Stickler erklärt anhand von Rabattverträgen für Arzneimittel, weshalb beim Open-House-Modell keine Auswahl zwischen den zugelassenen Unternehmen stattfindet. Er beschreibt, wie die Bedingungen festgelegt und bekannt gemacht werden, wer über den tatsächlichen Bezug entscheidet und weshalb Auftraggeber:innen den Markt und ihren Bedarf gut kennen müssen. Weitere Beispiele reichen von Gutscheinen für Menschen, die von Armut betroffen sind, bis zu Kooperationen mit Universitäten außerhalb Europas.
Beim dynamischen Beschaffungssystem können geeignete Unternehmen auch später noch beitreten. Das Gespräch zeigt, wie sich dieses System von einer Rahmenvereinbarung unterscheidet, welche Leistungen sich dafür eignen und weshalb eine verständliche Markterkundung helfen kann. Zum Schluss entwirft Gregor Stickler seine Wünsche für ein künftiges Vergabeverfahren.
Diese Episode entstand in Zusammenarbeit mit Business Circle im Vorfeld des Vergabeforums 2024. Die Hinweise auf Veranstaltung und Gutscheincode im Gespräch beziehen sich auf Oktober 2024.
Unser Gast
Mag. Gregor Stickler war zum Zeitpunkt der Aufnahme Partner der Vergaberechtskanzlei Schramm Öhler. Er berät öffentliche Auftraggeber:innen und Bieter:innen im Vergaberecht.
Über Vergabe Insights
Einblicke & Erfahrungen statt Paragrafen & Theorie. Manuel Aghamanoukjan spricht mit Expert:innen, Auftraggeber:innen und Unternehmer:innen über Erfahrungen, Entwicklungen und Erfolgsfaktoren rund um öffentliche Ausschreibungen.
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Kapitel
- Intro
- Warum neue Beschaffungswege?
- Wie das Open-House-Modell entstand
- Rabattverträge als Ausgangspunkt
- Ablauf und Bedingungen des Open-House-Modells
- Wo das Modell an Grenzen stößt
- Beispiele aus Sozialbereich und Universitätskooperationen
- Rechtsschutz, Bekanntmachung und offene Fragen
- Das dynamische Beschaffungssystem
- Praxisbeispiele und Erfolgsfaktoren
- Wünsche für neue Vergabeverfahren
- Vergabeforum und Verabschiedung
Transkript
Gregor Stickler
Dass es so was wie ein Open-House-Verfahren gibt, wo ein öffentlicher Auftraggeber eindeutig etwas einkauft und man trotzdem sagt, das unterfällt nicht dem Vergaberecht, das kann nur der Europäische Gerichtshof.
Gesamtes Transkript anzeigen
Sina Löw
Vergabe Insights, der Podcast von auftrag.at. Wissen rund um Vergabeverfahren für Auftragnehmer und Auftraggeber. Wir geben Ihnen Einblicke und halten Sie über die Welt der Vergabe auf dem Laufenden.
Manuel Aghamanoukjan
Das österreichische Bundesvergabegesetz kennt 11 verschiedene Vergabeverfahren. Öffentliche Auftraggeberinnen haben dabei eine gewisse Freiheit in der Wahl des Verfahrens zur Vergabe ihrer Aufträge. Dennoch gibt es einige Verfahren, die besonders beliebt sind, wie die fast formfreie Direktvergabe oder das offene Verfahren. Jedoch kommt es immer häufiger vor, dass nur wenige oder gar keine Angebote eingehen oder dass die bevorzugten Vergabeverfahren den steigenden Anforderungen an Komplexität und Schnelligkeit der öffentlichen Beschaffungen nicht mehr gerecht werden. Können hier Verfahren wie das dynamische Beschaffungssystem Abhilfe schaffen oder das sogenannte Open-House-Modell, das im Vergabegesetz gar nicht vorkommt? Um diese Fragen zu klären und beide Verfahrensarten genauer zu betrachten, habe ich heute Mag. Gregor Stickler von der renommierten Vergaberechtskanzlei Schramm Öhler zu uns ins Studio eingeladen. Dazu noch ein wichtiger Hinweis: Diese Episode von Vergabe Insights entsteht in Zusammenarbeit mit Business Circle, dem Veranstalter des zweitägigen Vergabeforums. Dieses Forum ist seit über 20 Jahren die wichtigste Veranstaltung zum öffentlichen Auftragswesen in Österreich und findet 2024 am 10. und 11. Oktober erstmals im Museum für Angewandte Kunst statt. auftrag.at ist Kooperationspartner dieser Veranstaltung und wird vor Ort aktiv vertreten sein. auftrag.at ist Kooperationspartner dieser Veranstaltung und wird vor Ort aktiv vertreten sein. Unser heutiger Gast wird ebenfalls dort am 10. Oktober einen Vortrag halten, der sich intensiv mit dem Open-House-Modell beschäftigt. Bevor wir beginnen, möchte ich auch Herrn Stickler kurz unseren Zuhörer:innen vorstellen. Mag. Gregor Stickler ist seit über einem Jahrzehnt im Vergaberecht tätig und hat sich als anerkannter Experte etabliert. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Uni Wien sammelte er wertvolle Erfahrungen in namhaften Kanzleien und war unter anderem in Brüssel tätig, bevor er 2003 zu Schramm Öhler kam. Heute ist er Partner dieser Kanzlei und berät sowohl öffentliche Auftraggeberinnen als auch Bieterinnen in allen Bereichen des Vergaberechts. Wir freuen uns sehr, heute mit ihm über das dynamische Beschaffungssystem und das Open-House-Modell zu sprechen. Herzlich willkommen in unserem Podcast.
Gregor Stickler
Ja, vielen herzlichen Dank für die Einladung. Ich freue mich, dass ich da sein darf.
Manuel Aghamanoukjan
Wollen Sie zur Vorstellung noch ein bisschen was hinzufügen? Habe ich was vergessen oder ausgelassen?
Gregor Stickler
Nein, wunderbar. Vielen herzlichen Dank für die nette Einladung und für die Vorstellung. Ich kann vielleicht was ergänzen. Sie haben ganz am Anfang gesagt, es gibt eine Reihe von Vergabeverfahrensarten im Bundesvergabegesetz. Ein wesentlicher Teil meiner Beratungsleistungen, vielleicht auch der wirklich spannende Teil meiner Beratungsleistung, besteht oft darin, Gemeinsam mit dem Auftraggeber zu überlegen, OK, was ist eigentlich wirklich die beste Vorgangsweise für eine Beschaffung? Und seit ich im Vergaberecht tätig bin, gibt es da eine gewisse Entwicklung und es gibt immer wieder Verfahren, die gerade besonders modern sind oder gerade besonders gerne herangezogen werden. Und es gibt irgendwie auch immer die Tendenz auf österreichischer und auf europäischer Ebene, die Dinge einfacher zu machen, weil das Bild, das der öffentliche Auftraggeber und auch viele Bieter vom Vergaberecht haben ist, es ist relativ kompliziert und jetzt versucht man es einfacher zu machen und das passiert in der Praxis aber so, dass man Dinge hinzufügt und ob das dann wirklich immer einfacher ist, ist dann die Frage. Es wird auf jeden Fall bunter, breiter und und größer und neben diesen gesetzgeberischen Initiativen gibt es auch die Gerichte und das. Open-House-Verfahren, über das wir heute reden, das gibt es erst seit ein paar Jahren, weil das ist einfach in Wahrheit vom Europäischen Gerichtshof erfunden worden.
Manuel Aghamanoukjan
Das heißt, das gibt es nicht im österreichischen Bundesvergabegesetz, ist dort nicht geregelt auf.
Gregor Stickler
Nein, das ist dort nicht geregelt und das ist ein bisschen so ein Graubereich, wo man bisher sich vielleicht nicht ganz sicher war und da fällt das jetzt dem Vergaberecht oder nicht. Es gibt ältere Rechtsprechung auch bei uns von Verwaltungsgerichtshof, Verfassungsgerichtshof zu Zu sogenannten Direktverrechnungsverträgen und da hat man gesagt, ja, das ist irgendwie auch eine Beschaffung und gehört ins Vergaberecht hinein. Aber dass es so was wie ein Open-House-Verfahren gibt, wo ein öffentlicher Auftraggeber eindeutig etwas einkauft, nämlich eine Dienstleistung oder eine Lieferleistung, vielleicht auch eine Bauleistung, und man trotzdem sagt, das unterfällt nicht dem Vergaberecht. Das kann nur der Europäische Gerichtshof, das kann sonst niemand sagen und er hat es gemacht in in mittlerweile 2 Entscheidungen.
Manuel Aghamanoukjan
Also ja, wir haben ja auch viele Zuhörer:innen, die sich gut im Vergaberecht auskennen, aber andere nicht so sehr. Und ich glaube auch, soweit ich mich ein bisschen umgehört habe, ist das Open-House-Modell noch nicht so wahnsinnig verankert. Vielleicht können Sie für unsere Zuhörerinnen einmal so mal zusammenfassen, wie ist der Ablauf eines Open-House-Modells, wie funktioniert das?
Gregor Stickler
Ja, sehr, sehr gerne. Ich würd vielleicht eine kurze Geschichte erzählen, nämlich, wie ist es zu dieser Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof gekommen? Stellen Sie sich vor, Sie sind eine deutsche Krankenkasse und brauchen bestimmte Medikamente und dann ist es in Deutschland so, dass da sogenannte Rabattverträge ausgeschrieben werden. Also in dem Fall hat eine Gesundheitskasse, eine Krankenkasse in Deutschland gesagt, sie braucht Unternehmen, die ein Arzneimittel mit dem Wirkstoff Mesalazin vertreiben. Das ist irgendwas für Darmentzündungen. Na gut, und hat also gesagt: Ja, bitte, ich, ich brauche einen Vertragspartner, der liefert mir Arzneimittel mit dem Wirkstoff Mesalazin, aber er liefert es eigentlich nicht mir, sondern er liefert es den Apotheken und hat auch gesagt, ja, also ich hab gar nichts dagegen, wenn ich da jetzt mehr als einen Vertragspartner habe, weil warum denn nicht? Ja, wichtig ist nur, die müssen mir alle meinen Rabatt geben und hat diesen Vertrag abgeschlossen mit einem Großhändler und ein anderer Großhändler ist gekommen und hat gesagt, na Moment mal, das geht nicht, das hätte ja nach Vergaberecht ausgeschrieben werden müssen. Und der Europäische Gerichtshof hat sich die Situation angeschaut und hat gesagt: 'Na ja, OK, das ist natürlich eine Lieferung.' Und auch wenn dieses Medikament jetzt für den Patienten da ist und über die Apotheke vertrieben wird, gezahlt wird es trotzdem vom öffentlichen Auftraggeber von der Krankenkasse. Also eigentlich eine Lieferung, wie sie dem Bundesvergabegesetz unterliegt. Aber der springende Punkt ist jetzt, dass die Gesundheitskasse gesagt hat: 'Mir ist egal, wie viele Vertragspartner ich hier habe.' Und ich gebe die Bedingungen vor. Also, ich sag zum Beispiel 10% Rabatt musst du auf diese Arzneimittel geben und jeder, der mir das zusagt, bekommt von mir einen Rabatt, bekommt von mir, Entschuldigung, einen Vertrag. Und außerdem, ich entscheide dann gar nicht, von wem die Medikamente gekauft werden, sondern das entscheidet wer der Apotheker. Ja, und damit sind wir eben genau bei diesem springenden Punkt. Es entscheidet also ein Dritter, weiter, und es gibt einen Standardvertrag vom öffentlichen Auftraggeber. Und der Europäische Gerichtshof hat gesagt: Ja, also das ist zwar eine Beschaffung, aber sie unterliegt nicht dem Vergaberecht. Und wenn Sie mich jetzt gefragt haben, wie läuft das dann ab, so ein Verfahren, na ja, in Wahrheit ist es denkbar einfach. Der öffentliche Auftraggeber sagt, ich möchte bestimmte Leistungen zu ganz fixen Bedingungen haben und mir ist egal, ob ich hier jetzt einen, 10 oder oder 100 Vertragspartner habe, jeder bekommt einen Vertrag. Und Achtung, das hab ich vorher nicht dazu gesagt, das funktioniert natürlich nur, wenn man das transparent macht. Also heimlich zu sagen, ich würd mit wem anderen auch abschließen, das ist nicht genug. Aber wenn ich es transparent mache, eine Bekanntmachung schalte, eine europaweite Bekanntmachung schalte und sage, ja, jeder der kommt, bekommt von mir so einen Vertrag, ja, dann dann bin ich in dieser Vollausnahme zum Vergaberecht drinnen Und viel mehr muss ich als Auftraggeber eigentlich auch nicht tun. Bekanntmachung schalten, Unterlagen vorgeben und dann in Wahrheit warten, wer aller kommt und und mit jedem dann einen Vertrag abschließen.
Manuel Aghamanoukjan
Das klingt ja eigentlich so zum ersten Moment super sexy, eigentlich total einfach. Ich nehme ja fast mal an, das kann ja nicht jeder machen. Es wird wird nicht für jeden Auftraggeber, aber auch nicht für jede Beschaffung funktionieren, das Open-House-Modell. Was sind denn da sowas? Was ist da so eure Sicht, was, wenn jetzt jemand kommt und sagt, ihr möcht das gern machen, Was sind aus Ihrer Sicht, die ja, es geht deswegen oder deswegen, was, was, wie beraten Sie da Ihre Fragen stellen oder Ihre Klienten dann?
Gregor Stickler
Also, man muss sich noch mal den großen Unterschied zu einem normalen Vergabeverfahren vergewärtigen. Ich treff keine Auswahlentscheidung und damit hab ich potentiell 100 Vertragspartner und ich muss diesen 100 Vertragspartnern auch die Bedingungen vorgeben. Das heißt, ich hab keinen Wettbewerb. Ich muss mich also in dem Markt sehr gut auskennen. ich muss wissen, was die Konditionen sind und ich muss potenziell einen einen Bedarf haben, der das trägt, dass ich da 100 Vertragspartner habe. Ja, das ist das eine. Ich mein, stellen Sie sich vor, man würde jetzt sagen, ich kaufe Autos um 10000€ das Stück und mir ist völlig egal, welches Auto das ist. Das würde nicht funktionieren. Ich muss relativ gut beschreiben können, was der Bedarf ist und dieser Bedarf muss von vielen Bietern, von vielen Anbietern am Markt sinnvollerweise erfüllt werden können. Ich schaff mir also einen Pool. Und das zweite große Thema ist, ich darf nicht auswählen. Es funktioniert also nicht zu sagen, ich kaufe hier Medikamente und überleg mir dann, von wem ich diese Medikamente beziehe, sondern ich brauch eigentlich immer einen Dritten oder eine eine objektive Stelle, die dann entscheidet, was eingekauft wird.
Manuel Aghamanoukjan
Und da hilft auch beim Beispiel zu bleiben, Medikament auch die Vorgabe, es muss zum Beispiel 10% dieses Wirkstoff, den sie vorher erwähnt haben, ich hab jetzt nicht, weiß nicht auswendig, Mesalazin, Mesalazin, danke schön, aber wenn dieses Medikament diese ausreichende Wirkstoff hat, dann ist es quasi auch von der Marke wahrscheinlich vollkommen egal, was geliefert.
Gregor Stickler
Ist, ganz egal. Ja, das sind so diese berühmten Generika, die gibt es halt von, weiß ich nicht, wenn eben der Schutz mal abgelaufen ist, dann kann das im Prinzip jeder herstellen. Natürlich darf ich sagen, das muss eine bestimmte Qualität haben und gerade im Medizinproduktebereich oder im im Medikamentenbereich ist das ja ohnehin auch sehr stark gesetzlich geregelt. Aber aber selbst wenn es das nicht wäre, ich könnte hergehen und sagen, jeder der hier ein Produkt anbieten möchte, der muss auch mir nachweisen, dass das Produkt die Qualität hat. oder ich prüfe es auch, damit jemand zugelassen wird, prüfe ich, ob das Produkt diese Qualität hat. Aber was ich dann nicht machen kann, ist, ich kann nicht sagen, O. K., deine Qualität ist höher, du kriegst mehr Punkte und deine ist niedriger, du kriegst weniger Punkte. Nein, ich kann wirklich nur Mindestlatten aufstellen.
Manuel Aghamanoukjan
Genau, weil sonst ist es in dieser in der Auswahlentscheidung da drinnen, genau, die Sie vorhin erwähnt haben. Diese Gerichtsentscheidung beziehungsweise die hat ja wahrscheinlich dann begründet, eben die Möglichkeit, dieses Modell zu verwenden, von der zeitlichen Schiene her, was reden wir da, seit wann gibt es diese Möglichkeit und.
Gregor Stickler
Na ja, also der Europäische Gerichtshof, der legt ja immer nur das Vergaberecht schon aus, so wie es da ist. Er hat das 2016 entschieden und seitdem gibt es da eine eine Rechtssicherheit und dann gab es noch mal eine Entscheidung 2018. Und es ist ja ganz interessant, im im Vergaberecht braucht sowas immer ein bisschen. Ich hab das Gefühl, dass jetzt in den letzten Handvoll Jahren, in den letzten paar Jahren, ist das so angekommen bei öffentlichen Auftraggebern, dass es diese Möglichkeit auch gibt. Hat vielleicht auch der Beratungsmarkt das für sich entdeckt und ja, man geht immer gern zum Kunden und sagt, du, ich hab da eine neue Idee für dich, das passt eigentlich noch besser als ja, früher haben wir vielleicht eine Rahmenvereinbarung ausgeschrieben und jetzt sparen wir uns das und sind gar nicht im Vergaberecht und machen ein Open-House-System.
Manuel Aghamanoukjan
Ich verstehe, weil die Herausforderung, wahrscheinlich wartet man noch ein Erster, der dieses Verfahren einmal macht, dieses und schauen, wie das funktioniert, ob das nicht irgendwie beeinsprucht wird, ein Ähnliches, ich verstehe, das ist sehr spannend. Also die, die Tatsache, dass die so, wie sie sagen, diese Beratungstrends oder auch eben, das find ich ganz nicht unspannend, macht natürlich Sinn, weil öffentliche Auftraggeber ja erfahrungsgemäß ein gewisses Sicherheitsgefühl haben wollen, zu sagen, OK, mir ist klar, absolut.
Gregor Stickler
Ich sag immer, das ist eigentlich unser Hauptprodukt, das ist Sicherheit. Also wir geben unseren Kunden Sicherheit, dass das, was hier passiert, rechtskonform ist und und und gut über die Bühne geht und sie nicht in der Zeitung stehen et cetera.
Manuel Aghamanoukjan
Gibt es aus ihrer Sicht dann typische Branchen, also eine haben wir ja schon erwähnt, also Gesundheits Gesundheitsbereich, Medikamente als Beispiel, gibt es auch noch aus ihrer Erfahrung nach Branchen oder oder Beschaffungsgegenstände Bereiche, wo es Sinn macht aus ihrer Sicht oder Erfahrung auch oder.
Gregor Stickler
Ja, also gibt es einige auch sehr stark der Sozialbereich. Wir haben zum Beispiel ein Open-House-Modell gemacht für Gutscheine für für von Armut betroffene Menschen. Also, da sind wir hergegangen und haben gesagt, OK, welcher Möbellieferant am Markt ist bereit, ein Gutschein zu unseren Bedingungen auszugeben und für diesen Gutschein muss er mindestens ein Bett, ein Kasten und ein Tisch dann liefern und jeder, der das macht, ja bekommt einen Vertrag mit uns und die Person, die geförderte Person sozusagen, die sucht dann aus, ob sie zum X. oder zum Y. geht und beim beim Lutz oder beim Leiner, gibt es den, gibt es den noch? Ja, das ist gute Frage oder wo auch immer einkauft.
Manuel Aghamanoukjan
Ja, sind wir ja genau dieselben, dieselben Ikea, Ikea, ja, die dieselben Charakteristika, wie wir es vorher erwähnt haben, ist immer sehr spannend, natürlich dann die unterschiedlichsten Beschaffungsbereiche, wo ich dann ähnliche Verfahren habe.
Gregor Stickler
Aber, aber das ist natürlich, wie soll ich sagen, wenn man darüber nachdenkt, kommt man drauf, da gibt es noch viele andere Möglichkeiten. Ich hab zum Beispiel eine Universität beraten, die Kooperationen hat mit Universitäten in Drittstaaten und im Rahmen dieser Kooperation müssen diese Universitäten auch Leistungen erbringen. Und jetzt stelle man sich mal vor, man zwingt Universitäten in Asien oder Südamerika in ein in ein österreichisches Vergabeverfahren. Na, die scheitern an vielen Dingen und es ist auch sehr, sehr mühsam. Aber wenn man sagt, na gut, ich nehm ja eigentlich eh jeden für dieses Programm, der hier mitmachen möchte und der muss nur bestimmte Zulassungshürden überspringen, dann funktioniert das natürlich genauso. Und ich, ich bin halt viel flexibler, weil die vielen, vielen Paragraphen des Bundesvergabegesetzes nicht gelten. Heißt aber natürlich nicht, dass nix gilt.
Manuel Aghamanoukjan
Ich hab jetzt gerade kurz gelächelt bei der Aussage, muss ja zu sagen, Sie haben gleich eine Frage, die werde ich dann aufgelegt und die wir jetzt gleich noch mal stellen. Sehen Sie dann das Open-House-Modell, weil das, ich hör mal raus, dass es einen gewissen Erfolg hat und dass es funktioniert. Wäre das dann auch eine Anregung zu sagen, O. K., wäre auch mal die Idee, dann auch im österreichischen Bereich, im Bundesvergabe, weil diese 11 Vergabeverfahren heißt ja nicht, dass das hier in Stein gemeißelt ist. Man könnte sich ja noch mehr überlegen, wär es auch aus Ihrer Sicht eine Inspiration, das auch in Österreich irgendwie aufzunehmen?
Gregor Stickler
Österreichische Gesetzgeber könnte das natürlich aufnehmen. Ja, das ist nicht verboten, er darf das regeln, auch wenn es jetzt europarechtlich keine Regeln dafür gibt. Ich kann es mir ehrlich schwer vorstellen, dass der Gesetzgeber das machen wird, weil was ist genau der Mehrwert, wer hätte jetzt etwas davon? Der einzige Mehrwert, den man generieren könnte, wenn man es ins Bundesvergabegesetz aufnimmt, ist, dass man es dem Rechtsschutz unterwirft in Wahrheit Und damit Rechtssicherheit für die Auftraggeberschaft, weil unser aller Lieblingswort Präklusion auf der einen Seite und auf der anderen Seite natürlich auch ein sinnvoller Rechtsschutz für die Bieterschaft. Also das wäre vielleicht wünschenswert, aber ich bin mal skeptisch, ob man diesen Bedarf hier sieht.
Manuel Aghamanoukjan
Ja, also gut, das ist eine gute Frage, philosophische. Also ja, ich könnte mir noch vielleicht vorstellen, Sie haben es eh vorher erwähnt, auch vielleicht ist da noch die Motivation höher für Auftraggeber, das auch öfters zu verwenden, weil wir sehen nicht. kann ich ja, weil wir ja eine Vergabeplattform betreiben, wir sehen die Probleme. Also man sieht es ja auch in den in den Daten auch vom europäischen Rechnungshof über die Vergabetätigkeit, wo ja teils wirklich Schwierigkeiten sind, dass ich Angebote zu bekommen, eine Antwort zu bekommen. Genau, also sie haben es eh vorher gesagt, viele in eine Blackbox, das könnte natürlich helfen.
Gregor Stickler
Aber aber natürlich könnte man dem Auftrag geber hier auch helfen, das durchzuführen. Ein Beispiel, es gibt kein Formular, ist ja ganz lustig, der Europäische Gerichtshof sagt, du musst es europaweit bekannt machen und dann sucht man auf den österreichischen Plattformen und man sucht bei bei TED europaweit und es gibt kein Formular und dann steht man irgendwie da und sagt, na gut, wie mach ich es jetzt genau bekannt, viele machen dann ein offenes Verfahren, andere wählen die Vorinformation und dann schreibt man halt irgendwo in. in ein in ein Kommentarfeld in der Bekanntmachung hinein. Nein, nein, es ist kein offenes Verfahren, es ist ja ein Open House, es unterliegt gar nicht. Also das sind alles irgendwie Workarounds, die funktionieren. Sowas wär natürlich schon wünschenswert, absolut.
Manuel Aghamanoukjan
Ja, auf jeden Fall und daher wird es auch Betreiber und Vergabeplattform wie wir sind und helfen, wenn das zum Beispiel eben zumindest auch im im entsprechenden Schema zum Beispiel verankert ist, weil ich hab es mir auch dann im Vorfeld ein bisschen recherchiert. Genau deswegen ist es schwieriger, zum Beispiel bei Bekanntmachungen Bekanntgaben hier auch zu finden, wie viele Verfahren wurden gemacht, genau wie sie gesagt haben, weil es jeder ein bisschen bisschen anders macht.
Gregor Stickler
Ja, und da muss man jetzt schon ehrlich sagen, ein bisschen Restunsicherheit und Rechtsunsicherheit besteht dann, weil erstens auf solche Fragen, welches Formular wählst du, gibt es nicht die eine richtige Antwort. Und zweitens, es ist ja nicht so, dass das in einem rechtsfreien Raum dann stattfinden darf. Also auch für so ein Open-House-Modell gelten die europäischen Grundsätze und was heißt das jetzt genau? Und in Wahrheit ist das ganze Bundesvergabegesetz mit all seinen Paragraphen nur dafür da, die europäischen Grundsätze umzusetzen und die innerstaatlichen, aber aber im im Wesentlichen, sagen wir mal, die europäischen Grundsätze umzusetzen. Na gut, und jetzt habe ich stattdessen 0. ich habe keine Vorgabe, außer dass ganz klar ist, wenn es einen eine grenzüberschreitende Bedeutung hat, dann muss ich mich an die Grundsätze halten, also an Transparenz, an Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung. Aber was heißt das in einer bestimmten Situation? Und ja, damit, damit ist es natürlich ein spannendes Feld und und wir sind, auch wenn das jetzt schon 2016 war, diese Entscheidung in vielen Dingen steht man noch am Anfang. Viele Dinge hat die Rechtsprechung einfach noch nicht entschieden und dann bist du als Berater natürlich gefordert.
Manuel Aghamanoukjan
Das ist aber, das ist, ist das spannend für Sie? Also, ich glaube schon, oder? Das ist ja dann echt interessant. Ja, natürlich, aber ich nehme ja an, dass Sie in der Beratungssituation ja eh auch dem Auftraggeber genau das sagen, was Sie mir jetzt gesagt haben, dass es jetzt eben eine gewisse Rechtsunsicherheit noch betrifft, aber es macht Sinn. Also von dem her, also das ist ja nicht unspannend. Sie gestalten da jetzt eigentlich sozusagen ein bisschen die Entwicklung dieses Verfahrens eigentlich irgendwie dann mit.
Gregor Stickler
Ja, na ja, also ich hoffe nicht allzu sehr, weil wirklich mitgestalten würde ich sie dann, wenn ich vor Gericht landen würde. Ich gehe dann eher den Weg in in solchen Fällen zu sagen, na ja, du, dann machen wir doch eine normale Ausschreibung. Es gibt Auftraggeber, die das anders machen, es ist ganz interessant. Ich hab im in der Recherche für meinen Vergabeforumsbeitrag schaut man sich natürlich um, was schreiben andere so aus und da gibt es sehr abenteuerliche Geschichten auch. Also in in Deutschland werden hier Dinge als Open House ausgeschrieben, wo man sich denkt, na gut, aber aber wenn du jetzt Planungsleistungen für eine Autobahn im Open House ausschreibst, wer plant dann eigentlich diese Autobahn? Wer entscheidet denn das? Darüber schweigen sich solche Unterlagen dann meistens aus, aber aber die Frage ist für mich nicht beantwortbar. Also ja, ich denke, du musst als Berater hier natürlich die Risiken aufzeigen, aber auch einfach die Grenzen aufzeigen.
Manuel Aghamanoukjan
Sehr spannend, da könnten wir noch länger drüber reden, aber ich will ja auch dann, wir haben uns vorher abgesprochen, dass wir nicht auch irgendein Vortrag am Vergabe, keine keine Sorge vorwegnehmen wollen. Da kommt noch viel mehr, da kommt noch viel, sehen Sie wunderbar, das ist gut. Ja, also zusammengefasst, total spannend, wär vielleicht auch doch interessant und auch ob es ins Gesetz dann eben vielleicht auch den Weg hinein findet, um eine gewisse Rechtssicherheit herzustellen. Ein anderes, das eigentlich das zweite Verfahren, wo uns uns vorgenommen haben, heute zu reden, das ist im Bundesvergabegesetz, nämlich das dynamische Beschaffungssystem. Ich glaube auch, das ist ein bisschen bekannter. Also, das ist schon, ich weiß nicht, wie Sie das einschätzen. Ich hab auch ein bisschen noch recherchiert und auch was ich so bei unserer Vergabeplattform seh, das kommt stärker.
Gregor Stickler
Das kommt ja, aber es kommt eben auch stärker. Deshalb hat es mir auch gefallen, dass wir die 2 Themen zusammenfassen, weil es sind beides so ein bisschen moderne Vergabethemen.
Manuel Aghamanoukjan
Das war auch Ihr Vorschlag, den hab ich dann gleich aufgenommen. Danke dafür. Ja, dynamisches Beschaffungssystem: Wie unterscheidet sich das von den anderen, den bekannten Vergabeverfahren? Warum ist es ein bisschen moderner? aus ihrer, aus ihrer.
Gregor Stickler
Na ja, es ist einmal modern, insofern als es momentan verstärkt ausprobiert wird und das ist gut und das macht Spaß und das machen wir natürlich auch sehr gerne. Wie unterscheidet es sich von anderen Vergabeverfahren? Na ja, es ist eine ganz interessante Mischung. Der springende Punkt ist auch hier, dass ich mir mit einer ersten Stufe, so einer Zulassungsstufe, ähnlich wie beim Open House, also ich such mir mal geeignete Unternehmen und lasse die dann zu. Und mit dieser Zulassung kann ich mir einen Pool an Unternehmen schaffen für eine bestimmte Leistung. Und das eine Besondere ist jetzt, dass diese Zulassung nicht nur am Anfang erfolgen kann, sondern jederzeit. Also, es kann jederzeit ein Unternehmer, der von diesem dynamischen Beschaffungssystem hört und der sagt, ja, ich bin in diesem Markt tätig, ich erfülle die Mindestanforderungen, der kann dem beitreten. Das ist jetzt auch eben ein großer Unterschied zur Rahmenvereinbarung, die schreibe ich einmal aus und dann habe ich vielleicht auch einen Pool, aber ich habe, ich habe eben diesen diese eine Ausschreibung gehabt und später, wenn ich weiß nicht, ein ein neues Produkt auf den Markt kommt, na ja, dann muss ich irgendwie meine Rahmenvereinbarung anpassen und hab hab halt vielleicht Sorge, ob das dann überhaupt noch geht. Beim dynamischen Beschaffungssystem ist das etwas entspannter, weil da kann ich ja sagen, na gut, es kann ja jederzeit jemand dazukommen. Und wenn es jetzt neue Produkte am Markt gibt, eine neue Produktgeneration am Markt gibt, dann ist das im dynamischen Beschaffungssystem einfach eleganter lösbar als in der Rahmenvereinbarung. Ja, was kann sie, was kann es nicht, das dynamische Beschaffungssystem? Ich kann nicht, ich kann nicht verhandeln. Also, es ist so bisschen eine Mischung aus Rahmenvereinbarung. und nicht offenem Verfahren. Und das heißt, ich, ich gebe auch hier, da sind wir jetzt wieder bei einer Parallele zum Open-House-Modell, ich gebe auch hier eigentlich ziemlich gut vor, welche Leistungen ich haben möchte. Da darf es aber natürlich dann schon auch Qualitätskriterien, Zuschlagskriterien geben, aber aber aber vielleicht sollten die eher ein bisschen einfacher gehalten sein. Und dann ist es besonders gut geeignet eben für Beschaffungen, wo ich einen regelmäßigen oder wiederkehrenden Bedarf habe, wo ich mir einen Pool schaffen möchte und wo die Leistungen vielleicht nicht allzu kompliziert sind. Also ganz gut beschreibbar, ganz gut am Markt verfügbar, das würde ich sagen.
Manuel Aghamanoukjan
Können Sie noch ein paar nur Beispiele geben, so konkrete Beispiele, auch Ihre Erfahrungen noch, welche Beschaffungen also beispielhaft sich bei seinem Beschaffungssystem wiedergefunden haben.
Gregor Stickler
Na ja, eigentlich ist hier auch das Spektrum wieder ziemlich groß. Ich kann das natürlich machen bei bei Standardprodukten, durchaus auch komplizierteren Standardprodukten. Ich kann Laptops zum Beispiel in einem dynamischen Beschaffungssystem ausschreiben oder was auch gemacht wird, sind Lebensmittel. Ich kann Produkte wie Photovoltaikanlagen in einem in einem dynamischen Beschaffungssystem ausschreiben, das ist glaub ich, besonders gut geeignet, weil sich der Markt hier relativ schnell ändert und damit kann ich auch auf veränderte Produktqualitäten reagieren und Technologiesprünge gut abbilden. Ja, aber das das Spektrum ist groß, wir haben auch zum Beispiel einmal in einem dynamischen Beschaffungssystem Flugleistungen für Waldbrandbekämpfung ausgeschrieben, auch sowas ist möglich.
Manuel Aghamanoukjan
O. K., das sagt dann, wer Vergabe, Beschaffung ist langweilig, also man sieht, Spektrum ist total groß, es.
Gregor Stickler
Ist ein ein ein weites Feld.
Manuel Aghamanoukjan
Ja, ich verstehe, Gibt es aus Ihrer Sicht so kritische Erfolgsfaktoren, wo Sie sagen, das muss erfüllt sein, sollte erfüllt sein, dass ich da dieses Verfahren, das dynamische Beschaffungssystem, erfolgreich aufsetzen kann?
Gregor Stickler
Ja, also die gute Beschreibbarkeit der Leistung, das ist sicher ein Thema, dass ich nicht verhandeln muss, dass es vielleicht auch den Markt gibt. Ich glaub, das ist sehr, sehr wichtig. Das ist jetzt eben nicht etwas, womit der Markt schon viel zu tun gehabt hat und damit brauche ich irgendwie einen Markt, wo ich wirklich dann einen Pool bilden kann, wo ich auch die Angst vor dem Unbekannten ein bisschen nehmen kann. Vielleicht ein Erfolgsfaktor ist auch, dass ich den Markt abhole und vorher im Wege einer Informationsveranstaltung oder welche Formen so eine Markterkundung auch immer haben kann, dem Markt erkläre, was ich da jetzt vorhabe. Und ich glaub, dann geht sehr, sehr viel. Ja, also auch auch Bauleistungen, also wir haben durchaus auch einfachere Instandhaltungsleistungen schon im dynamischen Beschaffungssystem vergeben.
Manuel Aghamanoukjan
Das heißt, diese gute Marktkenntnis ist ein bisschen parallel auch zum Open-House-Modell, das haben Sie vorher auch erwähnt, das sind eigentlich beides Verfahren, wo ich als Auftraggeber vorher den Markt eigentlich ganz gut kennen sollte.
Gregor Stickler
Ja, das kann natürlich nie schaden. Ja, aber Sie haben vorher diese aktuelle Untersuchung des Rechnungshofs, Europäischen Rechnungshofs, zitiert, der gesagt hat, ja, in den letzten In den letzten, wie war das, 5 Jahren, ist die Hälfte der Bieter weggefallen im Durchschnitt in einem Vergabeverfahren. Wie soll ich sagen, manchmal reichen dir auch schon eine Handvoll. Also, die Zeiten, wo man da jetzt unbedingt 10 Angebote haben muss, die sind vielleicht gerade nicht oder vielleicht kommen sie gerade wieder, wenn es der Wirtschaft nicht so gut geht. Dann ist die Bereitschaft, sich öffentlichen Vergabeverfahren zu stellen, der Markt vielleicht wieder größer. Aber man kann auch Vergabeverfahren mit drei, vier, fünf Bietern gut über die Bühne bringen.
Manuel Aghamanoukjan
Von von der von der von der Art des Auftraggebers, von der Größe ist es auch, klingt es fast nach eher eher Verfahren, dass für größere, also sagen wir so einen größeren Bedarf vor allem, wahrscheinlich sinnvoll ist. Heißt das automatisch nur für größere Auftraggeber aus ihrer Erfahrung?
Gregor Stickler
Na ja, nein, das muss es nicht unbedingt heißen, aber es ist, glaub ich, schon ganz gut, wenn ich einen größeren, einen regelmäßigeren Bedarf habe.
Manuel Aghamanoukjan
Macht es doch Sinn, Sie haben das, ich hab vorher das Begriff Poolen gehört, Macht das Sinn dann bei sowas auch, dass sich dann die Auftraggeber auch zusammenschließen und sagen, ich habe einen größeren Bedarf, geht das überhaupt?
Gregor Stickler
Na, das geht schon. Ja, natürlich, also das ist eine Möglichkeit, das das wird auch gemacht, wird manchmal noch zu wenig gemacht, weil natürlich ist die öffentliche Auftragsvergabe auch ein strategisches Instrument für einen Auftraggeber, aber Sinn machen wird es allemal.
Manuel Aghamanoukjan
Gut, das war mal recht spannend. Danke mal für die intensive Darstellung von beiden Verfahren. Ich glaub gerne, man sieht auch, dass es eben abseits vom, ich sag immer, offene Verfahren als klassisches, man ist ja auch gut, mit dem kann man auch einiges machen. Ich glaube aber auch, und das ist auch die Entwicklung, Sie haben es doch angesprochen: Ich hatte jetzt auch eine Aufnahme mit Herrn Dr. Fruhmann. Da haben wir einen Rückblick gemacht, dass doch in den letzten fünf Jahren relativ viel in der Welt und in Österreich passiert ist, worauf die Beschaffung reagieren muss. Also vielleicht wird es da wirklich auch an der Zeit mit den Verfahren eben hier entsprechend zu reagieren.
Gregor Stickler
Ja, Ja, das war zum Beispiel auch in der Coronazeit, war dieses Thema mit Open House und dynamischen Beschaffungssystem, das waren durchaus Verfahren der Wahl. Also ich kann natürlich COVID-Tests auch in einem Open-House-Verfahren oder in einem dynamischen Beschaffungssystem vergeben und ist vielleicht nicht die schlechteste Idee. Also das, das ist schon das Vergaberecht hat schon sehr viele Instrumente. in Wahrheit. Ja, man muss das Richtige finden, man muss das Richtige anwenden, man muss dann auch den richtigen Markt dafür finden.
Manuel Aghamanoukjan
Das war ja fast schon das perfekte Schlusswort, aber ich hab, wir haben uns in der Vorbereitung gesagt, ich hab noch eine Schlussfrage mir vorbereitet und hab sie nicht vorgewarnt. Nein, es ist, glaub ich, relativ leicht. Stellen Sie sich mal vor, Sie bekommen jetzt einen Auftrag vom Bundesministerium von der Justiz, sich jetzt ein neues Vergabeverfahren zu überlegen, das perfekte, von mir das perfekte oder ja, ein neues innovatives Vergabeverfahren zu überlegen. Was werden so Grundsätze, die Sie da gerne, wenn Sie das vollkommen frei gestalten könnten? Was würden Sie da für Grundsätze aus Ihrer Sicht?
Gregor Stickler
Also ich find, ich find, es gäbe ein Verfahren, das relativ einfach wäre und klar wäre und wirklich viel bringen würde, nämlich die Kombination aus einem offenen Verfahren mit Verhandlungsmöglichkeit. Also, dass ich mir diese erste, wie soll ich sagen, manchmal doch ein bisschen fade blutleere Präqualifikationsstufe spare und Angebote bekomme und dann gleich verhandle. Und natürlich, wenn man das dann kombinieren könnte mit so etwas wie einem dynamischen Beschaffungssystem und einer Rahmenvereinbarung, das wäre super. Ja, und dann, was ich mir noch, die Wunschliste ist immer groß. Was ich mir noch wünschen würde, ist eigentlich, dass man die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung im ganzen Unterschwellenbereich anwendbar macht, zumindest bei Liefer und Dienstleistungen. Ich weiß, da gibt es natürlich Bedenken in rechtlicher Hinsicht, aber ich finde, man könnte sich das trauen und das würde auch sehr, sehr viel bringen, weil ein Verhandlungsverfahren über eine Planungsleistung im Wert von 210.000 Euro, das geht sich nicht aus.
Manuel Aghamanoukjan
Ja, also ich hoffe jetzt, weil haben ja einige vom Bundesministerium für Justizen zugehört. Also da gäbe es ein paar gute Ideen, eine Wunschliste, die gar nicht einmal so lang ist. Ich glaube, da werden auch viele öffentliche Auftraggeber recht begeistert sein und ich glaub, Bieter auch.
Gregor Stickler
Ich muss jetzt aber der Fairness halber schon 1 dazu sagen, meine erste Idee mit dem offenen Verfahren mit Verhandlungsmöglichkeit, das kann das Bundesministerium für Justiz natürlich nicht umsetzen. Da müsste man ein bisschen anklopfen bei der nächsten EU-Vergaberichtlinie.
Manuel Aghamanoukjan
Ja, mal schaut, ob das funktioniert. Das ist auch, auch Das wäre eine Möglichkeit. Warum nicht? Dann sag ich einmal Dankeschön. Ich glaub aus dem heutigen Gespräch haben wir echt jetzt super interessante und wertvolle Einblicke in die Möglichkeiten von vielleicht nie noch nicht so bekannten Verfahren. Über das Open-House-Modell und das dynamische Beschaffungssystem gehört auch danach natürlich die Wunschliste für ein perfektes Verfahren. Wenn Sie generell auch mehr darüber erfahren möchten, wie Sie vor allem das Open-House-Modell in der eigenen Praxis anwenden können, wie gesagt, es gibt dann am 10. Oktober das Vergabeforum, wo es auch hier dann den Vortrag gibt. Wo wir noch stärker, noch mehr ins Open-House-Modell ein eintauchen werden, sag ich mal Dankeschön. Dann noch mal der Hinweis, das Vergabeforum findet eben am 10. und am 11. Oktober im MAK in Wien statt. Und nutzen Sie auch die Gelegenheit, den Vortrag noch zu hören, noch mehr zum Open-House-Modell, aber auch mit sich mit anwesenden Expertinnen und auch Vortragenden auszutauschen. Auch wir von auftrag.at sind vor Ort. Wir machen einen Praxisworkshop zum Thema praktische Tipps für die erfolgreiche elektronische Vergabe und wenn Sie Tickets haben wollen, die können Sie online erwerben. Und noch ein kleiner Spartipp mit dem Gutscheincode auftrag.at: Sparen Sie 100 Euro beim Ticketkauf. Dazu einfach bei der Onlineanmeldung im Feld Gutscheincode auftrag.at eingeben. Ja, ja, fürs Kommen und vielen Dank für das spannende Gespräch.
Gregor Stickler
Sehr gerne, und ich kann mich Ihnen nur anschließen. Ja, dann sehen wir einander am 10. Oktober Und vielen herzlichen Dank für für diesen Podcast. Heute war für mich das erste Mal eine interessante und schöne Erfahrung und ich hoffe, es ist war das eine oder andere interessante für die Zuhörerinnen und Zuhörer dabei.
Manuel Aghamanoukjan
Da bin ich sicher. Danke vielmals, sehr gerne. Das war es für dieses Mal von Vergabe Insights. Allen Zuhörerinnen und Zuhörern sage ich danke fürs Einschalten und freue mich, wenn Sie das nächste Mal wieder mit dabei sind, wenn Ihnen die Folge gefallen hat. Lassen Sie uns gerne eine Bewertung da und teilen Sie unseren Podcast mit Kolleginnen und Kollegen. Sollten Sie Fragen oder Feedback haben, schreiben Sie uns eine Nachricht an podcast@auftrag.at. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Sina Löw
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