Vergabe im digitalen Wandel: Mehr Daten, mehr Risiko?
Die öffentliche Vergabe wird digitaler, doch wer mit schlechten Daten arbeitet, riskiert Intransparenz, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsnachteile.
Die öffentliche Vergabe wird digitaler, doch wer mit schlechten Daten arbeitet, riskiert Intransparenz, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsnachteile.
Die Novelle zum BVergG 2026 ist da: Jetzt mitreden und Stellung nehmen, bevor neue Regeln für Ausschreibungen und Vergaben gesetzlich verankert werden.
Der EuGH erlaubt die Vergabe von Einzellosen zum günstigsten Gesamtpreis, solange die Regeln klar in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt sind.
Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhöht die Transparenz in Vergabeverfahren: Öffentliche Stellen müssen Verträge ab 100.000 € künftig proaktiv veröffentlichen.
Die neue Schwellenwerteverordnung ist seit Juli 2025 in Kraft: Öffentliche Aufträge bis 143.000 Euro können nun direkt vergeben werden. Wir zeigen, welche Betragsgrenzen aktuell gelten.
Wettbewerbsvorteile wie Wissensvorsprung oder Beihilfen sind nicht automatisch unzulässig. Entscheidend ist, wie Auftraggeber:innen fair und transparent damit umgehen.
Der EuGH urteilt: Gesetzliche Konzessionsverlängerungen ohne Vergabeverfahren sind rechtswidrig. Unternehmen sollten sich auf neue Ausschreibungen und Vergabeverfahren einstellen.
Der EuGH bestätigt: Unternehmen aus Drittstaaten haben keinen automatischen Zugang zu EU-Vergabeverfahren – nationale Stellen dürfen sie aus dem Verfahren ausschließen.