Mythos 2: Bei Ausschreibungen muss man sich gegen viele Bieter:innen durchsetzen
Die Zahl der Bieter:innen bei Ausschreibungen ist oft kleiner als gedacht. In vielen Verfahren gibt es nur ein oder zwei Angebote – Ihre Chance ist groß!
Die Zahl der Bieter:innen bei Ausschreibungen ist oft kleiner als gedacht. In vielen Verfahren gibt es nur ein oder zwei Angebote – Ihre Chance ist groß!
Viele KMU unterschätzen ihre Chancen bei öffentlichen Ausschreibungen. Dabei zeigt die Praxis: Auch kleine Unternehmen gewinnen regelmäßig lukrative Aufträge – oft sogar besonders erfolgreich.
Wettbewerbsvorteile wie Wissensvorsprung oder Beihilfen sind nicht automatisch unzulässig. Entscheidend ist, wie Auftraggeber:innen fair und transparent damit umgehen.
Immer mehr Auftraggeber:innen fordern Unternehmensvorstellungen als Auswahlkriterium. Wer klar, konkret und strategisch präsentiert, kann sich im Vergabeverfahren deutlich abheben.
Der EuGH erkennt: Auch wer rechtswidrig vom Verfahren ausgeschlossen wurde, kann Schadenersatz fordern – selbst ohne sicheren Zuschlagsanspruch.
Der EuGH urteilt: Gesetzliche Konzessionsverlängerungen ohne Vergabeverfahren sind rechtswidrig. Unternehmen sollten sich auf neue Ausschreibungen und Vergabeverfahren einstellen.
Gleichbehandlung sichtbar machen: auftrag.at zeigt im Pride Monat 2025 Flagge für Vielfalt, Respekt und Chancengleichheit für alle.
Der EuGH bestätigt: Unternehmen aus Drittstaaten haben keinen automatischen Zugang zu EU-Vergabeverfahren – nationale Stellen dürfen sie aus dem Verfahren ausschließen.