Schwellenwerteverordnung 2025: Mehr Direktvergaben, aber nicht für alle Unternehmen
Die Schwellenwerteverordnung 2025 erleichtert Direktvergaben – aber nur für Unternehmen, die aktiv sichtbar sind und gezielt Beschaffer:innen ansprechen.
Die Schwellenwerteverordnung 2025 erleichtert Direktvergaben – aber nur für Unternehmen, die aktiv sichtbar sind und gezielt Beschaffer:innen ansprechen.
Die neue Schwellenwerteverordnung ist seit Juli 2025 in Kraft: Öffentliche Aufträge bis 143.000 Euro können nun direkt vergeben werden. Wir zeigen, welche Betragsgrenzen aktuell gelten.
Das Regierungsprogramm 2025 bringt höhere Vergabeschwellen, mehr Direktvergaben und strengere Nachhaltigkeitskriterien. Was bedeutet das für Unternehmen bei öffentlichen Ausschreibungen?
Die Schwellenwerteverordnung 2023 wurde bis 31. Dezember 2025 verlängert, womit die höheren Schwellenwerte auch für 2024 und 2025 gelten werden.
Dr. Michael Fruhmann, Leiter der Stabstelle im Bundesministerium für Justiz, bestätigte die Verlängerung der Schwellenwerteverordnung bis 2025. Die Zustimmung der Bundesländer steht noch aus.
Die österreichische Schwellenwerteverordnung, die insbesondere die Direktvergabegrenze von EUR 100.000 festlegt, soll gleich bis Ende 2025 verlängert werden.
Die Schwellenwerte für die Jahre 2024 und 2025 werden leicht angehoben. Mit 1. Jänner 2024 gelten somit folgende Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge.
Der geschätzte Auftragswert entscheidet darüber, ob die Vergabe EU-weit bekannt zu machen ist, oder ob etwa eine Direktvergabe zulässig ist.
Die Schwellenwerteverordnung 2023 wurde bis 31. Dezember 2023 verlängert. Nun bleiben die höheren Schwellenwerte bis Ende des Jahres erhalten.
Laut Rundschreiben des Bundesministerium für Justiz (BMJ), welches am 23.12.2022 unter anderem auch an die Wiener Zeitung versendet wurde, soll jetzt doch eine Nachfolgeregelung (Schwellenwertverordnung 2023) erlassen werden.