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NanoSIMS Massenspektrometer

Universität Wien

Allgemeine Angaben

Kerndaten für die freiwillige Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung (Anhang VIII, 1. Abschnitt, Z 4 BVergG 2018)

a) Name des Auftraggebers

Universität Wien

b) Stammzahl des Auftraggebers gemäß § 6 E GovG sowie eine eindeutige, vom Auftraggeber vergebene Geschäftszahl des Vergabeverfahrens (Stammzahl-Geschäftszahl)

9110003687212-19-016.252

c) Kontaktstelle des Auftraggebers

Sandra Ankner

+43 427712802

rrm.ausschreibungen@univie.ac.at

d) CPV-Code Hauptteil bzw. Hauptteile

38433100

e) CPV-Code Zusatzteil bzw. Zusatzteile (sofern vorhanden)

f) Art des Auftrages (Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsauftrag)

Dienstleistungsauftrag

g) NUTS-Code des Erfüllungsortes bzw. des Hauptortes der Ausführung

AT13

h) Bezeichnung des Auftrages

NanoSIMS Massenspektrometer

i) Kurze Beschreibung des Auftrages

Anschaffung eines NanoSIMS 50L - Massenspektrometer: Neuartige Sauerstoffionenquelle (O-), basierend auf dem RF-Plasma Prinzip = Ersatz fuer die bestehende Ionenquelle (Typ "Duoplasmatron")

j) Bei Zielschuldverhältnissen: in Aussicht genommener Erfüllungszeitpunkt (TT/MM/JJJJ; Angabe nur, soweit bekannt)


k) Bei Dauerschuldverhältnissen: Laufzeit des Vertrages (in Monaten oder Tagen; Angabe nur, soweit bekannt)

l) Name des Bieters, welchem der Zuschlag erteilt werden soll

Cameca Science & Metrology Solutions

m) Beschreibung der maßgeblichen Gründe für die Durchführung eines Vergabeverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder URL auf eine solche Beschreibung

„§ 36 (1) Lieferaufträge können im Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung vergeben werden, wenn […] die Lieferung aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten, wie etwa der Rechte am geisteigen Eigentum, nur von einem bestimmten Unternehmer erbracht werden kann und es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und […] für früher durchgeführte Lieferungen des ursprünglichen Unternehmers zusätzliche Lieferungen notwendig werden, die entweder zur teilweisen Erneuerung der gelieferten Waren oder Einrichtungen oder zur Erweiterung von bestehenden Lieferungen oder Einrichtungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Auftragnehmers dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber Waren mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit oder unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde […].“

n) Gegebenenfalls Tag der Absendung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen (TT/MM/JJJJ)


o) Tag der erstmaligen Verfügbarkeit der Bekanntmachung (TT/MM/JJJJ)

15/01/2020

p) Angabe des Zeitpunktes der letzten Änderung der Ausschreibung (TT/MM/JJJJ, hh:mm)

15/01/2020, 10:55

  
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