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Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union
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Infos und Online-Formulare: http://simap.ted.europa.eu |
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FREIWILLIGE EX-ANTE-TRANSPARENZBEKANNTMACHUNG
Richtlinie 2014/23/EU
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Richtlinie 2014/24/EU
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Richtlinie 2014/25/EU
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Richtlinie 2009/81/EG
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Mit dieser Bekanntmachung sollen freiwillige Vorabangaben im Sinne der Transparenz beigebracht werden, wie sie in Artikel 2d Absatz 4 der Richtlinien 89/665/EWG und 92/13/EWG über Nachprüfungsverfahren und Artikel 60 Absatz 4 der Richtlinie 2009/81/EG vorgesehen sind.
ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER/AUFTRAGGEBER
I.1) Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:
Österreichische Bundesforste AG |
Nationale Identifikationsnummer:
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Postanschrift:
Pummergasse 10-12 |
Ort: Purkersdorf |
NUTS-Code: AT12 |
Postleitzahl: 3002 |
Land: Österreich |
Kontaktstelle(n): |
Telefon: +43 62432335 |
E-Mail: flachgau-tennengau@bundesforste.at |
Fax: +43 624323357809 |
Internet-Adresse(n) Hauptadresse: (URL) www.bundesforste.at Adresse des Beschafferprofils: (URL) |
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers
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Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen |
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Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene |
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Regional- oder Kommunalbehörde |
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Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene |
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Einrichtung des öffentlichen Rechts |
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Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation |
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Andere: Forstwirtschaft |
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I.5) Haupttätigkeit(en)
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Allgemeine öffentliche Verwaltung |
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Verteidigung |
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Öffentliche Sicherheit und Ordnung |
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Umwelt |
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Wirtschaft und Finanzen |
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Gesundheit |
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Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen |
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Sozialwesen |
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Freizeit, Kultur und Religion |
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Bildung |
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Andere Tätigkeit: Forstwirtschaft |
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I.6) Haupttätigkeit(en)
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Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme |
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Strom |
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Aufsuchung und Gewinnung von Gas und Erdöl |
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Aufsuchung und Gewinnung von Kohle und anderen festen Brennstoffen |
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Wasser |
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Postdienste |
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Eisenbahndienste |
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Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste |
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Hafeneinrichtungen |
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Flughafenanlagen |
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Andere Tätigkeit: |
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Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:Pachtvertrag für Abbau |
Referenznummer der Bekanntmachung:211309 |
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 45112000 CPV-Code Zusatzteil:
[ ][ ][ ][ ] [ ][ ][ ][ ]
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II.1.3) Art des Auftrags
Bauauftrag
Lieferauftrag
Dienstleistungen
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II.1.4) Kurze Beschreibung:Geplant ist ein Abschluss eines Pachtvertrages für Abbau am 3.2.2020 mit 5 Jahre Laufzeit.
Der im gegenständlichen Formular unter Abschnitt 6 Auftragsvergabe 1 vorgegebene Tag des Vertragsabschlusses musste aus formulartechnisch vorgegebenen Gründen in der Vergangenheit angegeben werden. Daher entspricht dieses Datum nicht dem vorstehend angeführten und geplanten Abschlussdatum vom 3.2.2020. |
II.1.6) Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose |
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ja
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nein
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II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert: [1] (Bitte den Gesamtbeschaffungswert angeben; Angaben zu einzelnen Aufträgen machen Sie bitte in Abschnitt V)
oder
Niedrigstes Angebot: [] / höchstes Angebot:[] das berücksichtigt wurde
Währung:
EUR
(Bei Rahmenvereinbarungen – maximaler Gesamtwert über die Gesamtlaufzeit)
(Bei Aufträgen innerhalb von Rahmenvereinbarungen, sofern erforderlich – Wert des Auftrags/der Aufträge, der/die nicht in bisherigen Bekanntmachungen über die Auftragsvergabe angegeben war(en))
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II.2) Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
Pachtvertrag für Abbau
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II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)
Weiterer CPV-Code: 45112000 CPV-Code Zusatzteil:
[ ][ ][ ][ ] [ ][ ][ ][ ]
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II.2.3) Erfüllungsort
NUTS-Code: AT3
Hauptort der Ausführung: St. Gilgen |
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:Geplant ist ein Abschluss eines Pachtvertrages mit fünf Jahren Laufzeit. Der Pachtnehmer wird auf Grundlage des Pachtvertrages berechtigt sein Abbautätigkeiten im vertraglich bestimmten Ausmaß vorzunehmen. Es besteht keinerlei gesetzliche noch vertragliche Betriebspflicht. Seitens des Pachtnehmers ist lediglich ein Pachtzins zu entrichten. Der gegenständlichen Vereinbarung fehlt es an einer Verpflichtung des Wirtschaftsteilnehmers gegenüber einer Behörde oder eines öffentlichen Auftraggebers, bestimmte Leistungen zu erbringen. Es ist daher kein Beschaffungsvorgang im Sinne einer einklagbaren Hauptleistung vorliegend.
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen)
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II.2.5) Zuschlagskriterien
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(Richtlinie 2014/24/EU / Richtlinie 2014/25/EU)
| | Qualitätskriterium |
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Kostenkriterium
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Preis
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(Richtlinie 2014/23/EU)
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(Richtlinie 2009/81/EG)
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Niedrigster Preis
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Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf
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II.2.11) Angaben zu Optionen
Options: |
ja
nein
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Beschreibung der Optionen:
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II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird |
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ja
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nein
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Projektnummer oder -referenz:
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II.2.14) Zusätzliche Angaben: |
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [ ][ ][ ][ ]/S [ ][ ][ ]–[ ][ ][ ][ ][ ][ ][ ]
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Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.:[]
Los-Nr.:[]
Bezeichnung des Auftrags:[Pachtvertrag für Abbau]
V.2) Auftragsvergabe/KonzessionsvergabeV.2.1) Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:14/01/2020 | V.2.2) Angaben zu den AngebotenDer Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben | | ja |
| | nein |
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| V.2.3) Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:
Salzburger Sand- und Kieswerke GmbH |
Nationale Identifikationsnummer:
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Postanschrift:
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Ort:
Salzburg |
NUTS-Code:
AT3 |
Postleitzahl:
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Land: Österreich |
E-Mail:
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Telefon:
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Internet-Adresse:(URL) |
Fax: | Der Auftragnehmer ist ein KMUjanein |
V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: [ EUR]
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [1]
oder
Niedrigstes Angebot: [] / höchstes Angebot: [] das berücksichtigt wurde
Währung:
EUR
Bei Rahmenvereinbarungen – maximaler Gesamtwert für dieses Los Bei Aufträgen innerhalb von Rahmenvereinbarungen, sofern erforderlich – Wert des Auftrags/der Aufträge für dieses Los, der/die nicht in bisherigen Bekanntmachungen über die Auftragsvergabe angegeben war(en) | V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen | Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden: |
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Wert ohne MwSt.: [ ] Währung:
[ ][ ][ ]
Anteil: [ ] %
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags: | |
Alle oder bestimmte Unteraufträge werden im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens vergeben (siehe Titel III der Richtlinie 2009/81/EG)
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Ein Teil des Auftrags wird im Wettbewerbsverfahren als Unterauftrag vergeben (siehe Titel III der Richtlinie 2009/81/EG)
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Mindestanteil: (%)
Höschstanteil: (%)
(höchstens 30% des Auftragswerts)
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3) Zusätzliche Angaben Der Pachtvertrag wurde noch nicht abgeschlossen, sondern ist für den 3.2.2020 geplant.
Da kein öffentlicher Auftrag im Sinne des BVergG 2018 (RL 2014/24/EU) bzw. BVergKonz 2018 (RL 2014/23/EU) vorliegt, wurde bei den Angaben zum Wert des Auftrags kein Auftragswert (bzw EUR 1,- eingesetzt) angegeben. Nationale Erkennungsnummer: [L-726195-0116] |
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren |
Offizielle Bezeichnung:
Bundesverwaltungsgericht |
Postanschrift:
Erdbergstraße 192 – 196
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Ort: Wien |
Postleitzahl: 1030 |
Land: Österreich |
E-Mail: einlaufstelle@bvwg.gv.at |
Telefon: +43 1/60149/0 |
Internet-Adresse:(URL) https://www.bvwg.gv.at/ |
Fax: +43 71123/8891541 |
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren |
Offizielle Bezeichnung:
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Postanschrift:
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Ort: |
Postleitzahl: |
Land: Österreich |
E-Mail: |
Telefon: |
Internet-Adresse:(URL) |
Fax: |
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: |
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt |
Offizielle Bezeichnung:
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Postanschrift:
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Ort: |
Postleitzahl: |
Land: Österreich |
E-Mail: |
Telefon: |
Internet-Adresse:(URL) |
Fax: |
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: (TT/MM/JJJJ)16/01/2020
Anhang D4 – Konzession
Begründung der Konzessionsvergabe ohne vorherige Konzessionsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. S)
Richtlinie 2014/23/EU
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| 2. Sonstige Begründung der Konzessionsvergabe ohne vorherige Konzessionsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union |
| Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie |
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3.ErläuterungGemäß § 9 Absatz 1 Z 10 Bundesvergabegesetz 2018, Erwägungsgrund 15 und Art 10 lit a) der Richtlinie 2014/24/EU sowie
§ 8 Z 12 Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018 und Art 10 Abs 8 lit a) der Richtlinie 2014/23/EU fallen Verträge über Erwerb, Miete oder Pacht von Grundstücken oder vorhandenen Gebäuden oder anderem unbeweglichen Vermögen oder Rechten daran, ungeachtet deren Finanzierungsmodalitäten nicht in den Anwendungsbereich des BVergG 2018 /des BVergGKonz 2018 bzw. in den Anwendungsbereich der Richtlinien 2014/24/EU oder 2014/23/EU.
Der geplante Vertrag sieht ein „Gewinnungsrecht“ (Abbau) für bergfreie mineralische Rohstoffe iSd § 3 Abs 1 Z 4 MinroG vor. Es liegt eine Verkaufs- bzw. Bestandgabesituation vor. Die ÖBf AG tritt nicht als Nachfragerin am Markt auf, sondern räumt vertraglich ein Recht zur Nutzung öffentlicher Ressourcen ein. Es wird keine Dienstleistungskonzession vergeben, es liegt auch kein Auftrag vor. Es handelt sich um eine Verpachtung eines Grundstücks ohne Betriebspflicht mit der Ermächtigung/Bewilligung Schotter- und Festgesteinsmaterial abzubauen und aufzubereiten.
Es besteht keinerlei gesetzliche noch vertragliche Betriebspflicht. Seitens des Pachtnehmers ist lediglich ein Pachtzins zu entrichten. Der gegenständlichen Vereinbarung fehlt es an einer Verpflichtung des Wirtschaftsteilnehmers gegenüber einer Behörde oder eines öffentlichen Auftraggebers, bestimmte Leistungen zu erbringen. Es ist daher kein Beschaffungsvorgang im Sinne einer einklagbaren Hauptleistung vorliegend.
Der geplante Vertrag unterliegt weder dem sachlichen Geltungsbereich des BVergG 2018/ BVergGKonz 2018 noch dem Anwendungsbereich der Richtlinien 2014/24/EU oder 2014/23/EU, sondern liegt eine reine nicht dem Vergaberecht unterliegende Bestand- und Verkaufssituation vor. |
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