Vergaberecht & Fairness: So geht der Umgang mit Wettbewerbsvorteilen
Wettbewerbsvorteile wie Wissensvorsprung oder Beihilfen sind nicht automatisch unzulässig. Entscheidend ist, wie Auftraggeber:innen fair und transparent damit umgehen.
Wettbewerbsvorteile wie Wissensvorsprung oder Beihilfen sind nicht automatisch unzulässig. Entscheidend ist, wie Auftraggeber:innen fair und transparent damit umgehen.
Immer mehr Auftraggeber:innen fordern Unternehmensvorstellungen als Auswahlkriterium. Wer klar, konkret und strategisch präsentiert, kann sich im Vergabeverfahren deutlich abheben.
Der EuGH erkennt: Auch wer rechtswidrig vom Verfahren ausgeschlossen wurde, kann Schadenersatz fordern – selbst ohne sicheren Zuschlagsanspruch.
Der EuGH urteilt: Gesetzliche Konzessionsverlängerungen ohne Vergabeverfahren sind rechtswidrig. Unternehmen sollten sich auf neue Ausschreibungen und Vergabeverfahren einstellen.
Gleichbehandlung sichtbar machen: auftrag.at zeigt im Pride Monat 2025 Flagge für Vielfalt, Respekt und Chancengleichheit für alle.
Der EuGH bestätigt: Unternehmen aus Drittstaaten haben keinen automatischen Zugang zu EU-Vergabeverfahren – nationale Stellen dürfen sie aus dem Verfahren ausschließen.
Nachhaltigkeit nimmt in der öffentlichen Auftragsvergabe einen immer wichtigeren Stellenwert ein. In Österreich hat die Integration von ökologischen, sozialen und innovativen Kriterien in Vergabeverfahren an Bedeutung gewonnen. Für Unternehmer:innen bedeutet dies nicht nur die Möglichkeit, sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, sondern auch aktiv zur Gestaltung einer nachhaltigen Wirtschaft beizutragen.
Bauunternehmen, die nachhaltige Standards umsetzen, profitieren von besseren Vergabechancen und einer stärkeren Marktposition. Die steigende Nachfrage nach umweltfreundlichen Baumaterialien treibt zudem Innovationen voran. Nachhaltige Bauweisen senken langfristig Energie- und Betriebskosten und erhöhen die Lebensdauer von Bauwerken.
Nachhaltige Beschaffung basiert auf drei Säulen: ökologischer, sozialer und ökonomischer Nachhaltigkeit. Während sich die ersten beiden Teile dieser Reihe mit ökologischen und sozialen Aspekten befassten, steht nun die ökonomische Nachhaltigkeit im Fokus. Dabei geht es um langfristige Kosteneffizienz, strategische Beschaffung und Innovationsförderung.
Nachhaltige Beschaffung bedeutet, bei der Vergabe von Aufträgen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch ökologische und soziale Kriterien zu berücksichtigen. Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen, Menschenrechte zu wahren und soziale Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette zu übernehmen.