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Direktvergabe bis 143.000 Euro: Schwellenwerteverordnung 2025 in Kraft

3 Minuten Lesezeit

Die Schwellenwerteverordnung 2025 für öffentliche Vergaben trat am 22. Juli 2025 mit der Veröffentlichung endgültig in Kraft und ist bis zum 31. März 2026 in Geltung. Fast alle Schwellenwerte wurden angehoben. Die wohl wichtigste Änderung ist, dass damit öffentliche Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert von 143.000 Euro als Direktvergabe vergeben werden können

Übersicht über geltende Schwellenwerte bis 31. März.2026

VergabeverfahrenAuftragsartSchwellenwert in EUR exkl. USt
Direktvergabealle Auftragsarten143.000
Direktvergabe besondere Dienstleistungenalle Auftragsarten100.000
Direktvergabe mit BekanntmachungBauaufträge500.000
Direktvergabe mit BekanntmachungLiefer- und Dienstleistungsaufträge143.000
Nicht offenes Verfahren ohne vorherige BekanntmachungBauaufträge1.000.000
Nicht offenes Verfahren ohne vorherige BekanntmachungLiefer- und Dienstleistungsaufträge143.000
Verhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungBauaufträge143.000

Die Werte für die Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung wurden bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen auf 143.000 Euro erhöht und haben nunmehr denselben Wert, der für eine „normale“ Direktvergabe vorgesehen ist.

Auffällig ist, dass der Schwellenwert für die Direktvergabe besonderer Dienstleistungen bei 100.000 Euro geblieben ist.

Auf alle Vergabeverfahren, die seit dem 22. Juli.2025 eingeleitet wurden, sind die erwähnten Schwellenwerte anzuwenden. Für jene, die vor dem 22. HJuli.2025 eingeleitet wurden, gelten die vorherigen Schwellenwerte.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die Anhebung der Beträge bringt für Unternehmen Licht und Schatten, die über die Vergabeverfahren zu öffentlichen Aufträgen kommen möchten. Eine ausführlichere Analyse aus Sicht von Unternehmen hat Manuel Aghamanoukjan in seinem begleitenden Blogartikel „Schwellenwerteverordnung 2025: Mehr Direktvergaben aber nicht für alle Unternehmen“ zusammengefasst.