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Mythos 6: Öffentliche Ausschreibungen sind auf bestimmte Bieter:innen zugeschnitten 

3 Minuten Lesezeit

Ein hartnäckiger Mythos rund um öffentliche Ausschreibungen lautet:
„Am Ende wollen die Auftraggeber:innen doch ohnehin nur ‚ihre‘ Anbieter:innen – neue Unternehmen haben keine Chance.“ 

Dieser Eindruck entsteht häufig dann, wenn Unternehmen sich erfolglos beworben haben oder wenn Ausschreibungen sehr spezifisch wirken. Doch die Realität ist differenzierter – und gesetzlich klar geregelt. 

Wettbewerb ist gesetzlich vorgeschrieben

Öffentliche Auftraggeber:innen, also etwa Ministerien, Bundesländer, Städte, Gemeinden, Ministerien, Krankenhäuser, Landesbetriebe oder Universitäten, dürfen Vergaben von öffentlichen Aufträgen nicht einfach „unter sich“ ausmachen. Im Gegenteil: Das österreichische Bundesvergabegesetz verpflichtet sie ausdrücklich dazu, Verfahren offen, transparent und diskriminierungsfrei durchzuführen. 

Die darin formulierten Vorgaben sind klar: fairer Wettbewerb und bestmögliche Verwendung öffentlicher Mittel. Verstöße gegen diese Grundsätze können zu Nachprüfungsverfahren und damit zu Verzögerungen, Kosten und Imageschäden führen. 

Ausschreibungen sollen den Markt öffnen, nicht schließen

Die meisten Auftraggeber:innen haben ein hohes Interesse daran, dass sich möglichst viele passende Unternehmen an deren Vergaben beteiligen.

Denn: Nur so erhalten sie eine Vergleichsbasis für Qualität, Preis und Konzept.
Bei zu wenigen Angeboten steigt das Risiko, dass das geplante Budget überzogen wird, oder der Auftrag mangels Auswahl nicht vergeben werden kann. 

Viele Vergabestellen sind in der Pflicht, Innovations– und Nachhaltigkeitsziele zu erfüllen, was ohne neue Anbieter:innen schwer umsetzbar ist.

Fazit: Wer gute Leistungen bietet, ist willkommen. Unabhängig von bisherigen Kontakten. 

Ein Vergabeverfahren kostet Zeit, also soll es sich lohnen

Ein Punkt, den viele Unternehmen übersehen: Die Vorbereitung und Durchführung einer Ausschreibung ist für öffentliche Auftraggeber:innen selbst aufwändig. Sie investieren Zeit, Budget und Personal in die Formulierung von Leistungsbeschreibungen, die Aufbereitung der Unterlagen, rechtliche Prüfungen und die Angebotsbewertung. Oft unter Einsatz von externer kostenpflichtiger Unterstützung. 

Deshalb freuen sie sich, wenn möglichst qualifizierte, passende Unternehmen Angebote legen. Denn nichts ist frustrierender als am Ende eines Vergabeverfahrens zu wenige oder gar keine Angebote zu erhalten. 

Was bedeutet das für Sie als Unternehmer:in?

Wenn Sie bisher dachten: „Die wollen mich doch eh nicht“, sollten Sie umdenken. Öffentliche Auftraggeber:innen suchen leistungsfähige, zuverlässige Anbieter:innen, durchaus auch welche, mit denen sie noch nie zusammengearbeitet haben. 

Besonders in Branchen mit wenig Wettbewerb oder in spezialisierten Bereichen sind neue Angebote ausdrücklich erwünscht. Ein gutes, vollständiges und verständliches Angebot ist Ihre Eintrittskarte, nicht Ihre Historie oder Vorerfahrungen mit Ausschreibungen. 

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