a) |
Name des Auftraggebers, der die Leistung beschafft bzw. die Rahmenvereinbarung abgeschlossen hat |
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Magistrat der Stadt Wien - Magistratsabteilung 33
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b) |
Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl) |
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1-MA 33-VD-22/536499/2014
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c) |
Name des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung
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Hopferwieser Consult ZT GmbH
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d) |
Stammzahl des Auftragnehmers oder der Partei der Rahmenvereinbarung gemäß § 6 E GovG (wenn vorhanden; nicht anzugeben bei natürlichen Personen) |
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1
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e) |
CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung |
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71000000
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f) |
CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung (sofern vorhanden) |
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g) |
Art des zusätzlichen bzw. geänderten Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag) |
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Dienstleistungsauftrag
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h) |
Bezeichnung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung |
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Stadtstraße ASPERN Straßen- und Tunnelinfrastruktur Detail- und Ausschreibungsplanung
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Bezeichnung der zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen |
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Stadtstraße ASPERN Straßen- und Tunnelinfrastruktur Detail- und Ausschreibungsplanung
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i) |
Kurze Beschreibung des Auftrages bzw. der Rahmenvereinbarung |
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Detail- und Ausschreibungsplanung Straßen- und Tunnelinfrastruktur
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Kurze Beschreibung der zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen |
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Zusätzliche erforderliche Planungen für Photovoltaik- und Blitzschutzanlagen sowie Änderung der Einreichoperate für das UVP-Verfahren und zeitliche Verschiebungen im UVP-G 2000-Verfahren
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j) |
Gründe für die Änderung |
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Beschreibung der Gründe für die Notwendigkeit zusätzlicher Leistungen:
Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht. Ein Auftragnehmerwechsel würde zudem massive Schnittstellenprobleme aufwerfen. In weiterer Folge wäre der Auftraggeber mit erheblichen Zusatzkosten auf Grund von Einarbeitungen und unvermeidbaren Parallelbearbeitungen konfrontiert. Ein Auftragnehmerwechsel während der Ausschreibungsplanung würde zudem einen hohen Know-How-Verlust bedeuten.
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k) |
Auftragswert des Auftrages bzw. Wertumfang der Rahmenvereinbarung ohne Umsatzsteuer in Euro, vor der Änderung |
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260735
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l) |
Auftragswert der zusätzlichen bzw. der geänderten Leistung |
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309872,33
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m) |
Angabe, ob der bzw. zumindest ein Auftragnehmer der zusätzlichen bzw. geänderten Leistung ein KMU ist |
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Ja
Anzahl der Auftragnehmer, die ein KMU sind
1
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