Juristische Personen privaten Rechts

Juristische Personen des Privatrechts sind Rechtssubjekte. Zu den juristischen Personen des Privatrechts zählen nach Privatrecht gegründete Personenvereinigungen (AG, GmbH, Verein) oder Vermögensmassen, wenn ein Vermögen einem bestimmten Zweck gewidmet ist (z.B. Stiftungen oder der ruhende Nachlass).

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