Primärrecht
Das Primärrecht ist das ranghöchste Recht der Europäischen Union. Zum Primärrecht zählen unter anderem die Gründungsverträge, die Beitrittsverträge sowie die Grundrechtcharta.
Die unionsrechtlichen Grundsätze der Verträge der Europäischen Union sind bei Vergabeverfahren sowohl im Ober– als auch im Unterschwellenbereich zu berücksichtigen.

Wir sind Österreichs Plattform für öffentliche Ausschreibungen
Finden Sie passende Ausschreibungen und sichern Sie sich lukrative öffentliche Aufträge.
Wir durchsuchen über 500.000 österreichweite & EU-weite Ausschreibungen für Sie.