der auftrag.at-Blog
Aktuelles aus der auftrag.at- und Vergabe-Welt
Aufklärungsersuchen
Bei einem Aufklärungsersuchen werden Bewerber oder Bieter um Auskünfte zu Unklarheiten in ihrem Teilnahmeantrag oder Angebot ersucht. Die Aufklärung darf nicht dazu führen, dass der Bieter sein Angebot wesentlich ändert. Die Ergebnisse der Aufklärung sind vom Auftraggeber zu dokumentieren.
Bieter
Ein Bieter ist ein Unternehmer, der ein Angebot abgegeben hat.
Auftragswert
Der Auftragswert bezeichnet den geschätzten sachkundig ermittelten Gesamtwert eines Auftrages ohne Umsatzsteuer. Für die Auftragswertberechnung bestehen (insbesondere je nach Auftragsart, Leistungsinhalt und Vertragslaufzeit) unterschiedliche Berechnungsmethoden. Abhängig vom Auftragswert des jeweiligen Auftrages, erfolgt die Vergabe von Aufträgen im Oberschwellenbereich oder im Unterschwellenbereich.
Bieterfrage
Eine Bieterfrage bezeichnet eine Frage zur Ausschreibung an den Auftraggeber. Der Bewerber bzw. Bieter, kann im Rahmen eines Vergabeverfahrens ergänzende Informationen vom Auftraggeber verlangen, wenn die Ausschreibungsunterlagen aufklärungsbedürftig sind. Der Auftraggeber hat diese – sofern die Bieterfrage rechtzeitig einlangt – unverzüglich, spätestens jedoch sechs Tage, bei beschleunigten Verfahren vier Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu […]
Auskunftsfrist
Unter der Auskunftsfrist versteht man die Frist, innerhalb derer der Auftraggeber – sofern er zeitgerecht darum gebeten wurde – zusätzliche Auskünfte über die Ausschreibung allen Teilnehmern am Vergabeverfahren zur Verfügung zu stellen hat. Dies hat unverzüglich, jedoch spätestens sechs Tage bzw. bei beschleunigten Verfahren spätestens vier Tage vor Ablauf der Frist für den Eingang der […]