Vergabebekanntgaben von Kerndaten in Österreich mangelhaft
Der Inhalt des ersten Rundschreibens der „Hüterin“ des Vergaberechts in Österreich, der Stabsstelle für Vergaberecht des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) im Jahr 2024, hat es in sich.
43 % aller Bekanntgaben über Kerndaten unvollständig
Rund 43 % aller Bekanntgaben von Vergaben über Kerndaten in Österreich enthielten unvollständige oder nicht plausible Daten und waren damit nicht zu 100 % rechtskonform. Das ist die Zusammenfassung der Ergebnisse einer stichprobenartigen Überprüfung der Qualität der veröffentlichten Bekanntgaben in Österreich, die über Kerndaten vom 5. Oktober 2023 bis 5. Dezember 2023 veröffentlicht wurden. Diese Überprüfung wurde durch das BMJ vorgenommen.
Die Ergebnisse der BMJ-Analyse
Bei den Ergebnissen der Analyse des BMJ fallen unter anderem folgende Fehler veröffentlichter Bekanntgaben auf:
- Bei rund 21 % aller Bekanntgaben wurde keine oder eine nicht plausible Stammzahl der Auftragnehmer:innen (entspricht in den meisten Fällen der Firmenbuchnummer) veröffentlicht.
- Bei rund 9 % aller bekanntgegebenen Direktvergaben wurde ein Auftragswert von über EUR 150.000 angegeben. Diese überschreiten die gültigen Schwellenwerte für Direktvergaben und sind damit nicht plausibel.
- Bei rund 8 % aller Bekanntgaben erfolgte die Veröffentlichung mehr als acht Wochen nach dem Tag des Vertragsabschlusses. Der maximale Zeitraum von 30 Tagen dafür wurde hier deutlich überschritten.
Das BMJ hat in seiner Analyse noch weitere Fehler bzw. fehlende Angaben gefunden. Im Detail können Sie diese im Rundschreiben des BMJ nachlesen.
Konsequenz: Strafen und Vertragsverletzungsverfahren
Diese Unzulänglichkeiten können weitreichende Konsequenzen haben, nicht zuletzt, weil sie die Rechtmäßigkeit der Bekanntmachungen infrage stellen und potenziell zu Verwaltungsstrafen mit einer Geldstrafe bis zu EUR 50.000 führen können. Außerdem kann es im Fall der Verletzung unionsrechtlicher Publikationsverpflichtungen zur Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission kommen.
Um das zu verhindern, wird das BMJ die Datenqualität der Bekanntmachungen und Bekanntgaben weiterhin regelmäßig analysieren und behält sich insbesondere im Falle einer systematischen Verletzung von Veröffentlichungsverpflichtungen das Setzen weiterer Schritte (insbesondere eine Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde) vor.
Appell an Auftraggeber:innen – korrekt und vollständig veröffentlichen
Das BMJ appelliert in seinem Rundschreiben daher eindringlich an alle öffentlichen Auftraggeber:innen, die Veröffentlichungspflichten im Sinne des Bundesvergabegesetzes und den entsprechenden EU-Richtlinien ernst zu nehmen und korrekt nachzukommen. Dies ist nicht nur eine Frage der rechtlichen Konformität, sondern auch des Beitrags zu einem transparenten, fairen und wettbewerbsfähigen Umfeld im öffentlichen Auftragswesen in Österreich.
Fazit
Die Einhaltung der Publikationsverpflichtungen ist essenziell für ein faires, transparentes und wettbewerbsorientiertes öffentliches Auftragswesen. Die aufgeführten Zahlen aus dem Rundschreiben des BMJ verdeutlichen die Notwendigkeit, der Datenqualität in Bekanntmachungen höchste Priorität einzuräumen.
PS: Hier können Sie das Rundschreiben vom März 2024 des BMJ im Detail nachlesen.