Wertgrenzen
Unter Wertgrenzen versteht man betragliche Grenzen in Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen, an die besondere Folgen geknüpft sind. Dadurch wird unter anderem zwischen dem Ober– und dem Unterschwellenbereich differenziert und festgelegt, ab welcher betraglichen Grenze Vergabeverfahren mit Bekanntmachung gewählt werden müssen. Auftraggebern steht es jedoch frei, niedrigere Werte festzulegen, und somit intern strengere Bestimmungen vorzusehen.

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