a) |
Name des Auftraggebers, der die Leistung beschafft bzw. die Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat |
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Österreichischer Rundfunk
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b) |
Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl) |
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9110015424515-ORF19033
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c) |
Name des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung
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BearingPoint GmbH
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d) |
Stammzahl des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung gemäß § 6 E GovG (wenn vorhanden; nicht anzugeben bei natürlichen Personen) |
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9110016039534
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e) |
CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung |
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72267000
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f) |
CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung (sofern vorhanden) |
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g) |
Art des zusätzlichen bzw. geänderten Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag) |
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Dienstleistungsauftrag
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h) |
Bezeichnung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung |
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Software "Octopus" Support
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Bezeichnung der zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen |
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Software "Octopus" Support
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i) |
Kurze Beschreibung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung |
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Technische Wartung (Mo - Fr/08:00 - 20:00) für die Individualsoftware "Octopus", welche eigens für den ORF entwickelt wurde, die technische Voraussetzung für die ORF-Radiothek und der ORF-TVthek (Datenaufbereitung und Datenerhaltung) ist.
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Kurze Beschreibung der zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen |
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Technische Wartung (Mo - So 05:00 - 01:00) für die Individualsoftware "Octopus", welche eigens für den ORF entwickelt wurde, die technische Voraussetzung für die ORF-Radiothek und der ORF-TVthek (Datenaufbereitung und Datenerhaltung) ist.
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j) |
Gründe für die Änderung |
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Beschreibung der Gründe für die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen:
Da das (gesetzlich verpflichtende) Onlineangebot über die Jahre beträchtliche Zuwächse erfahren und somit an Bedeutung gewonnen hat, ist Ziel der Vertragsänderung die Anpassung der Support-/Wartungsverträge an die im ORF üblichen Servicezeiten in zeitlicher Hinsicht (Erweiterung auf Wochenende und Nacht). Es liegen zusätzliche Leistungen iSd § 365 Abs 3 Z 5 BVergG 2018 vor: die technischen und wirtschaftlichen Gründe, die gegen einen Auftragnehmer-Wechsel sprechen, liegen in der Software- und Systemkenntnis sowie der Kenntnis der ORF Infrastruktur des Auftragnehmers, die für Support- und Weiterentwicklungsleistungen technisch erforderlich sind. Die Wartung und Weiterentwicklung durch einen anderen Unternehmer durchführen zu lassen, ist sowohl technisch als auch wirtschaftlich nicht sinnvoll. Ein Wechsel würde zu einem nicht kalkulierbaren technischen Risiko (Systemausfall) führen und es wäre mit unverhältnismäßig hohen Mehrkosten zu rechnen.
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k) |
Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer in Euro, vor der Änderung |
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424060
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l) |
Auftragswert der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung |
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574535
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m) |
Angabe, ob der bzw. zumindest ein Auftragnehmer der zusätzlichen bzw. geänderten Leistung ein KMU ist |
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Nein
Anzahl der Auftragnehmer, die ein KMU sind
0
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