Vergabe im digitalen Wandel: Mehr Daten, mehr Risiko?
Die öffentliche Vergabe wird digitaler, doch wer mit schlechten Daten arbeitet, riskiert Intransparenz, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsnachteile.
Die öffentliche Vergabe wird digitaler, doch wer mit schlechten Daten arbeitet, riskiert Intransparenz, Rechtsunsicherheit und Wettbewerbsnachteile.
Unternehmen können unfaire Ausschreibungsbedingungen auch dann anfechten, wenn sie selbst nicht alle Eignungskriterien erfüllen – solange sie die problematische Anforderung konkret rügen. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stärkt mit seiner aktuellen Entscheidung den fairen Zugang zu öffentlichen Aufträgen und schafft Rechtssicherheit für Bieter:innen.
Zuschüsse ohne Gegenleistung zählen nicht zum Gesamtumsatz im Vergabeverfahren. Wer Fördermittel falsch einordnet, riskiert den Ausschluss vom Verfahren – das zeigt ein aktuelles BVwG-Urteil.
Der EuGH stellt klar: Garantiepflichten gelten nur, wenn sie in Ausschreibung oder Vertrag eindeutig geregelt sind. Verweise auf unklare nationale Normen reichen nicht aus.
Der EuGH erlaubt die Vergabe von Einzellosen zum günstigsten Gesamtpreis, solange die Regeln klar in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt sind.
Das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhöht die Transparenz in Vergabeverfahren: Öffentliche Stellen müssen Verträge ab 100.000 € künftig proaktiv veröffentlichen.
Nicht immer gewinnen die billigsten Anbieter:innen: Viele öffentliche Ausschreibungen berücksichtigen heute neben dem Preis auch Qualität, Nachhaltigkeit und Service – das zählt beim Bestbieterprinzip.
Öffentliche Auftraggeber:innen suchen aktiv nach neuen Anbietern – Wettbewerb ist gesetzlich vorgeschrieben und für die Vergabequalität entscheidend.