III.1
Teilnahmebedingungen
III.1.1
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auf das allfällige Erfordernis einer behördlichen Entscheidung für die Zulässigkeit der Ausübung einer Tätigkeit in Österreich sowie auf die Verpflichtung gemäß §§ 21 bzw. 194 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 wird ausdrücklich hingewiesen. §§ 21 bzw. 194 Abs. 1 des Bundesvergabegesetzes 2018 verpflichtet Bewerber oder Bieter, die im Gebiet einer anderen Vertragspartei des EWR-Abkommens oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Schweiz) ansässig sind und die für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich eine behördliche Entscheidung betreffend ihrer Berufsqualifikation einholen müssen, ein darauf gerichtetes Verfahren möglichst umgehend, jedenfalls aber vor Ablauf der Angebotsfrist einzuleiten. Für reglementierte Gewerbe (§ 94 der Gewerbeordnung 1994) wird diesbezüglich auf die §§ 373a bis 373e der Gewerbeordnung 1994 hingewiesen.
III.1.2
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen:
ja
III.1.3
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen:
ja
III.1.5
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist:
nein
Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt:
nein
III.2
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags
Bietergemeinschaften haben im Auftragsfall Arbeitsgemeinschaften zu bilden,
die solidarisch haften (§ 891 ABGB)
III.2.3
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
nein