Sittenwidrigkeit
Sofern ein Geschäft gegen die guten Sitten verstößt, ist es nichtig. Sittenwidrig ist was dem Rechtsgefühl der Rechtsgemeinschaft, also aller billig und gerecht Denkenden, widerspricht.
Die Korrektheit dieses Inhalts wurde von einer Rechtsanwaltskanzlei geprüft.
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