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Stadtstraße ASPERN Straßen- und Tunnelinfrastruktur Detail- und Ausschreibungsplanung

Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 33

Allgemeine Angaben

a) Name des Auftraggebers, der die Leistung beschafft bzw. die Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat

Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 33

b) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

1-MA 33-VD-22/536499/2014

c) Name des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung

Hopferwieser Consult ZT GmbH

d) Stammzahl des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung gemäß § 6 E GovG (wenn vorhanden; nicht anzugeben bei natürlichen Personen)

1

e) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung

71000000

f) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung (sofern vorhanden)

g) Art des zusätzlichen bzw. geänderten Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag)

Dienstleistungsauftrag

h) Bezeichnung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung

Stadtstraße ASPERN Straßen- und Tunnelinfrastruktur Detail- und Ausschreibungsplanung

Bezeichnung der zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen

Stadtstraße ASPERN Straßen- und Tunnelinfrastruktur Detail- und Ausschreibungsplanung

i) Kurze Beschreibung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung

Detail- und Ausschreibungsplanung Straßen- und Tunnelinfrastruktur

Kurze Beschreibung der zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen

Zusätzliche erforderliche Planungen für Photovoltaik- und Blitzschutzanlagen sowie Änderung der Einreichoperate für das UVP-Verfahren und zeitliche Verschiebungen im UVP-G 2000-Verfahren

j) Gründe für die Änderung

Beschreibung der Gründe für die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen:
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht. Ein Auftragnehmerwechsel würde zudem massive Schnittstellenprobleme aufwerfen. In weiterer Folge wäre der Auftraggeber mit erheblichen Zusatzkosten auf Grund von Einarbeitungen und unvermeidbaren Parallelbearbeitungen konfrontiert. Ein Auftragnehmerwechsel während der Ausschreibungsplanung würde zudem einen hohen Know-How-Verlust bedeuten.

k) Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer in Euro, vor der Änderung

260735

l) Auftragswert der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung

309872,33

m) Angabe, ob der bzw. zumindest ein Auftragnehmer der zusätzlichen bzw. geänderten Leistung ein KMU ist

Ja
Anzahl der Auftragnehmer, die ein KMU sind
1

  
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