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Vergaberechtsgesetz 2026: Mehr Nachhaltigkeit, Transparenz und digitale Standards in Sicht 

4 Minuten Lesezeit

Der Entwurf für das Vergaberechtsgesetz 2026 liegt zur Begutachtung vor. Die Frist endete am 7. November 2025. Mit der Novelle will das Justizministerium das Vergaberecht modernisieren, digitalisieren und stärker auf strategische Ziele ausrichten.

Bereits in unserem Beitrag „Novelle zum Bundesvergabegesetz 2026: Jetzt mitgestalten“ haben wir erläutert, worum es im Begutachtungsverfahren ging und welche Ziele die Reform verfolgt. 

Digitalisierung mit eForms 

Seit Oktober 2023 müssen öffentliche Auftraggeber:innen auf europäischer Ebene ihre Vergabebekanntmachungen über sogenannte eForms veröffentlichen. Diese elektronischen Standardformulare wurden EU-weit eingeführt, um Ausschreibungen einheitlich, maschinenlesbar und transparenter zu gestalten. 

Mit dem Vergaberechtsgesetz 2026 soll nun auch das österreichische Vergaberecht an diese europäische Vorgabe angepasst werden. Ziel ist, dass künftig auch nationale Vergabeverfahren dasselbe technische Schema verwenden. Dadurch sollen Doppelmeldungen und unterschiedliche Formate entfallen.

Die Veröffentlichung über data.gv.at bleibt bestehen, wird aber technisch an das neue System angepasst.  

Für Auftraggeber:innen bedeutet das:  

  • weniger administrativer Aufwand 
  • mehr Einheitlichkeit 
  • höhere Transparenz 

Nachhaltigkeit als Vergabekriterium 

Ein zentrales Anliegen der Reform ist die Verankerung von Nachhaltigkeit. Auftraggeber:innen sollen künftig stärker auf ökologische Kriterien achten.  

Dazu zählen: 

  • Energie- und Materialeffizienz 
  • Abfallvermeidung 
  • Bodenschutz  
  • Lebenszykluskosten

Damit verschiebt sich der Fokus von reinen Anschaffungskosten hin zu langfristiger Wirtschaftlichkeit. Für Unternehmen, die auf nachhaltige Produkte oder Prozesse setzen, kann das ein Wettbewerbsvorteil werden. 

Einfachere Verfahren für kleinere Aufträge 

Auch im Unterschwellenbereich sind Änderungen geplant.  

  • Bauaufträge bis 2 Mio. Euro können künftig im nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung vergeben werden. 
  • Für Direktvergaben über 50.000 Euro müssen künftig mindestens drei Angebote oder Preisauskünfte eingeholt werden. 

Damit sollen Verfahren beschleunigt und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen gewahrt bleiben. 

Klarere Regeln bei Rahmenvereinbarungen und im Rechtsschutz 

Die Bestimmungen zu Rahmenvereinbarungen werden an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) angepasst. Künftig gilt die Zuschlagsentscheidung automatisch als Entscheidung über den Abschluss der Rahmenvereinbarung.

Das schafft mehr Rechtssicherheit für beide Seiten. Auch der vergabespezifische Rechtsschutz wird vereinfacht. Die Gebühren richten sich künftig nach dem geschätzten Auftragswert, was das bisher komplizierte System transparenter macht. 

Strategische Beschaffung und faire Lieferketten 

Ergänzend sollen Auftraggeber:innen künftig über ihre strategischen Beschaffungsmaßnahmen informieren. Außerdem werden Zahlungsfristen in der Agrar- und Lebensmittelkette gesetzlich festgelegt, um unlautere Handelspraktiken zu verhindern. Damit werden auch soziale und faire Beschaffungsziele stärker berücksichtigt. 

Fazit 

Der Entwurf zeigt deutlich, wohin die Reise geht: mehr Transparenz, mehr Nachhaltigkeit und mehr Digitalisierung. Das neue Vergaberechtsgesetz soll Verfahren vereinfachen und den rechtlichen Rahmen an aktuelle europäische Vorgaben anpassen.