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Mythos 2: Bei Ausschreibungen muss man sich gegen viele Bieter:innen durchsetzen 

Viele Unternehmen haben den Eindruck: Bei öffentlichen Ausschreibungen in Österreich ist der Konkurrenzdruck besonders hoch. „Da bewerben sich dutzende Anbieter:innen, da habe ich sowieso keine Chance.“

Diese Annahme hält viele, gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU), davon ab, an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Doch dieser Eindruck täuscht. Und ein Blick auf die Zahlen zeigt: Die Realität sieht oft ganz anders aus.

Die tatsächliche Wettbewerbssituation: überraschend entspannt

Wir haben die sogenannten Kerndaten aus dem Jahr 2024 analysiert – das sind alle national veröffentlichten Vergabeverfahren in Österreich. Besonders interessant dabei: Die Anzahl der abgegebenen Angebote je Verfahren.

Das Ergebnis unserer Analyse im Überblick

Anzahl eingegangener Angebote Anzahl Verfahren Anteil an Gesamtverfahren
1 Angebot13.073 56,1 %
2 Angebote2.545 10,9 %
3 Angebote2.489 10,7 %

Tabelle: Anzahl eingegangener Angebote bei national veröffentlichten Vergabeverfahren in Österreich im Jahr 2024

Das bedeutet: In über 56 % der vergebenen Ausschreibungen gab 2024 es nur ein einziges Angebot.
Selbst zwei Angebote kamen nur bei rund 11 % der Verfahren vor.

Noch bemerkenswerter: Nur knapp ein Fünftel aller Verfahren (21,6 %) hatten 2024 überhaupt drei oder mehr Angebote.

Der Anteil an echtem Wettbewerb – also einem echten Vergleich mehrerer Bieter:innen – war 2024 damit sehr gering.

Warum geben so wenige Unternehmen Angebote ab?

Die Gründe dafür sind vielfältig – und sie sind meist psychologischer Natur, nicht strukturell:

  • Viele Unternehmen halten sich selbst für chancenlos, weil sie falsche Vorstellungen von der Teilnahme haben.
  • Andere scheuen den Aufwand, obwohl sich dieser mit etwas Routine gut bewältigen lässt.
  • Manche finden keine passenden Ausschreibungen, weil sie mit unklaren Kriterien suchen oder diesen Vertriebskanal nicht konsequent nutzen.

Bemerkenswert ist: Viele dieser Unternehmen wären formell durchaus teilnahmeberechtigt, sie erfüllen also grundsätzlich die Anforderungen, entscheiden sich aber trotzdem gegen eine Bewerbung. So bleibt das hohe Potenzial dieses Vertriebskanal ungenutzt.

Auch öffentliche Auftraggeber:innen sind mit dieser Situation keineswegs zufrieden, anders als es viele vermuten. Sie freuen sich über jedes einzelne Angebot, denn eine geringe Beteiligung ist eher die Regel als die Ausnahme und kann die Qualität der Vergabeentscheidungen spürbar beeinträchtigen.

Was bedeutet das für Sie als Unternehmer:in?

Wenn Sie bislang gezögert haben, weil Sie dachten, sich gegen „unzählige Mitbewerber:innen“ behaupten zu müssen, können Sie beruhigt sein: In vielen Fällen sind Sie mit Ihrem Angebot einer von wenigen, manchmal sogar der einzige Bieter.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen mit starkem Bezug zum regionalen Markt, Kundennähe und spezialisierten Lösungen eröffnen sich dadurch realistische Chancen auf einen Zuschlag. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um Ihre Haltung zu öffentlichen Ausschreibungen zu überdenken. Denn nicht die Größe eines Unternehmens entscheidet, sondern die Passgenauigkeit des Angebots.

Dies gilt insbesondere in Bereichen wie: 

Beratung bei der Ausschreibungsstrategie

Sie möchten wissen, wie Sie bei Ausschreibungen ohne großen Aufwand sichtbar und erfolgreich mitbieten können? Die Beratung von auftrag.at unterstützt Sie dabei – vom Finden einer passenden Ausschreibung bis zur Angebotsabgabe.

Neugierig auf weitere Mythen?

In den nächsten Wochen werden wir Woche für Woche weitere Mythen rund um öffentliche Ausschreibungen entzaubern. Schauen Sie regelmäßig auf unserem Blog vorbei oder abonnieren Sie unseren Newsletter und folgen uns bei LinkedIn, um keine Folge zu verpassen. 

Artikel dieser Blog-Serie

Mythos 1: Ausschreibungen sind nur etwas für große Unternehmen.

Hinweis zur Datengrundlage

Die genannten Zahlen basieren auf den veröffentlichten Bekanntmachungen über vergebene Aufträge im Jahr 2024 aus den österreichischen Kerndaten. Es wurden nur Verfahren berücksichtigt, in denen eine konkrete Angabe zur Zahl der eingegangenen Angebote vorliegt. Nicht veröffentlichungspflichtige Vergaben (z. B. unterhalb der Schwellenwerte) sind in dieser Auswertung nicht enthalten.