Rechtsschutz für Unternehmen im Vergabeverfahren – Teil 3: Das Feststellungsverfahren
Das Feststellungsverfahren ermöglicht Unternehmen, nachträglich die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen im Vergabeverfahren überprüfen zu lassen.
Das Feststellungsverfahren ermöglicht Unternehmen, nachträglich die Rechtmäßigkeit von Entscheidungen im Vergabeverfahren überprüfen zu lassen.
Erfahren Sie in fünf Schritten, wie Ihr Unternehmen erfolgreich an öffentlichen Vergabeverfahren teilnimmt – von der Ausschreibung bis zum Zuschlag.
Einstweilige Verfügungen bieten Unternehmen im Vergabeverfahren vorläufigen Rechtsschutz, um Nachteile bis zur endgültigen Entscheidung abzuwenden.
Dieser Beitrag erklärt verschiedene Vergabeverfahren und wie sie die Teilnahme von Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen beeinflussen.
Unternehmen droht der Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen, wenn sie wettbewerbsverzerrende Abreden treffen. Das BVergG 2018 regelt, wann ein Ausschluss verpflichtend ist.
Unternehmen können das Nachprüfungsverfahren nutzen, um Vergabeentscheidungen überprüfen zu lassen und sich gegen Benachteiligungen zu wehren.
Alles zu den wichtigsten Fristen in der öffentlichen Vergabe und deren Berechnung lesen Sie hier.
Die elektronische Vergabeplattform auftrag.at-Vergabe wurde eingestellt. Erfahren Sie, was das bedeutet, und wie auftrag.at Unternehmen weiterhin unterstützt.