Alle guten Dinge sind drei: Die Auftragsarten
Das Bundesvergabegesetz (BVergG) gilt für die Vergabe von drei verschiedenen Auftragsarten, nämlich Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Der Auftraggeber ist bereits zu Beginn der Ausschreibung dazu verpflichtet, den zu vergebenen Auftrag einer der drei Auftragsarten zuzuordnen. Diese vergaberechtliche Zuordnung ist deshalb relevant, weil die Auftragsart für die Heranziehung der gebotenen Schwellenwerte und auch für die Wahl […]